Justizminister Dr. Benjamin Limbach hat heute den Medien bereits getroffene und geplante Maßnahmen zur Entlastung der 19 Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Seitdem Herr Limbach Justizminister in NRW ist, ist die Belastung in den Staatsanwaltschaften stark gestiegen. Nun will er, dass 100 Stellen aus den Gerichten zu den Staatsanwaltschaften wechseln. Die Justiz ist aber kein Verschiebebahnhof. Minister Limbach reißt neue Löcher auf, um andere zu stopfen. Am Ende des Tages werden die Beschäftigten nur wirklich entlastet, wenn endlich Maßnahmen ergriffen werden, um die 2850 freien Stellen in der Justiz zu besetzen. Mehr Personal muss die Devise sein. Auch daran ist Minister Limbach kläglich gescheitert. Bei den Anhörungen des Rechtsausschusses in dieser Woche kam wiederholt Kritik von allen Seiten: Die Zahl der eingehenden Bewerbungen ist rückläufig und gleichzeitig steigen die Krankheitstage.
Zudem müssen wir erneut feststellen, dass Minister Limbach einmal mehr zuerst die Medien informiert und dann irgendwann das Parlament. Das ist ein Unding und widerspricht der Parlamentsinformationsvereinbarung.“
Heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2./3. Lesung. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserungen für Freiwillige und arbeitet weiter an der Absicherung der finanziellen Rahmenbedingungen.
Erik von Malottki, Sprecher der AG Bürgerschaftliches Engagement:
„Künftig gibt es für die rund 90.000 jährlich engagierten Menschen in Freiwilligendiensten die Möglichkeit, ihr Engagement flexibler und finanziell besser abgesichert zu absolvieren. Freiwillige unter 27 Jahren im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können künftig ihren Dienst einfacher als bisher in Teilzeit leisten. Der bürokratische Aufwand sinkt, denn die Nachweispflicht entfällt.
Der Dienst wird insgesamt attraktiver, denn die Träger und Einsatzstellen dürfen ihren Freiwilligen künftig mehr Taschengeld zahlen. Statt bis zu 453 Euro sind künftig bis zu 604 Euro monatlich möglich. Zusätzlich können Mobilitätszuschläge gewährt werden, etwa ein Ticket für die Bahn oder ein finanzieller Zuschuss zum Fahrrad. Dass diese Zuschläge ungedeckelt sind, war in den Verhandlungen unser expliziter Wunsch als SPD-Fraktion, um besonders Freiwillige aus dem ländlichen Raum zu entlasten und mehr Engagement zu ermöglichen.
In gleichem Maße wird sich die SPD-Fraktion im Bundestag dafür einsetzen, die Haushaltsmittel für den kommenden Freiwilligendienst-Jahrgang (2024/2025) im Bundeshaushalt zu sichern. Freiwillige sind ein wichtiger Teil der Zivilgesellschaft, sie packen mit an, bringen sich ein und stärken durch ihr Engagement den demokratischen Zusammenhalt in unserem Land. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz schaffen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um noch mehr Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen.“
Die Wärmeplanung ist wichtig für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, die bezahlbar und verlässlich ist. Zur finanziellen Unterstützung bei der Erstellung von Wärmeplänen stellt der Bund den Ländern jetzt 500 Millionen Euro für die kommenden Jahre zur Verfügung.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Wir unterstützen damit die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen, denn darüber wird vor Ort entschieden. Neben der finanziellen Förderung ist ein Handlungsleitfaden erstellt und ein eigenes Kompetenzzentrum gegründet worden, mit denen passende Lösungsmöglichkeiten aufzeigt werden. Wir tragen deutlich zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit bei Energieversorgern, bei Gewerbe- und Industriebetrieben als auch für private Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei.
Der Bund hat entschieden, dass sich alle Kommunen bis 2028 durch einen Wärmeplan über ihre künftige Wärmeversorgung klar werden müssen. Dafür beteiligt er die Länder mit zusätzlich 500 Millionen Euro an der Umsatzsteuer bis 2028. Klimaschutz und damit die Wärmeplanung sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Deshalb müssen auch die Länder den Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen unter die Arme greifen und nicht einfach auf Bund verweisen.“
Weihnachtsmarkt, Kirmes, Schützenfest: Die Vielfalt von Veranstaltungen und Festen ist ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen. Diese Traditionen wären nicht denkbar ohne die Schaustellerbranche, die vor allem während der Corona-Pandemie stark gelitten hat. Jetzt sollen die Schausteller in NRW von finanziellen und bürokratischen Belastungen befreit werden. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag haben CDU, SPD, Grüne und FDP am (heutigen) Donnerstag in den Landtag eingebracht.
Dazu erklären Bernhard Hoppe-Biermeyer, Mitglied für die CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Rainer Schmeltzer, Beauftragter der SPD-Landtagsfraktion für das Schaustellerwesen, Jan Matzoll, Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Wirtschaft, und Christof Rasche, Mitglied des Fraktionsvorstandes der FDP-Landtagsfraktion:
„Unsere Schaustellerinnen und Schausteller haben sich auch durch die Herausforderungen der Corona-Krise nicht entmutigen lassen, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Menschen in dieser schwierigen Zeit Freude bereitet. Derzeit erleben sie jedoch eine ökonomische Benachteiligung und damit einen deutlichen Wettbewerbsnachteil in der Branche. Zum Beispiel werden Schanklizenzen in den Ländern unterschiedlich geregelt. So müssen Schaustellerinnen und Schausteller in Nordrhein-Westfalen und sieben weiteren Bundesländern für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beantragen – das bedeutet für sie erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen. Das wollen wir ändern: Mit einer Reisegewerbekarte sollen künftig alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sein und vor allem die Schankgebühren vom Tisch sein.“
Zur heutigen Aktuellen Stunde zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Schwarz-Grün hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Ausführungsgesetz des Landes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung versprochen. Bekommen haben wir drei Seiten ‚Fachliche Grundlagen‘, die nichts anderes sind als eine frisierte Kopie der bereits bestehenden Erlasslage. Die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten notwendigen Konkretisierungen sucht man vergebens, stattdessen ein ‚Alles kann, nichts muss‘. Offenbar ist es hinter den Kulissen schnell vorbei mit der zur Schau gestellten Harmonie, so dass das schwarze Schulministerium und das grüne Familienministerium sich auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen können.
Das ist angesichts der enormen Herausforderungen, vor der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs stehen, ein Desaster. Wir bleiben dabei: Bildungspolitik muss Chefsache sein. Weil Familienministerin Paul und Schulministerin Feller es nicht schaffen, muss Ministerpräsident Wüst eingreifen. Vor allem die berufstätigen Familien in unserem Land brauchen Klarheit und die Sicherheit, dass der Rechtsanspruch ortsnah und auch in der notwendigen Qualität umgesetzt wird. Die Zeit drängt: Denn das Land muss nicht nur den gesetzlichen Rahmen festlegen und die entsprechenden finanziellen Mittel einplanen, sondern auch umgehend eine Personaloffensive starten, gegen den schon bestehenden Fachkräftemangel in den Kitas und für den OGS-Ausbau. Alle Rechtsansprüche stehen ansonsten dann nur auf dem Papier.“
Die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft waren sich bei der Auftaktsitzung der Begleitgruppe „Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse“ der SPD-Bundestagsfraktion einig: Deutlich mehr finanzielle Investitionen sind erforderlich, um die gewaltigen Herausforderungen der aktuellen Zeit für Gesellschaft und Wirtschaft zu meistern.
Der Umbau der Energieversorgung, die klimaneutrale Transformation der Industrie, die Stärkung der äußeren, inneren und sozialen Sicherheit des Landes, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Wohnungsbau und auch: der Alltag der Menschen – zur Wohlstandssicherung aktueller und zukünftiger Generationen sind in den kommenden Jahren massive zusätzliche Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe nötig, die im Rahmen der aktuell geltenden Haushaltsregeln nicht zu stemmen seien werden.
Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Bund, Länder und Kommunen müssen in der Lage sein, genug Geld zu investieren in saubere und moderne Schulen, effiziente und bürgernahe kommunale Verwaltungen auf dem Land und in der Stadt, Straßen ohne Schlaglöcher, gute Schienenverbindungen, eine saubere Umwelt und vieles mehr. Der Bund tätigt in diesem Jahr Investitionen in Rekordhöhe, dennoch merken die Bürger und Betriebe Tag für Tag, dass das nicht genügt und der Alltag nicht einfacher wird. Klar ist also: Der Staat muss mehr tun und mehr Geld investieren. Das ist im Rahmen der derzeit gültigen Schuldenbremse jedoch nicht möglich. Die derzeitigen Regeln wurden vor über 15 Jahren entwickelt und immer mehr zeigt sich: Die Schuldenbremse ist ein Relikt vergangener Zeit. Die derzeit starren Regeln sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und kommende Generationen und müssen geändert werden. Die Begleitgruppe ‚Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse‘ wird sich damit befassen, wie verantwortliche Haushaltsführung in der Gegenwart mit einer generationenübergreifenden solidarischen Finanzierung der großen Zukunftsaufgaben und der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Land verbunden werden kann.“
Zur Veröffentlichung der Zahlen für die Baugenehmigungen im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Sarah Philipp:
"Die Bilanz, die IT.NRW für das Jahr 2023 vorgelegt hat, ist eine Bilanz der Wahrheit. Entgegen den blumigen Darstellungen der schwarz-grünen Landesregierung, beispielsweise von Bauministerin Scharrenbach zur Wohnraumförderung des Landes, wird hier der Blick auf die Realität gerichtet: Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen. Die Situation ist mehr als dramatisch, sei es im Mietwohnungsbau, bei Eigenheimen oder im Bereich von An-, Um- und Ausbau.
Überall sind erhebliche Einbrüche bei den erteilten Genehmigungszahlen zu beklagen. Die Förderpolitik der schwarz-grünen Landesregierung ist gescheitert. Folge dieser desaströsen Entwicklung wird ein weiter steigender Druck auf dem Wohnungsmarkt sein. Er bedeutet zugleich einen weiteren Anstieg des Mietpreisniveaus und damit eine noch stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Wohnkosten. Für immer größere Teile der Bevölkerung wird angemessenes Wohnen zu einer Existenzfrage.“
Sebastian Watermeier:
"Darüber hinaus entsteht ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger und die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, sondern auch zu einer noch stärkeren Schieflage auf dem Arbeitsmarkt führt. Denn gerade in den Hotspots des Wohnungsmarktes wird sich der Fachkräftemangel verschärfen, weil die dortigen Wohnraumangebote insbesondere für berufstätige Familien nicht mehr finanzierbar sind. Wir haben zahlreiche Vorschläge für ein aktives Umlenken vorgelegt. Diese Koalition ist dazu aber nicht bereit und nicht in der Lage. Sie will nicht und sie kann nicht."
Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.
Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:
„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.
Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.
Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“