Heute hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten und sorgt für einen besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte. Außerdem werden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und die digitale Betriebsratsarbeit geregelt.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:
„Wo Betriebsräte gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher. Dennoch muss die Gründung eines Betriebsrats oft hart erkämpft werden, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen stärkt und vereinfacht die SPD-Fraktion im Bundestag die Gründung und die Wahlen von Betriebsräten mit diesem Gesetz.
Das vereinfachte Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, kann künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich. Damit machen wir Wahlen einfacher und lösen Ängste, fehlerfreie Wahlen abzuhalten.
Die SPD-Fraktion im Bundestag stärkt Betriebsräte und diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, durch einen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Denn oft war schon die Initiative einer Betriebsratsgründung ein Kündigungsgrund. Wir wollen mehr Betriebsräte und Mitbestimmung in Deutschland und deswegen schützen wir genau diese Gruppe – und das von Anfang an.“
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum Rücktritt der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
„Hut ab vor Franziska Giffey – ihr Entschluss zum Rücktritt zeugt von politischem Verantwortungsbewusstsein und hoher persönlicher Glaubwürdigkeit. Der Schritt zeigt: Sie steht zu ihrem Wort – und das obwohl das Prüfverfahren zu ihrer Doktorarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem für sie sicherlich nicht einfachen Schritt habe ich politisch und persönlich allerhöchsten Respekt. Deutschland verliert damit eine wirklich gute und überaus erfolgreiche Familienministerin. Klar ist aber auch: Franziska Giffey kann sich jetzt mit aller Kraft und voller Glaubwürdigkeit in den Wahlkampf um das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin werfen.“
Zur Ankündigung von Ministerpräsident Laschet zur Rückkehr in den Präsenzunterricht bei einer stabilen Wocheninzidenz von unter 100 ab dem 31. Mai erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nach dem Elternhaus ist die Schule für Kinder und Jugendliche der zweitwichtigste Ort in ihrem Leben. Mit der Perspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht haben die Schülerinnen und Schüler nun endlich wieder einen Hoffnungsschimmer. Damit haben sie die Chance auf ein Stück mehr Alltag, ein Stück mehr Stabilität. Deshalb begrüßen wir die aktuellen Pläne, bei einer stabilen Tendenz des lokalen Inzidenzwerts von unter 100 die Schulen wieder zu öffnen. Noch im vergangenen Jahr hatte sich die Landesregierung gegen kommunale Entscheidungen nach lokaler Inzidenzlage ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat.
Eine Öffnung ist jedoch nicht mit normalem Schulbetrieb wie vor der Pandemie gleichzusetzen. Entscheidend ist und bleibt, dass Bildung und Gesundheitsschutz endlich zusammengedacht werden. Deswegen müssen wir den Schulen endlich die Mittel und Möglichkeiten geben, um vor Ort passende Lösungen für einen sicheren und funktionierenden Schulbetrieb zu finden. Die Landesregierung hat hierzu innovativen Ansätzen der Schulen bisher immer einen Riegel vorgeschoben und kreative Ideen im Keim erstickt.
Es müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler in einem engen Klassenzimmer zusammensitzen. Stattdessen können auch Aula, Schulhof, Fachräume oder außerschulische Lernorte für den Unterricht zum Einsatz werden. Hier können die Kommunen unterstützen und durch die Bereitstellung großer Räumlichkeiten die Infektionsgefahr minimieren. Lerngruppen lassen sich so verkleinern und Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Deshalb muss mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht auch die Öffnung anderer Bildungsträger einher laufen. Unter bildungspolitischen Gesichtspunkten bleibt die wichtigste Aufgabe zudem, entstandene Schwierigkeiten im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich zu erheben und für jedes Kind individuelle Förderpläne zu entwickeln.
Die zusätzlichen Bundesmittel müssen jetzt schnell bei den Schulen ankommen und gebündelt werden. Außerdem brauchen wir zusätzliches Landespersonal, um strukturelle Unterstützung einzubringen. Darüber hinaus muss die Landesregierung dafür sorgen, dass zu jeder Zeit und in jeder Schule ausreichend Tests vorliegen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig erkennen und durchbrechen. Bei sinkenden Inzidenzwerten, einem regelmäßigen Monitoring der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln ist ein sicherer Präsenzunterricht möglich und notwendig.
Es ist an der Zeit, Kindern und Jugendlichen die Priorität einzuräumen, die sie verdienen. Wir dürfen damit nicht bis nach den Schulferien warten.“
Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Insbesondere die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
„Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf. Beleidigungen und Bedrohungen unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben enorm zugenommen. Das kann unsere wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen. Wir müssen die Menschen besser vor Hass und Gewalt schützen und Strafrechtslücken schließen.
Bislang ist es nach geltender Rechtslage nicht strafbar, wenn Bevölkerungsgruppen in Schreiben oder Emails beleidigt werden. Denn Volksverhetzung erfordert einen Öffentlichkeitsbezug und die Beleidigung eine konkrete Person als Adressat der Beleidigung. Widerliche Attacken, wie sie der Zentralrat der Juden diese Woche veröffentlicht hat, können wir nicht hinnehmen und sie bestätigen uns, dass wir handeln müssen: Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb im Bundestag in der nächsten Sitzungswoche den Straftatbestand der Verhetzenden Beleidigung beschließen. Anders als von der Union ursprünglich angedacht, beschränken wir dabei den strafrechtlichen Schutz nicht auf Bevölkerungsgruppen, die von den Nazis verfolgt wurden. Wir wollen, dass alle vor Hetze geschützt sind.
Antisemitische Attacken müssen hart bestraft werden. Deshalb war es richtig, dass die Koalition auf Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag von Verbrennen von Flaggen unter Strafe gestellt hat. Dieser Straftatbestand muss jetzt konsequent angewandt werden. Politik und Justiz müssen klare Zeichen setzen.
Dazu gehört auch, antisemitische Straftaten härter zu bestrafen, wofür letztes Jahr extra eine gesetzliche Strafverschärfungsmöglichkeit geschaffen wurde. Und die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen konsequent eingesetzt werden, um die finanzielle Grundlage von antisemitischen Terrororganisationen auszutrocknen.“
Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. In der Europäischen Union gelten damit einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Der Finanzausschuss hat heute das ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. Damit werden in der gesamten Europäischen Union geltende Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen eingeführt. Diese Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Missbrauchsbekämpfungsregelungen, wie die Zins- und Lizenzschranke.
Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Besteuerungslücken, die durch die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen entstehen (sogenannte hybride Gestaltungen). Aufgrund dieser Differenzen konnten Gewinne steuerfrei in andere Länder transferiert oder Betriebsausgaben mehrfach von der Steuer abgezogen werden.
Zudem soll die Hinzurechnungsbesteuerung verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Einkünfte aus Deutschland auf eine Tochtergesellschaft in ein Niedrigsteuerland verlagern und damit einer Besteuerung entgehen.
Ein wichtiger Punkt besteht auch in der Modernisierung der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen. Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, müssen die in Deutschland entstandenen und bisher unversteuert gebliebenen Wertsteigerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aufgedeckt und über einen Zeitraum von sieben Jahren besteuert werden. Durch diese Anpassung der Wegzugsbesteuerung kann Steuerflucht wirksam verhindert werden.“
Carsten Träger:
„Ich kritisiert die anhaltende Blockadehaltung der Union gegen das Insektenschutzgesetz scharf. Eine Einigung zwischen dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium sowie zwischen den federführenden Umweltpolitikern der Koalitionsfraktionen liegt bekanntlich vor. Hier sind bereits die Forderungen der Landwirtschaft nach Länderöffnungsklauseln und Ausgleichszahlungen enthalten, sodass Länderregelungen wie der niedersächsischen Weg oder ähnliche Vereinbarungen wie etwa in Bayern und Baden-Württemberg nicht eingeschränkt werden. Leider blockiert die Agrarseite der Union dennoch. Das ist äußerst bedauerlich, weil es den Ernst der Lage beim Insektensterben verkennt und sich stattdessen den Interessen einiger weniger Agrarlobbyisten unterwirft.”
Kernpunkt des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Dadurch wird vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von auf internationalen Märkten tätigen mittelständischen Familienunternehmen verbessert.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Kern des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz initiierten und heute im Finanzausschuss beschlossenen Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Diese Option soll es ertragreichen Personengesellschaften ermöglichen, auch ohne zivilrechtlichen Rechtsformwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert zu werden.
Die Besteuerung als Körperschaft ist vor allem für Unternehmen attraktiv, die Gewinne im Unternehmen belassen wollen. Die Körperschaftsbesteuerung ist außerdem das im internationalen Vergleich vorherrschende Besteuerungsregime. Durch die Option zur Körperschaftsteuer wird deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von erfolgreichen und auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen gestärkt.
Außerdem wird mit dem Gesetz das bislang auf die Europäische Union beschränkte Umwandlungssteuergesetz globalisiert. Künftig sind auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Körperschaften aus Nicht-EU-Staaten steuerneutral möglich.“
Zur aktuellen Steuerdebatte von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der FDP auf ihrem Bundesparteitag erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:
“In der aktuellen Steuerdebatte verschweigen Peter Altmaier und die FDP die Kehrseite ihrer Argumentation. Wer Steuererhöhungen selbst für Super-Reiche ausschließt und stattdessen Steuern für Höchstverdiener und Großkonzerne sogar noch senken will, muss entweder bei Investitionen oder beim Sozialstaat sparen, um das Ganze zu finanzieren. Dabei werden wir gerade in den nächsten Monaten und Jahren einen starken Sozialstaat brauchen, um die sozialen Folgen der Krise abzufedern, und starke Zukunftsinvestitionen, um nach der Krise wieder wirtschaftlich neu durchzustarten.”