Heute fand der digitale a.o. Bundesparteitag der SPD statt. Auf der Tagesordnung standen die Verabschiedung des SPD-Wahlprogramms und die Wahl von Olaf Scholz zum SPD-Kanzlerkandidaten.
Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:
„Der Wahlkampf ist eröffnet. Olaf Scholz hat mit einer starken Rede vorgelegt: Für ein starkes und soziales Deutschland. Für ein Europa des Fortschritts und des Klimaschutzes. Für eine demokratische und liberale Gesellschaft.
Jetzt muss sich endlich auch Armin Laschet entscheiden – zwischen Mitte, Merz und Maaßen. Aus Laschets bisherigem politischen Allerlei ergibt sich jedenfalls kein klarer Kurs für unser Land. Und von den Grünen erwarte ich in den nächsten 20 Wochen mehr als große Worte und hehre Ziele im Bundestag. Man kann allein mit wolkigen Versprechen vielleicht einen Wahlkampf bestreiten, aber bestimmt nicht die größte Industrienation Europas politisch führen.
Für die SPD heißt es jetzt: Wir nehmen den Kampf um die Zukunft unseres Landes an – mit Zuversicht und Zusammenhalt und mit einem Kanzlerkandidaten, der auch Kanzler kann. Ich freue mich auf einen spannenden ” um die Kanzlerschaft, auf den Wettbewerb um die besten Zukunftsideen und praktische Politik. Das wird kein leichter Weg. Eines jedenfalls ist gerade nach der Rede aber klar: Das Rennen ist offen.“
Der Verkehr spielt bei der Umsetzung der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle. Künftig sollen mehr Straßenfahrzeuge emissionsarm bzw. -frei unterwegs sein. Den öffentlichen Verwaltungen soll dabei eine Vorreiterrolle zukommen.
Kirsten Lühmann, digitalpolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:
„Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Clean Vehicle Directive der EU werden die Städte und Gemeinden, Länder und der Bund aber auch bestimmte privatrechtlich organisierte Akteure wie beispielsweise Post- und Paketdienste sowie die Müllabfuhr dazu verpflichtet, verstärkt emissionsarme oder -freie Fahrzeuge einzusetzen. Das betrifft alle Arten von Nutzfahrzeugen, vor allem natürlich Busse des öffentlichen Personennahverkehrs.
In zwei Referenzzeiträumen – August 2021 bis Dezember 2025 sowie Januar 2026 bis Dezember 2030 – werden verbindliche Mindestziele bei den Bestellungen von Neufahrzeugen vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze. Die Vorgaben gelten nicht nur für Kaufverträge, sondern betreffen auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen.
Das Gesetz ist ein kleiner aber gleichwohl unverzichtbarer Baustein, um das Haus der Klimaneutralität bis 2045 errichten zu können.“
Der massive Export von Holz in die USA führt zu Engpässen auf dem europäischen Markt. Sollte sich die Lage nicht entspannen, ist aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag ein Exportstopp in Drittstaaten zu prüfen.
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:
„Aktuell sorgt die hohe internationale Nachfrage für Holzknappheit auf dem inländischen Markt. Vor allem dem holzverarbeitenden Gewerbe fehlt das exportierte Holz und bereitet ihnen sowie Bauherrinnen und Bauherren von Einfamilienhäusern wirtschaftliche Schwierigkeiten. Denn der eingetretene Bauboom in den USA und Asien lässt die Holzpreise steigen und zwar auf Rekordhöhe.
Deutschland hat circa 11,4 Millionen Hektar Wald, die USA hingegen 304 Millionen Hektar – das ist das 27-fache. Derzeit exportieren wir unseren Wald bis zur inländischen Holzknappheit. Dadurch vergeben wir in Deutschland die Chance, Holz zur CO2-Reduktion zu nutzen. Ein klimaneutrales Wirtschaftssystem werden wir so nicht erreichen, die neu deklarierten Klimaziele ebenfalls nicht. Wir müssen vielmehr daraufsetzen, regionale Holzmärkte zu fördern, damit Holz vor Ort Verwendung findet. Um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen, brauchen wir viele konkrete Maßnahmen. Die Stabilisierung des Holzmarktes ist eine davon.
Der nachwachsende Rohstoff Holz kann auf äußerst vielfältige Weise – als Dämm-Material, als Konstruktionswerkstoff im Brückenbau, für Dachstühle, Fenster, Türen und komplette Häuser, im Schiffbau und natürlich für die Möbelherstellung eingesetzt werden. Dies ermöglicht uns, Kohlenstoff durch den Holzbau langfristig zu binden. Wenn wir unser Holz in Deutschland nicht systematisch nutzen, werden klimaschädlichere Produkte verwendet. Deshalb: Wir müssen unser Holz verbauen, statt es zu exportieren. Außerdem geht es um mehr als 550.000 Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum. Es wird Zeit, dass die Stütze der deutschen Wirtschaft, das Handwerk, endlich gestärkt wird.
Wir setzen uns daher mit Nachdruck dafür ein, die regionale Holzwirtschaft nicht nur zu schützen, sondern auch zu stärken. Die EU-Kommission ist gefordert, umgehend Vorschläge zu entwickeln, wie der Rohstoffverknappung und Rohstoffspekulation und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden entgegengewirkt werden kann. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss hierauf mit allem Nachdruck in Brüssel dringen, anstatt sich weiter vor dem Thema wegzudrücken. Falls erforderlich, wäre als letztes Mittel auch ein Exportstopp in Drittstaaten zu prüfen. Eine EU-Verordnung vom März 2015 (EU-VO 2015/479) zeigt hier einen denkbaren Weg. ‚Um einer durch einen Mangel an lebenswichtigen Gütern bedingten Krisenlage vorzubeugen oder entgegenzuwirken, kann die Kommission, auf Antrag eines Mitgliedstaats (…) die Ausfuhr eines Erzeugnisses von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig machen (…)‘.“
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht, der diese Woche abschließend beraten wurde, werden die derzeit bestehenden Vorgaben im Luftverkehrsrecht an die EU-Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte angepasst.
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:
„Es entwickelt sich in Europa und darüber hinaus in rasanter Weise ein Anwendungsmarkt für Unbemannte Flugsysteme (UAS). Der reicht vom kleinen kamerabestückten Fluggerät zur Sichtkontrolle von Dächern bis zu großen Systemen, die automatisiert Bahnstrecken inspizieren. UAS können Waren transportieren, bei Waldschadensuntersuchungen hilfreich sein, Saatgut ausbringen und, am Boden verankert, in 400 Meter Höhe Strom erzeugen.
Für diesen vielfältigen Anwendungsmarkt enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die den Einsatz in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen.
Auch Sportgeräte fallen unter die neue Regelung. Es ist sichergestellt, dass die Luftsportverbände ihre Betätigung ungehindert fortsetzen können.
Durch eine Anhörung des Verkehrsausschusses waren Sachverständige der Verbände der kommerziell-professionellen Anwender sowie von Modellsportverbänden in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Durch die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen werden neue Gestaltungsspielräume eröffnet, um klare, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte in der Praxisanwendung zu schaffen. Das gilt für die Erteilung der Betriebserlaubnisse, die Einhaltung entsprechender Flughöhen sowie die Limitierung von Lärmemissionen. Dabei wird ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit gesichert.“
Seit 50 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Die von der ersten sozialliberalen Koalition begonnene Städtebauförderung ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Stadtentwicklung. Es war immer eine Stärke des Programms, dass unter dem Dach der Städtebauförderung die Entscheidungen vor Ort getroffen worden sind. Auf diesem Weg haben mittlerweile 3.900 Kommunen eine Zukunftsperspektive entwickeln können. Genau diese Dynamik gilt es während und nach der Pandemie zu nutzen, um unsere Städte zukunftsfähig weiterzuentwickeln.
Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklung des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert. Jeder Euro, der in die Städtebauförderung investiert wird, löst weitere sieben Euro in überwiegend im regionalen Handwerk aus. Hinter der vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt angestoßenen Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm zu begreifen.
Der morgige bundesweite Tag der Städtebauförderung fällt in diesem Jahr pandemiebedingt ganz anders aus. Ausgerechnet zum 50. Jahrestag der Städtebauförderung können die zahlreichen guten Projekte nicht besichtigt, bestaunt oder bespielt werden. Aber die Pandemie hat uns auch aufgezeigt, dass wir die Stadtentwicklung weiterentwickeln müssen. Besonders unsere Innenstädte müssen wir ertüchtigen, damit sie auch zukünftig Orte von Handel, Kultur, Erlebnis und Wohnen bleiben. Urbanisierung, digitale Transformation, demografischer Wandel, Klimawandel und zusätzlich die COVID-19-Pandemie stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Mit rund 790 Millionen Euro jährlich haben wir die Städtebauförderung seit Jahren auf Rekordniveau. Angesichts der Herausforderungen wollen wir diese Investitionen erhöhen und verstetigen. Mit einer Weiterentwicklung des Programms zur Städtebauförderung können wir einen Beitrag im Wandel leisten.“
Zu dem Vorstoß von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs zu verkürzen, um dadurch mit Blick auf mögliche Urlaubspläne entsprechende Anreize zu schaffen, und den damit einhergehenden Planungen durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Dieser Vorstoß birgt unnötige Risiken. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollte der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca möglichst bei zwölf Wochen liegen, um bestmöglichen Impfschutz zu erzielen. Bei zwölf Wochen Abstand steige die Wirksamkeit laut dem Fachmagazin ‚The Lancet’ auf 81 Prozent, während sie bei weniger als sechs Wochen nur bei etwa 55 Prozent liege.
Dass die beiden Gesundheitsminister mit ihren Initiativen für eine Verkürzung des Impfintervalls jetzt also eine potenzielle Wirksamkeitsminderung des Impfstoffes in Kauf nehmen, zeugt nicht von hohem Verantwortungsbewusstsein.
Darüber hinaus ist ihre Initiative ein Schlag ins Gesicht für all jene, die bisher noch nicht einmal über einen Erstschutz verfügen. Mit der Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca steht dieser Impfstoff nun einer größeren Gruppe von Menschen für eine Erstimpfung zur Verfügung. Das muss gegenüber einer Zweitimpfung zu Gunsten möglicher Urlaubspläne absoluten Vorrang haben. Ich bin davon überzeugt, dass bei den unter 60-Jährigen insgesamt eine große Bereitschaft besteht, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Es stehen noch viele jüngere Generationen für eine Erstimpfung in der Warteschlange. Sie für die Urlaubsplanungen anderer weiter warten zu lassen, halte ich für moralisch nicht vertretbar.“
Gestern hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr neustes Kommunalpanel veröffentlicht. Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefs-Volkswirtin der KfW, erklärt hierin: „Den Kommunalfinanzen droht Long-Covid.“ Die KfW sorgt sich um drohende Kürzungen von Investitionsausgaben, wodurch der Investitionsrückstand weiter steigen würde. Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen haben den Kommunen dabei geholfen, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zumindest teilweise auffangen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalfinanzen nicht unter Langzeitfolgen der Corona-Krise leiden. Das beste Medikament gegen Long-Covid in den Kommunen sind echte Finanzhilfen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.
Es braucht eine Zusage der Landesregierung, dass sie Kommunen unter den Rettungsschirm nimmt. Leider beschränkt sich die Landesregierung weiter darauf, den Kommunen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen. Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs nur als Kredit geflossen.
Viele Kommunen in NRW leiden aber bereits jetzt unter einer Schuldenlast. Was sie nicht brauchen, sind mehr davon. Statt hier für Abhilfe zu sorgen, packen Ministerpräsident Laschet und Ministerin Scharrenbach nur noch eine Schippe neuer Schulden oben drauf.
Konkret braucht es einen Ausgleich für die Gewerbesteuereinbrüche der Kommunen in 2021 und den folgenden Jahren. Darüber hinaus dürfen die Kommunen nicht unter dem Einbruch der Konjunktur bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz leiden. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss. Längst überfällig ist eine Lösung für die Altschulden der Kommunen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat längst Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Diese werden von der CDU/CSU in Berlin blockiert. Die Landesregierung muss deswegen ihre bräsige Bequemlichkeit bleiben lassen und endlich an die Arbeit gehen.“
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Die Aussagen der KfW können hier nachgelesen werden.
Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.
Bärbel Bas:
“Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.
Wir sollten allen Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen. Ich begrüße, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf dieses Ziel verständigt haben und schon jetzt beginnen, die Impfung von Jugendlichen vorzubereiten.”