SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Es bleibt dabei: Keine Entlastung für absolute Top-Verdiener beim Soli

Die FDP kann noch so viel behaupten: Die Komplett-Abschaffung des Soli wäre nichts anderes als ein milliardenschweres Entlastungsprogramm für die absoluten Topverdiener in unserem Land, stellt SPD-Fraktionsvize Achim Post klar.

“Mit dem Gesetzentwurf von Olaf Scholz zur weitgehenden Abschaffung des Soli hält die Koalition Wort und entlastet Millionen von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. Gerade auch Berufstätige mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen profitieren davon.

Die Komplett-Abschaffung des Soli wäre dagegen nichts anderes als ein milliardenschweres Entlastungsprogramm für die absoluten Topverdiener in unserem Land. Das ist und bleibt mit der SPD-Fraktion nicht zu machen. Und an die Adresse der FDP sei gesagt: Wenn sie jetzt behauptet, dass der Gesetzentwurf dem deutschen Mittelstand schade, geht das an der Realität vorbei. Richtig ist, dass auch viele mittelständische Selbständige und Gewerbetreibende künftig keinen Soli mehr bezahlen müssen.“

 

Besserer Schutz für Paketboten

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche zahlreiche Verbesserungen für die Paketbotinnen und Paketboten beschlossen. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die gesetzlichen Regeln halten.

Die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind bisher nicht akzeptabel. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Die wenigen großen Paketdienste arbeiten mit einer großen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Viele der Paketboten und Paketbotinnen sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.

„Wir nehmen die Paketdienste jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben.

Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. „Das ist auch für uns in Minden-Lübbecke eine gute Nachricht“, so Achim Post weiter, „denn mit dem Gesetz sind Regelungen geschaffen worden, dass unsere Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.“

 

Erst die nächsten Kommunalwahlen werden zeigen, ob ein neuer Anlauf für eine Sperrklausel gerechtfertigt ist.

Mit einer Presseinformation vom heutigen Tage lässt Kommunalministerin Ina Scharrenbach mitteilen, dass ein Gutachten in ihrem Auftrag zu dem Ergebnis gekommen ist, wonach kein erneuter Anlauf zur Begründung für eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen genommen werden soll.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter: 

Da macht es sich Frau Scharrenbach zu leicht. Das Problem der Zersplitterung und Funktionsstörung der Räte lässt sich nicht mit einem Federstrich in Form eines Gutachtens lösen. Auf die Tatsache, dass es immer schwieriger wird, Menschen für Mandate in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen zu gewinnen, gibt sie keine Antwort. 

Der Verfassungsgerichtshof hat seinerzeit klargestellt, der Landtag könne in Zukunft sehr wohl zu der Einschätzung gelangen, dass wegen veränderter Umstände die Einführung einer Sperrklausel gerechtfertigt sein kann. Wir plädieren daher dafür, den Ausgang der Kommunalwahlen im Jahr 2020 abzuwarten und auf dieser Basis gemeinsam mit dem Landtag die Situation neu zu bewerten und zu einer tragfähigen Lösung zu kommen.   

Die Sperrklausel ist seinerzeit aus dem Landtag entwickelt und mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen verabschiedet worden. Das neuerliche Gutachten ist dem Landtag nicht bekannt. Warum eine solche Entscheidung im Alleingang ohne Information und Abstimmung mit dem Parlament getroffen werden sollte, bleibt das Geheimnis von Frau Scharrenbach.

Wir werden dies im Landtag zum Thema machen. Denn die Frage, wie das Wahlrecht ausgestaltet ist, ist keine, die man nebenbei in einer Pressemitteilung klärt.

 

Öffentlicher Dienst soll attraktiver werden

Heute wird das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung.

 

Pflege verdient einen ordentlichen Tarifvertrag

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Kerstin Tack und Heike Baehrens, Pflegebeauftragte der SPD-Fraktion, machen die Dringlichkeit des neuen Pflegelöhneverbesserungsgesetzes deutlich.

Tack: „Wir sind mitten drin im demografischen Wandel, und auch deshalb gewinnen Pflegeberufe massiv an Bedeutung.

Pflegerinnen und Pfleger haben harte Jobs, körperlich und psychisch. Sie verdienen eine gerechte Entlohnung, vernünftige Arbeitsbedingungen und die Wertschätzung der ganzen Gesellschaft. Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz schaffen wir die Rahmenbindungen, damit sie endlich die Anerkennung erhalten, die sie verdienen.“

 

Wir stärken die berufliche Ausbildung

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt, was die auf Druck der SPD-Fraktion geplante Mindestausbildungsvergütung leistet - und wer davon profitiert.

"Wir haben hart dafür gearbeitet, dass aus einem verkorksten Referentenentwurf ein gutes Berufsbildungsmodernisierungsgesetz geworden ist. Heute schaffen wir eine Mindestausbildungsvergütung und sorgen für bessere Ausbildungsbedingungen.

Über 115.000 junge Menschen bekommen dadurch mehr Geld. Die Qualität der Ausbildung steigt. Wir stärken die berufliche Ausbildung und leisten einen wichtigen Beitrag für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Das ist ein Erfolg, unser langer Atem hat sich gelohnt."

 

Ausbeutung in der Ernährungsindustrie muss ein Ende haben

Die veröffentlichten Ergebnisse von amtlichen Kontrollen von Schlachthöfen in Nordrhein-Westfalen sind alarmierend. In über 90 Prozent der Betriebe wurden Mängel gefunden, vor allem beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitszeit. In einer so sensiblen Branche wie der Lebensmittelindustrie können wir solche unhaltbaren Zustände nicht länger hinnehmen. Das schadet nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, es beeinträchtigt auch die Einhaltung von Hygienevorschriften und gefährdet somit die Gesundheit von uns allen. Die Arbeitsbedingungen der gesamten Ernährungswirtschaft gehören auf den Prüfstand.

 

Schluss mit der Ausbeutung von Paketboten

Der Deutsche Bundestag wird morgen mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche für alle Sozialabgaben einführen. Nach dem Vorbild der bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft steht künftig der Hauptunternehmer ein, wenn von ihm beauftragte Subunternehmen die Sozialabgaben für ihre Beschäftigten nicht zahlen.

 

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