Die Nachrichten über die Bildungskatastrophe in Deutschland werden immer dramatischer. Es wird deutlich, dass dieses strukturelle Problem keiner mehr alleine in den Griff bekommt. Deswegen hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger heute zu einem Bildungsgipfel geladen. Die meisten Kultusministerinnen und -minister sagten aber ab, so auch NRW Bildungsministerin Dorothee Feller.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es wird immer klarer, dass sich die CDU nicht für gemeinsame Lösungsansätze in der Bildungspolitik interessiert. Auf Landesebene fordern wir seit langem einen parteiübergreifenden Bildungsgipfel von Politik, Wissenschaft und Praxis. Den hat die Landesregierung jedoch immer abgelehnt. Nun schlägt Schwarz-Grün aber auch die Hand des Bundes zur Zusammenarbeit aus. Dabei ist die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen genau das, was es jetzt braucht, um die Bildungskatastrophe abzuwenden. Die meisten politischen Hürden entstehen schließlich nicht durch zu viel, sondern durch zu wenig Zusammenarbeit.
Gerade mit Blick auf die notwendige Klärung offener Finanzierungsfragen ist es von großer Bedeutung, endlich den Schulterschluss mit allen Ebenen zu suchen. Einen ,New Deal‘ für die Bildungspolitik schafft man nicht alleine von Düsseldorf aus. Das gilt auch für einen neuen Schulkonsens, für den es ebenfalls kurzfristig mehr Geld und Personal braucht. All dem hat sich die Landesregierung aber bisher verweigert. So wird die Bildungspolitik Opfer des Verhandlungsunwillens von Schwarz-Grün.
Wir können weiter in parteipolitischen Grenzen denken oder uns an einen Tisch setzen und gemeinsam dafür sorgen, aus der Bildungskatastrophe einen neuen Bildungsaufbruch zu machen. Es geht schließlich um Chancengleichheit und das Bildungsland NRW.“
Seit 1983 wird am 15. März der Weltverbrauchertag begangen. In diesem Jahr fällt er in eine Zeit wirtschaftlicher und sozialer Krisen, die einige Menschen besonders hart treffen. Für die SPD-Bundestagsfraktion stehen verletzliche Verbrauchergruppen im Fokus. Verbraucherpolitik ist auch Sozialpolitik. Überschuldungsprävention und Schuldnerberatung müssen ausgebaut werden.
Nadine Heselhaus, verbraucherpolitische Sprecherin:
„Inflation und steigende Preise vor allem für Energie und Lebensmittel treffen einkommensschwache Menschen besonders hart. Viele können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Das Problem droht sich zu verschärfen, wenn wir nicht gegensteuern.
Wir müssen Überschuldungsprävention und Schuldnerberatung in Deutschland deutlich ausbauen. Längst ist der Bedarf nicht mehr auf Arbeitslose und Geringverdienende beschränkt, sondern reicht bis in den Mittelstand hinein. Unter der Ampel-Koalition ist der Bund erstmals in die Finanzierung eingestiegen, das war ein wichtiger Schritt. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. So brauchen alle von Überschuldung betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland kostenlosen Zugang zu Schuldnerberatung – unabhängig davon, ob sie Sozialleistungen empfangen oder nicht. Denn es gilt: Je früher die Hilfe einsetzt, desto günstiger wird es am Ende. Dieses Recht auf kostenlose Beratung für alle bleibt ein zentrales Ziel sozialdemokratischer Verbraucherpolitik. Auch bei bundesweiten Ausbildungs- und Qualitätsstandards für die Schuldnerberatung besteht weiter Handlungsbedarf.
Und schließlich müssen wir die Situation überschuldeter und von Überschuldung bedrohter Menschen bei allen künftigen Entlastungsmaßnahmen von Anfang an mitdenken. Es darf nicht sein, dass mancherorts gerade diese Verbrauchergruppe etwa vom 49-Euro-Ticket ausgeschlossen wird, weil die Verkehrsbetriebe eine Bonitätsprüfung durchführen.“
Ab sofort steht die neu programmierte Wohngeldsoftware allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Aufgrund der Wohngeldreform des Bundes waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich.
Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:
„Die Nachricht der zuständigen Digital- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach, dass die notwendige Software zur rechtssicheren Auszahlung des reformierten Wohngelds drei Wochen früher als geplant zur Verfügung steht, ist keine Erfolgsmeldung, sondern pure Ablenkung von der eigenen Panikmache im Vorfeld. Die Ministerin hat ständig auf die angebliche Unmöglichkeit hingewiesen, bis zum Stichtag 1. Januar diesen Jahres eine entsprechende digitale Lösung zu programmieren oder zumindest zeitnah nach dem Stichtag in Umsetzung zu kommen – was andere Bundesländer wie Hamburg und Mecklenburg Vorpommern mit gleicher Kenntnis der Bedingungen bereits im Januar und Februar geschafft haben.
In einem Bericht des Bundesbauministeriums an den zuständigen Bundestagsausschuss zu dieser Frage wird NRW dementsprechend als „Sonderfall“ bezeichnet. Im Klartext: NRW hinkt bundesweit hinterher. Und das, obwohl hier die Zuständigkeit für Digitalisierung und Wohnen in einem Ministerium liegt. Der Start der Wohngeldsoftware ist also keine Zauberei, auch wenn Frau Scharrenbach das jetzt weiß machen möchte, sondern in Wirklichkeit ein Eingeständnis, viel zu spät zu kommen. Der Dank gilt den Beschäftigten von IT.NRW, die unbeeindruckt von Scharrenbachs Berlin-Neurose einfach ihren Job machen.“
Anlässlich des 12. Jahrestages der Reaktor-Katastrophe von Fukushima am morgigen 11. März wird noch einmal deutlich, dass Atomkraft nicht beherrschbar ist. Es ist richtig, dass Deutschland den Atomausstieg im April vollendet.
Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:
„Der 11. März ist ein Tag zum Innehalten und Gedenken. Vor zwölf Jahren verloren an diesem Tag fast 20.000 Menschen als Folge des Erdbebens und Tsunamis ihr Leben. Hunderttausende Menschen wurden aufgrund der radioaktiven Verseuchung als Folge der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima evakuiert. Bis heute sind ganze Landstriche aufgrund der radioaktiven Kontamination unbewohnbar und die Langzeitfolgen für die Umwelt immens.
Diese Katastrophe lehrt uns, dass die Atomkraft nicht beherrschbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir am 15. April 2023 den Atomausstieg in Deutschland vollenden und die drei letzten Atomkraftwerke vom Netz gehen. Wir müssen nun die Energiewende zügig voranbringen, um von fossilen Ressourcen unabhängig zu werden und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.“
Die Verschiebung bei den Haushaltsverhandlungen ist nicht ungewöhnlich. Es zeichnet sich ab: Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 wird eine Herausforderung.
Dennis Rohde: „Dass es im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu Verschiebungen kommt, ist nicht ungewöhnlich. Unbestritten wird die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 eine Herausforderung. Es ist gut, dass sich die Regierung dafür die nötige Zeit nimmt. Am Ende wird der Haushalt aber vom Parlament beschlossen.“
Die angekündigte elektronische Patientenakte ist die Grundlage für ein modernes Gesundheitssystem. Mithilfe dieser E-Akte werden für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und Ärzte Abläufe transparenter und Daten einfacher und zugleich sicher zugänglich.
Dagmar Schmidt:
„Der Bundesgesundheitsminister hält Wort und stellt die Weichen für ein modernes Gesundheitssystem, das für die Patientinnen und Patienten eine bessere Qualität sicherstellt. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Versicherten zu mündigen Partnern in der Behandlung. Ärztliche Kunst ist heute längst keine Blackbox mehr, und die Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf, bestmöglich behandelt und informiert zu werden – diese Einblicke liefert die E-Akte. Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die Vorteile der elektronischen Patientenakte nutzen können: weniger Papierkram, bessere Medikamentenversorgung und bestmögliche Versorgungsabläufe. Für all das steht das Digitalgesetz, das wir zügig umsetzen werden. Und wir werden es so gestalten, dass es für jede und jeden datensicher und einfach zu bedienen wird. Denn die Digitalisierung soll das Leben erleichtern und verbessern und es nicht komplizierter machen.“
Am späten Mittwochabend hat der Landtag NRW namentlich über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zu Windkraft in NRW abgestimmt. Die SPD-Fraktion wollte mit einer Änderung des Baugesetzbuches die pauschale 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, um einen deutlichen Ausbau zu ermöglichen. Schwarz-Grün hat vorgeschlagen, nur die Abstandsregeln für Repowering von Windkraftanlagen abzuschaffen. Letztlich haben die beiden regierungstragenden Fraktionen ihren Gesetzentwurf durchgesetzt und den Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der gestrige Abend war ein finsterer für erneuerbare Energien in NRW. Schwarz-Grün will an der unnötigen und willkürlichen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen festhalten. Damit ist der Wortbruch der Grünen besiegelt. Noch vor der Landtagswahl haben die Grünen gemeinsam mit uns ein Ende der pauschalen Abstandsregel gefordert. Im Frühjahr 2022 erklärte die heutige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Wibke Brems: ,Der 1.000-Meter-Mindestabstand für Windenergieanlagen muss fallen. Denn er verhindert den jetzt so dringend notwendigen, massiven Ausbau der Windenergie in NRW‘. Davon wollen die Grünen nun nichts mehr wissen.
Schwarz-Grün hat sich gegen nachhaltige, bezahlbare und unabhängige Energieversorgung entschieden. Dabei hat auch die Anhörung von Fachleuten im Landtag gezeigt, dass eine Abschaffung der Abstandsregel bei Repowering von Anlagen nicht ausreicht. Energiewirtschaft, Verbünde für erneuerbare Energien, für Naturschutz und Projektierer haben sich eindeutig für ein generelles Ende der 1000-Meter-Regel ausgesprochen. Doch diese Expertise war Schwarz-Grün offenbar egal. Nach diesem Rückschlag für die Windkraft muss die Landesregierung dringend erklären, wie sie 1000 neue Windräder bis 2027 noch erreichen möchte. Oder ist auch diese Ankündigung nach wenigen Monaten nichts mehr wert?“
Frauen sind weiterhin im Berufsleben wie in der Rente finanziell gegenüber Männern benachteiligt. Sönke Rix fordert zum morgigen internationalen Frauentag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerechter sicherzustellen.
„Im Berufsleben und sogar im Ruhestand haben Frauen deutlich niedrigere Einkünfte als Männer. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke liegt bei fast 30 Prozent. Verantwortlich ist insbesondere der mühsame Spagat zwischen Beruf und Familie, den noch immer vorwiegend Frauen bewältigen müssen – die Corona-Pandemie hat das abermals belegt.
Es braucht zügig ein großes Partnerschaftspaket, damit die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt wird. Dies umfasst die zehntägige Freistellung nach der Geburt eines Kindes und zusätzliche Partnermonate beim Elterngeld. Beschäftigte müssen nach ihrer Elternzeit in ihren Arbeitnehmer:innenrechten gestärkt werden, indem wir den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate verlängern.
Der beste Schutz vor Altersarmut für Frauen ist eine gerechte Bezahlung im Erwerbsleben. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, Familie und Beruf partnerschaftlich und möglichst ohne beruflichen Nachteil für Frauen gut zu vereinbaren.“