SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Mitarbeiterbeteiligungen werden attraktiver

Durch das heute im Finanzausschuss beschlossene Fondsstandortgesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Start-ups, attraktiver. Außerdem wird die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts Deutschland gestärkt.

Wiebke Esdar, zuständige Berichterstatterin:

„Heute wurde das Fondsstandortgesetz vom Finanzausschuss beschlossen. Mit dem Gesetz werden Beteiligungen von Beschäftigten am Unternehmen steuerlich gefördert. Der steuerliche Freibetrag wird auf 1.440 Euro im Jahr erhöht.

Vor allem werden Beteiligungen von Beschäftigten bei Start-ups attraktiver. Damit soll die Gewinnung und Bindung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Start-ups erleichtert werden. Beschäftigte von Start-ups müssen ihre Einkünfte auf der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht versteuern. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel im Zeitpunkt der Veräußerung, bei einem Arbeitgeberwechsel oder spätestens nach dem Ablauf einer Frist von 12 Jahren erfolgen.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen einen Weg eröffnet, wie die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel vermieden werden kann. Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für die Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen. Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr für die Beschäftigten steuerfrei bleiben wird.

Durch das Gesetz wird außerdem der Fondstandort Deutschland wettbewerbsfähiger. Die Produktpalette von Fonds wird erweitert. Die Fonds werden durch eine umfassende Digitalisierung der Aufsicht von Bürokratie entlastet.

Es werden darüber hinaus europarechtliche Vorgaben zum grenzüberschreitenden Fondsvertrieb und die europäische Offenlegungs- und Taxonomieverordnung umgesetzt.“

 

Freischuss bei Abiturprüfungen: Schülerinnen und Schüler brauchen jetzt vor allem Sicherheit

Zwischen dem 23. April und dem 5. Mai finden in diesem Jahr die schriftlichen Abiturprüfungen in NRW statt. Bildungsministerin Gebauer verkündet mit heutiger Pressemitteilung, dass es „faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten“ gäbe. Diese Einschätzung teilt die SPD-Fraktion im Landtag NRW nicht. Die Lernstände der Schülerinnen und Schüler sind sehr heterogen. Daher die Forderung der SPD-Fraktion, einen sogenannten Freischuss einzuführen, wodurch Abiturientinnen und Abiturienten nicht bestandene Prüfungen wiederholen dürften. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht aufgegriffen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Und deswegen kann dieses Abitur auch kein normales Abitur sein. Die Erweiterung der Aufgabenwahl und Eingrenzung der Prüfungsthemen sind richtig. Aber was die Abiturientinnen und Abiturienten wirklich brauchen ist Sicherheit. Deswegen ist ein Freischuss angebracht: Wer die Prüfungen nicht besteht, bekommt einen zweiten Versuch. So nehmen wir Druck von den seit Monaten stark belasteten Schülerinnen und Schülern. Der Freischuss bietet die Möglichkeit, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, ohne, dass darunter der Notendurchschnitt leidet.

Für die Absolventen der Sekundarstufe I, die die zentrale Abschlussprüfung absolvieren sollen, fordern wir nach wir vor, dass diese zentralen Prüfungen im Sinne der Bildungsgerechtigkeit durch Klassenarbeiten ersetzt werden. Dies fordern wir gemeinsam mit vielen Schülerinnen und Schülern und Eltern. Leider hat der Ausschuss für Schule und Bildung in seiner heutigen Sitzung gegen unsere Stimmen für zentrale Prüfungen gestimmt.

Für die Schülerinnen und Schüler ist diese Pandemie besonders anstrengend. Sie waren gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern und Eltern auch diejenigen, die den Zickzack-Kurs der Landesregierung in den letzten Monaten ausbaden mussten. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, ihnen wirklich faire Abiturprüfungen in herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Was Ministerin Gebauer anbietet greift die Bedürfnisse der jungen Menschen nicht ausreichend auf.

Es liegt jetzt an der Ministerin, diese Form der Sicherheit zu gewährleisten. Große Ankündigungen mit leeren Worthülsen alleine helfen nämlich niemanden.“

 

Verfassungsgericht: Grünes Licht für EU-Aufbauprogramm

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes nicht zu blockieren. Der Bundestag hat Ende März seine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit erteilt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und den finanziellen Auswirkungen auseinandergesetzt hat.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Das Gericht ist unter anderem den Argumenten des Bundestages gefolgt, dass sich die Blockade des Eigenmittelbeschlusses und damit des EU-Wiederaufbauprogramms verheerend auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt hätte. Jetzt sind die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften riesig. Ich hoffe und erwarte, dass auch die anderen Mitgliedstaaten zügig ihre Ratifizierungsverfahren abschließen.“

 

Diskriminierung von Eltern verhindern und die Bedarfe von Familien in NRW transparent machen

Wie ist die Lage der Familien in Nordrhein-Westfalen? Der letzte Familienbericht des Landes stammt aus dem Jahr 2015. Seit dem gibt es keine aktualisierten Daten und Fakten zu dieser Frage. Deswegen legt die SPD-Fraktion nun eine Große Anfrage zum Thema „Wie stellt sich die Situation von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?“ vor.

Darüber hinaus unterstützt die SPD-Fraktion die Initiative „Pro Parents“, die sich zusammen mit den Zeitschriften „Brigitte“ und „Eltern“ für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals der Elternschaft in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausspricht. Mehr als 18.000 Menschen haben dieses Anliegen bereits unterstützt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Wir wollen dauerhaft eine familienfreundliche Politik machen. Deswegen brauchen wir in Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz über die Bedarfe von Familien. Der jüngste NRW-Familienbericht datiert jedoch aus dem Jahr 2015 und muss dringend aktualisiert werden. Die Enquetekommission zur ,Zukunft der Familienpolitik‘ hatte empfohlen, in jeder Legislaturperiode einen Familienbericht zu veröffentlichen. Bislang gibt es von Familienminister Stamp hierfür jedoch keinerlei Anzeichen.

Deshalb richten wir nun mehr als 150 Fragen an die Landesregierung. Mit einer Großen Anfrage wollen wir unter anderem wissen, wie sich die wirtschaftliche Lage von Familien darstellt? Wie stark sind sie durch Bildungsgebühren belastet? Wie wirkt sich Elternschaft auf die Chancen am Arbeitsmarkt aus? Wie partnerschaftlich werden Elterngeld und Elternzeit aufgeteilt? Und was tut die Landesregierung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Die Diskriminierung von Eltern gehört zum Alltag und wird häufig nicht wahrgenommen. Zuletzt hatte die Absicht eines großen Modeunternehmens, 800 Stellen vor allem durch die Kündigung von jungen Müttern abbauen zu wollen, jedoch für große Empörung gesorgt.

Durch die Pandemie merken wir nun wieder: Familien verdienen eine andere gesellschaftliche Akzeptanz – und vor allem Respekt. Die Aufnahme des Merkmals der ‚Elternschaft‘ in das AGG ist hierfür ein Anfang. Deswegen unterstützen wir die Initiative von ,Pro Parents‘, damit sich Eltern rechtlich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen können.

‚Kinder sind Zukunft‘ darf nicht nur ein Wahlkampf-Slogan, sondern muss Kernanliegen für die Politik sein.“

* * *

Hintergrund:

Die Petition finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.openpetition.de/petition/online/proparents-brigitte-und-eltern-fordern-elternschaft-als-diskriminierungsmerkmal-ins-agg

 

Verhinderung von Betrug bei der Erstattung von Abzugsteuern

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird Betrugsmodellen bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern wirksam begegnet. Steuerbetrug wie bei den Cum/Ex-, Cum/Cum und Cum/Fake-Modellen soll künftig frühzeitig erkannt und unterbunden werden können.

Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz beschlossen. Durch eine Modernisierung des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer sollen gewerbsmäßige Betrugsmodelle frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, die in der Vergangenheit in Gestalt von Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäften auftraten und enormen Schaden verursachten, verhindert werden.

Um die Gefahr von Doppelerstattungen zu reduzieren, soll die Anzahl bestehender Erstattungsverfahren reduziert und eine Konzentration dieser Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern vorgenommen werden.

Der gesamte Prozess, von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Finanzbehörde, soll ab dem Jahre 2024 vollständig digitalisiert werden.

Den für die Abführung und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer zuständigen Finanzinstituten werden erweiterte elektronische Mitteilungspflichten auferlegt. Dadurch soll die Finanzverwaltung die erforderlichen Daten zur leichteren Aufdeckung von Steuerbetrug erhalten. Erstmals soll ein Abgleich zwischen der Erhebung und der Erstattung von Kapitalertragsteuer je Aktiengattung ermöglicht werden.

Um die Qualität der gelieferten Daten zu sichern, soll auch die Haftung der Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen verschärft werden.“

 

StVO-Novelle: Kompromiss zu Bußgeldern

Nach monatelangem Ringen hat sich die Verkehrsministerkonferenz heute auf einen Kompromiss zu einer Reform des Bußgeldkatalogs geeinigt. Alle bereits im letzten Jahr beschlossenen unstrittigen Bußgelder können rechtssicher umgesetzt werden. Ein Fahrverbot bereits bei niedrigeren Tempoverstößen wird es nicht geben, allerdings werden die Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen deutlich erhöht. Die StVO-Novelle musste wegen eines Formfehlers neu verhandelt werden.

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem heutigen Kompromiss geht ein der Sache unwürdiges Kräftemessen zwischen Grünen und Union zu Ende, die jeweils in den vergangenen Monaten einer Lösung im Weg gestanden haben.

Wir haben von Anfang an auf eine schnelle Lösung gesetzt, um die dringend notwendigen Verbesserungen für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen zu können. Auch ohne die ursprünglich vorgesehenen Fahrverbote wird es durch die teils deutlich höheren Bußgelder künftig eine größere abschreckende Wirkung geben. Damit ist heute ein guter Tag für die Verkehrssicherheit.“

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Vernunft setzt sich nicht immer durch, manchmal braucht es die abschreckende Wirkung hoher Bußgelder, die wirklich schmerzen. Nur so können vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende besser geschützt werden. Das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern. Durch die politische Blockade wurden auch längst unstrittige Bußgelderhöhungen – etwa für das Befahren von Rettungsgassen oder das Parken auf Geh- und Radwegen – aufgehalten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen einen Verordnungsvorschlag vorlegen.“​​​​​​

 

Sachgrundlose Befristung: Koalitionsvertrag muss jetzt endlich umgesetzt werden

SPD und CDU/CSU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Nun hat Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der aktuellen durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen Menschen Sicherheit im Beruf. Eine Eindämmung sachgrundloser Befristung ist überfällig.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

„Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Das können wir nicht hinnehmen.

Der Gesetzentwurf von Bundesminister Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um. In Zukunft sollen sachgrundlose Befristungen auf eine Dauer von maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden. Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen. Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.

Wir haben das Vorhaben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart. Hubertus Heil hat geliefert, der Gesetzentwurf liegt nun zur Prüfung im Kanzleramt. Die Corona-Krise hat für massive Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen nun Sicherheit. Daher setzen wir uns für eine rasche Umsetzung des Gesetzentwurfes im parlamentarischen Prozess ein.“

 

Schul-Notbremse muss Automatismus sein

Foto: Marco Fileccia/Unsplash.com

Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für 13 Kommunen in NRW die weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts angeordnet wurde. 

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Obwohl die 7-Tage-Inzidenz in 13 NRW-Kommunen über 200 lag, war bis zuletzt offen geblieben, ob die Schulen in diesen Städten und Gemeinden am Montag wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren würden. Entgegen der Ankündigungen von Schulministerin Gebauer handelte es sich eben nicht um eine automatische Notbremse, die bei einem entsprechenden Überschreiten der 200er-Grenze gezogen werden muss. Das hat erneut für viel Verwirrung und Unruhe im Schulbetrieb gesorgt. Das ist aber auch die einzige Konstante, die sich aktuell in der Corona-Politik des Landes feststellen lässt. Dabei ist Planungssicherheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen funktionierenden Schulbetrieb – erst Recht in diesen Zeiten. Mit solchen Hängepartien wie heute muss Schluss sein.

Um ein solches Chaos, wie es heute in den betroffenen Kommunen geherrscht hat, künftig zu vermeiden, sollte die Schul-Notbremse ab einer Inzidenz von 200 ab sofort ein Automatismus sein. Sobald ein kommunaler Krisenstab vor Ort zu der Einschätzung kommt, dass er angesichts von Inzidenzzahlen rund um 200 einen sicheren Schulbetrieb nicht gewährleisten kann, muss die Kommune auf Basis der Corona-Betreuungsverordnung in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können. Alles andere würde nur immer wieder eine erneute Hängepartie nach sich ziehen.

Darüber hinaus muss die Landesregierung Sorge dafür tragen, dass die Schulen vor Ort bei der Durchführung von Testungen externe Unterstützung durch mobile Testteams erhalten. Es kann nicht sein, dass die organisatorische Verantwortung dafür allein bei den Schulen bleibt.“​​​​​​

 

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