Der von der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und ver.di ausgehandelte Tarifvertrag über einen einmaligen Bonus für Pflegekräfte muss für allgemeinverbindlich erklärt werden. Nur so kommt die Zahlung allen Beschäftigten zu Gute.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
„Es ist ein wichtiges Zeichen in einer schweren Zeit. Ver.di und der BVAP haben einen tarifvertraglichen Bonus von 1500 Euro ausgehandelt. Es ist sehr erfreulich, dass die Sozialpartner die Ankündigung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, solch einen Bonus in diesem Jahr steuerfrei zu stellen, so schnell aufgegriffen haben. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil prüft, ob der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt werden kann.
Diesem Weg sollten sich auch die privaten Pflegeanbieter nicht verschließen. Spätestens in der aktuellen Situation sollte klar sein, dass den warmen Worten auch Taten folgen müssen. Jetzt zeigt sich die soziale Verantwortung der Arbeitgeber. Klar ist aber, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Refinanzierung schnell sicherstellen muss. Hierfür gibt es einen großen Rückhalt in der Bevölkerung.
Mittelfristig brauchen wir aber einen Tarifvertrag für gute Arbeitsbedingungen und Löhne in der Pflege. Nur so werden sich junge Menschen neu für den Beruf entscheiden, Teilzeitkräfte aufstocken und Ausgestiegene zurückkehren. Wir brauchen mehr Personal um den Herausforderungen in der Pflege begegnen zu können.“
Dass Einkommen aus systemrelevanten Bereichen während der Corona-Krise nicht auf das BAföG angerechnet werden, begrüßt Bärbel Bas. Sie mahnt aber, auch an die Studierenden zu denken, die bisher kein BAföG erhalten.
“Das Bundeskabinett will Einkommen aus allen systemrelevanten Bereichen während der Corona-Krise nicht auf das BAföG anrechnen, das begrüße ich ausdrücklich.
Jedoch helfen die Neuregelungen nur denen, die bereits BAföG erhalten. Studierende, die bisher kein BAföG erhalten, profitieren nicht.
Das BAföG muss auch für die geöffnet werden, deren Eltern in Kurzarbeit müssen oder denen der eigene Nebenjob verloren geht. Wir brauchen einen schnellen und vereinfachten Zugang zum BAföG oder einen Härtefallfonds.
Zusätzlich sollen sowohl Studierende als auch Auszubildende vereinfachten Zugang zum Wohngeld erhalten, wenn sie kein BAföG bekommen können.”
Im Landtag NRW wurden Sachverständigen zum geplanten Epidemiegesetz der NRW-Landesregierung gehört. Zu den Stellungnahmen der Expertinnen und Experten erklärt Christian Dahm stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist schlicht verfassungswidrig. So lautete zumindest das einhellige Urteil aller juristischen Sachverständigen. Insbesondere die vorgesehene Regelung zur Zwangsarbeit von Ärzten und Pflegekräften, aber auch das sich abzeichnende rechtliche Chaos beim Thema Abitur zeigen, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit kleinen Korrekturen geheilt werden kann. Das einzige, was von diesem Gesetzentwurf bleiben wird, ist der Beigeschmack, dass eine Regierung dem Parlament überhaupt einen derart fehlerhaften Entwurf zuleiten konnte.
Die Experten haben unsere Kritik an diesem Gesetzversuch der Landesregierung umfassend bestätigt. Ein medizinischer Notstand darf nicht zum Notstand des Parlaments gemacht werden. Wir sind in einer Gesundheitskrise, nicht in einer Demokratiekrise. Auch ethisch geht der Entwurf der Landesregierung weit über das hinaus, was Gesetze regeln können. Vorgaben zu medizinischen Behandlungen gehören nicht in die Hoheit des NRW-Gesundheitsministers. Und wenn dann noch die Verpflichtung zur Zwangsarbeit dazu führt, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Approbation oder Pflegekräfte ihre Berufserlaubnis abgeben, wie es ein Sachverständiger als mögliche Reaktion ins Spiel gebracht hat, dann zeigt dies nur eins: Diese Passage ist völlig überflüssig und geht an der großen Hilfsbereitschaft des Gesundheitspersonals komplett vorbei. Wir brauchen Wertschätzung statt Zwang.
Das Gesetz darf und wird so nicht kommen.
Auch in Sachen „Kommunalschutz-Paket“ ist der einseitige Informationsweg genauso stillos. Der Beschluss ist ebenso nicht geeignet, um die drohende Finanzkrise der Kommunen zu bewältigen. Die Kommunen brauchen jetzt frisches Geld und eine zeitnahe Zusage des Landes.“
Anlässlich eines Erlasses der NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach an die Kommunen zum Umgang mit den finanziellen Auswirkungen der Coronakrise auf die Kommunalhaushalte erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bereits zu Beginn der Krise hat die SPD-Fraktion gefordert, die Kommunen unter den Schutzschirm des Landes zu nehmen. Vor Ort werden Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte mit ihren Verwaltungen zu Krisenmanagern. Bisher hat sich die Landesregierung einer Lösung verweigert. Nun scheint man angesichts drohender Steuereinbußen in den Kommunen umzuschwenken. Das ist zu begrüßen.
Allerdings sind die von der Landesregierung geplanten Maßnahmen nicht geeignet die drohende Finanzkrise der Kommunen zu bewältigen. Mit Haushaltstricks und Haushaltstechnik lassen sich keine Haushaltslöcher schließen. Jetzt rächt sich, dass große Probleme in den kommunalen Finanzen durch die Landesregierung nicht angegangen worden sind. Unsere 396 Kommunen bleiben weiter auf über 70 Prozent der Geflüchtetenkosten sitzen und eine Lösung für die Liquiditätskredite ist in weiter Ferne.
Die Landesregierung hat entschieden, sich die zu erwartenden Steuerausfälle aus dem NRW-Rettungsschirm zu erstatten. Bei den Kommunen darf sich die Landesregierung keinen schlanken Fuß machen. Unsere Kommunen stehen vor großen Einnahmeausfällen. Dann werden die Kommunen nicht in der Lage sein, im Sommer die Freibäder oder Museen wieder zu öffnen. Wenn den Städten nicht jetzt geholfen wird, drohen schon bald Steuerhöhungen. Gleichzeitig werden die Kosten in den Kommunen gerade bei den Sozialkosten steigen. Das sind die Herausforderungen, vor denen unsere Kommunen nun stehen.
Mit den Vorschlägen der Kommunalministerin werden die Kommunen allein gelassen, die Finanzprobleme werden so auf die Städte abgewälzt, in dem sie Kredite für die nächsten 50 Jahre aufnehmen sollen. Damit ist ihnen nicht geholfen. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen brauchen unsere Kommunen jetzt Geld aus dem Rettungsschirm und keine Haushaltstricks.“
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert zur Förderung der Konjunktur u.a. die komplette Abschaffung des Solis.
Der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, erteilte gegenüber der dpa dieser Forderung eine Absage und machte deutlich, dass die SPD die Konjunktur nach der Corona-Krise mit Steuersenkungen für Bürger*innen mit kleinen und mittleren Einkommen ankurbeln will und nicht mit Steuererleichterungen für Besser- bzw. Vielverdiener*innen:
„Herr Söder sollte sich schon entscheiden, was ihm wichtiger ist: steuerpolitische Klientelpolitik oder ein wirklich breitenwirksames Konjunkturprogramm. Für ein Konjunkturprogramm, das seinen Namen auch verdient, hilft es jedenfalls herzlich wenig, den Soli auch noch für die reichsten 10 Prozent der Steuerzahler abzuschaffen.
Im Sinne eines konjunkturellen Impulses wäre es da schon deutlich sinnvoller, die geplante Soli-Abschaffung für kleine und mittlere Einkommen um ein halbes Jahr vorzuziehen. Umso bedauerlicher ist es, dass CDU und CSU diesen Schritt bisher vor allem wohl deswegen ablehnen, weil es ein Vorschlag der SPD ist, auf den sie selbst nicht gekommen sind.
So oder so muss aber klar sein: Bei einem künftigen Konjunkturprogramm gehören zuallererst Steuersenkungen bei kleinen und mittleren Einkommen auf die Tagesordnung, die mit starken Investitionen in Klimaschutz, Wachstum, Beschäftigung und auch den europäischen Zusammenhalt verbunden sein müssen. Das sind die richtigen Schwerpunkte für ein sozial gerechtes und zukunftsgerichtetes Konjunktur- und Investitionsprogramm.“
Für das kommende Ausbildungsjahr 2020 muss ein dramatischer Abbau von Ausbildungsplätzen verhindert werden. Neben den bereits jetzt spürbaren Auswirkungen auf Auszubildende, wie zum Beispiel verschobene beziehungsweise abgesagte Prüfungen, ist das die drängendste Frage, auf die die Allianz für Aus- und Weiterbildung schnell tragfähige Antworten finden muss.
Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:
„Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nachdrücklich die Aktivierung der Allianz für Aus- und Weiterbildung zur Klärung dringender Fragen. Insbesondere um den Erhalt von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2020 zu sichern, bedarf es schneller Entscheidungen. Daher muss Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Sozialpartner schnellstmöglich zu einer Krisensitzung zusammenzurufen. Als zentrale politische Plattform der dualen Ausbildung sind sie die richtigen Ansprechpartner, um gemeinsam Lösungen für die drängendsten Probleme zu vereinbaren.
Vorrang muss dabei die Sicherstellung des Ausbildungsjahres 2020 haben. Alle Allianzpartner sind aufgerufen miteinander die notwendigen Verabredungen zu treffen, um das Schlimmste zu verhindern. Auch ein überbetrieblicher Fonds zur Sicherstellung von Ausbildungsplätzen sollte mit Augenmaß und Verantwortung beraten werden.
Mit Blick auf die Auszubildenden, die aktuell kurz vor ihren Prüfungen stehen, ist zudem zeitnah zu klären, wie mit verschobenen Prüfungen, beziehungsweise ersatzlos abgesagten Zwischenprüfungen, umgegangen werden soll. Auszubildenden dürfen keine Nachteile entstehen. Und Zwischenprüfungen müssen als Prüfungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfungen im kommenden Jahr ausgesetzt werden.“
Der Bundestag hat bereits in seinem umfassenden Hilfspaket beschlossen, dass wegen der Corona-Krise die Miete ausgesetzt werden darf. Um den Zahlungsausfall möglichst zu begrenzen und die Nachholung der Zahlungen besser leisten zu können, schlägt die Bundesregierung nunmehr Vereinfachungen bei der Wohngeldbeantragung vor. Die SPD-Fraktion fordert die Länder auf, diese Vereinfachungen schnell umzusetzen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Viele Mieter haben aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise zurzeit Schwierigkeiten, ihre Wohnung zu bezahlen. Der Bundestag hat deshalb bereits einen außerordentlichen Kündigungsschutz von April bis Juni 2020 eingeführt: Wenn Mieterinnen und Mieter wegen krisenbedingter Einnahmeausfälle ihre Miete nicht zahlen können, dürfen sie nicht gekündigt werden.
Um die Zahlungsausfälle für die Mieterinnen und Mieter zu begrenzen, hat die Bundesregierung einen Plan zur vereinfachten Wohngeldbeantragung erarbeitet. Danach soll es wesentlich leichter und vor allem schneller als bisher möglich sein, Wohngeld zu erhalten. So besteht etwa nach erfolgter Antragstellung die Möglichkeit zunächst einen Vorschuss zu bekommen. Die genauen Berechnungen erfolgen erst im Nachgang. Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und die Auszahlung von Wohngeld sind eine hochprioritäre Aufgabe, die auch im Notfall von den Wohngeldbehörden unbedingt geleistet werden sollen. Alle Anträge sollen trotz der erwartenden hohen Anzahl in einem effizienten und schnellen Verfahren bearbeitet werden. Unnötige Verzögerungen bei der Gewährung von Wohngeld sind zu vermeiden. Auch formlose Antragstellungen per E-Mail oder Telefon sind zur Fristwahrung in Bezug auf die Festsetzung des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zulässig.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die geplanten Vereinfachungen und bittet die zuständigen Länder, diese zügig umzusetzen.“
Seit vergangener Woche können solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler nicht mehr an den Soforthilfe-Programmen des Bundes und des Landes partizipieren. Hintergrund sind Auflagen des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach die Hilfen nur für Betriebskosten, nicht jedoch für den Lebensunterhalt eingesetzt werden dürfen. Bis zum 1. April war es noch möglich, sich aus den bewilligten Mitteln auch ein Gehalt auszuzahlen.
Das geht durch die neuen Bundesauflagen jetzt nicht mehr. Hierzu erklärt Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
“Uns erreichen zahlreiche Zuschriften mit Hilferufen von betroffenen Künstlerinnen und Künstlern. Ihnen bricht gerade ein Großteil ihres Jahreseinkommens weg – die finanziellen Einbußen sind immens. Für die Künstlerinnen und Künstler ist es extrem wichtig, dass sie ihre Honorarausfälle auch als fiktives Gehalt geltend machen können. Eine Kompensation allein von Betriebskosten geht komplett an ihrer Lebenswirklichkeit vorbei, da sie so gut wie keine haben.
Die Rückkehr in ein geregeltes öffentliches Leben und eine Rückkehr zum normalen Publikumsbetrieb wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Landes- und Bundesregierung sind deshalb in der Pflicht, schließlich sind die Künstlerinnen und Künstler aufgrund staatlicher Restriktionen in diese Situation geraten und nicht als Folge ihres eigenverantwortlichen Handelns.
Wir fordern daher, dass die Soforthilfen entweder weiter in der bisherigen Form ausgezahlt werden oder die Möglichkeit geschaffen wird, ein an sich selbst zu zahlendes Gehalt unter die betrieblichen Ausgaben zu fassen.”