SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

“Mit der SPD wird es keine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus geben”

Zur Diskussion über die Erhöhung des Renteneintrittsalters erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post:

„Olaf Scholz hat deutlich gemacht, dass es mit der SPD keine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus geben wird. Wenn die Union Hand an das Renteneintrittsalter legen will, muss sie mit dem entschiedenen Widerstand der SPD rechnen. Hier erwarte ich vor allem von Kanzlerkandidat Armin Laschet einmal eine klare Ansage. Bei der Rente darf es kein Rumeiern geben. Die SPD hat dagegen einen klaren Kurs: für stabile Renten, einen verlässlichen Sozialstaat und mehr, statt weniger soziale Gerechtigkeit in unserem Land.“

 

NRW braucht Wasserdialog für ein nachhaltiges Wassermanagement 2030

Zur heutigen Vorstellung des Nationalen Wasserdialogs durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen die erarbeiteten Leitlinien, Aktionsfelder und Ziele des Nationalen Wasserdialogs. Dieser Dialog der Bundesumweltministerin muss jetzt von der Landesregierung aufgegriffen und entsprechend in NRW umgesetzt werden. Um den Herausforderungen durch Klimawandel, demografische Entwicklung sowie Artensterben entgegenzutreten und in Zukunft noch über ein qualitativ hochwertiges und bezahlbares Trinkwasser zu verfügen, brauchen wir auch in NRW ein Konzept für nachhaltiges Wassermanagement bis 2030. Unser Grundwasser, unsere Seen, Bäche und Flüsse müssen schlichtweg sauberer werden.

Die Landesregierung muss daher jetzt im Rahmen eigener Konzeptentwicklungen zunächst den Wasserbedarf identifizieren und quantifizieren, um daraus ein landesweites Wassermanagement abzuleiten. So können wir die notwendigen Anpassungen der Wasser-Infrastruktur an den Klimawandel erfassen. Auch der Schutz der Städte vor Überhitzung muss Bestandteil dieses Konzepts sein. Die Renaturierung und Förderung von Biodiversität insbesondere an Gewässern muss dabei gestärkt und gefördert werden.“

 

Scheitern der Verhandlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder und Kinderschützer

Zum Scheitern der Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist längst überfällig, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Das Scheitern der Verhandlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder und der Kinderschützer. Viele Menschen auch außerhalb der politischen Fraktionen haben gute Vorschläge in die Debatte eingebracht. Es ist bitter, dass der Union und auch der Opposition im Bundestag der Wille zur Einigung im Sinne der Kinder fehlte und sie damit eine historische Chance vertan haben. In der Pandemie ist doch mehr als deutlich geworden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern ihre Bedürfnisse gesehen und respektiert werden müssen. Das ist ein Zustand, den ich nicht länger tolerieren kann und will. Für die Kinder und die Wahrnehmung ihrer Belange und Rechte ist die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz entscheidend.

Wir haben uns in der jüngsten Vergangenheit in NRW viel mit erlittenem Leid von Kindern befasst. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss ‚Kindesmissbrauch‘ bringt das Scheitern im Kinderschutz in fast jeder Sitzung in trauriger und bedrückender Weise zum Vorschein. Auch die gestrige Expertenanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aufarbeitung des Traumas von Verschickungskindern hat gezeigt, dass im Schutz von Kindern seit viel zu langer Zeit großer Nachholbedarf besteht. Nichts wäre daher angemessener gewesen als die Rechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

Wir werden die Konsequenzen aus dem Scheitern der Verhandlungen auch im Landtag NRW auf die Tagesordnung bringen. Schließlich hat die frühere Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Jahr 2017 eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die die Aufnahmen von Kinderrechten in das Grundgesetz zum Ziel hatte.“

 

Union hat historische Chance verstreichen lassen

Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.

Katja Mast und Dirk Wiese:

„Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken. Das war nur möglich, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben hat. Unsere Ministerinnen Christine Lambrecht und Franziska Giffey haben in der Regierung einen Vorschlag trotz erheblicher Widerstände aus der Union durchgesetzt. Für uns war immer klar: Diese historische Chance zur Stärkung der Rechte von Kindern und ihren Familien wollen wir nutzen.

Eine Grundgesetzänderung braucht eine besondere Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Schaffen wir es jetzt nicht, schaffen wir es viele Jahre nicht, weil alle Beteiligten auch künftig für Mehrheiten gebraucht werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist auch nach vielen Gesprächen in der Koalition und mit den demokratischen Oppositionsfraktionen klar: Wenn jeder auf Maximalforderungen beharrt, kommen wir dem Ziel, Kindern einen eigenen Platz im Grundgesetz zu geben, nicht näher. Natürlich hat die SPD deutlich weitergehende Vorstellungen als die Union. Natürlich ging es uns um das hervorheben des Kindeswohls, den Schutz und die Förderung von Kindern aber auch um die Beteiligung der Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten.

Die Kompromissbereitschaft im Sinne der Kinder und ihrer Familien ist leider nicht bei allen Beteiligten im notwendigen Maße vorhanden gewesen. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.

Enttäuscht müssen wir feststellen, dass die Verhandlungen aufgrund dieser Blockade nicht vorankommen können. Insbesondere CDU und CSU haben die historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen, verstreichen lassen.“

 

Abstimmung über digitale Corona-Zertifikate: „Gesundheitsminister muss Start beschleunigen“

Das Europäische Parlament wird am heutigen Dienstagabend, 8. Juni 2021, final über die Verordnung für die Digitalen Covid19-Zertifikate abstimmen. Damit wird das Parlament die Voraussetzungen für die EU-Mitgliedstaaten schaffen, den digitalen Nachweis am 1. Juli, pünktlich vor der Sommertourismus-Saison, einzuführen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D:

„Wir schaffen einen Rechtsrahmen, um pünktlich zum Sommer die Reisefreiheit schrittweise wieder zu erleichtern. Jetzt ist es an den EU-Mitgliedstaaten, diesen tatsächlich zu nutzen, und die Verifizierung auch für nationale Zwecke, wie etwa Museumsbesuche über das EU-System zu ermöglichen. So können wir ein erneutes Chaos vermeiden, wie wir es etwa bei den verschiedenen Corona-Warn-Apps der Mitgliedstaaten erlebt haben.

Gesundheitsminister Jens Spahn muss sicherstellen, dass Deutschland bei der Einführung der Zertifikate nicht hinterherhinkt. In einigen EU-Staaten liegen die benötigten Impfdaten zum Beispiel grundsätzlich digital vor, während in Deutschland häufig noch der gelbe Impfpass genutzt wird, der nicht den Anforderungen des EU-Systems entspricht. Während einer sechswöchigen Übergangsphase kann aber auch der gelbe Impfpass zur Erleichterung von innereuropäischen Reisen genutzt werden. Ab Mitte August sind dann nur noch die Zertifikate gültig, die den Anforderungen entsprechen, weshalb die Umsetzung nun zügig erfolgen muss.

Falls es die pandemische Situation erfordert, können Mitgliedstaaten auch künftig Reisebeschränkungen, wie Tests oder Quarantäne einführen. Zugleich haben sie sich klar dazu verpflichtet, von Reisebeschränkungen für Zertifikatsträger*innen abzusehen, sofern es die Lage erlaubt. Damit werden die Zertifikate einen echten Mehrwert liefern und ein erster Schritt zur generellen Aufhebung von Reisebeschränkungen sein.

Testzertifikate sollen die Reisefreiheit für Menschen erleichtern, die sich bisher noch nicht impfen lassen konnten oder wollten. Gerade regelmäßige Tests können aber schnell kostspielig werden. Dem Parlament war es deshalb wichtig, durch kostenlose Tests Diskriminierung zu vermeiden. Die Kostenübernahme von COVID-Tests hat der Rat jedoch rigoros blockiert, auch mit dem Argument der nationalen Zuständigkeit. Immerhin wird die EU-Kommission mindestens 100 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen, um Schnelltests zu günstigen Konditionen anzubieten.“ 

Das digitale europäische Zertifikat soll ab Juli zum Einsatz kommen. Drei verschiedene Nachweise wird es geben: Der überall in der EU abrufbare QR-Code soll eine Impfung nachweisen, aber auch einen negativen Test oder eine Genesung. Wer keine digitale Version nutzen möchte, kann den kostenlosen Bescheid auch in Papierform vorzeigen, zum Beispiel bei der Einreise am Flughafen. Über die Art und Weise, wie Bürger*innen den digitalen Nachweis erhalten, werden nationale Behörden informieren.

 

Für eine starke betriebliche Mitbestimmung von morgen

Unter dem Motto „Starker Zusammenhalt braucht starke Sozialpartner“ haben über 500 angemeldete Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen aus ganz Deutschland mit Politikern der SPD-Bundestagsfraktion debattiert.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Seit unserer letzten Konferenz im November ist viel passiert: Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz haben wir die Missstände in der Fleischindustrie aufgeräumt und mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Arbeit und die Wahl von Betriebsräten vereinfacht und gestärkt.

Die Krise um die Corona-Pandemie hat Umbrüche und neue Herausforderungen für die Beschäftigten und die Interessenvertretungen mit sich gebracht. An den gestellten Fragen wurde deutlich, dass die Pandemie die Betriebsräte nach wie vor stark bewegt. Ich freue mich besonders, dass wir mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem DBG-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann hochkarätige Gesprächspartner vor Ort hatten, die den geladenen Betriebs- Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen Rede und Antwort gestanden haben.

In der ‚digitalen Mittagspause‘ hatten die Interessenvertreter Gelegenheit über Videoschalten mit Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus dem Bereich Arbeit und Soziales in ein persönliches Gespräch zu kommen. Der direkte Austausch mit den Praktikern kommt in der Pandemie oft zu kurz. Diese digitale Möglichkeit war daher für alle Beteiligten eine Bereicherung.

Eins ist heute deutlich geworden: Der Wandel der Arbeitswelt gelingt nur, wenn es eine starke betriebliche Mitbestimmung gibt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben wir Gründung und Wahlen von Betriebsräten erleichtert und gestärkt. Doch ohne eine starke Stimme der Beschäftigten in Berlin wird es nicht gehen. Deshalb ist der Austausch so wichtig. Die SPD steht an der Seite der Beschäftigten, um die Arbeitswelt der Zukunft so zu gestalten, dass Teilhabe und Mitbestimmung auch weiterhin Erfolgsfaktoren bleiben.“

 

Globale Mindestbesteuerung ist historischer Durchbruch

Die G7-Finanzminister einigen sich auf eine globale Mindeststeuer. Für SPD-Fraktionsvize Achim Post ist das ein historischer Durchbruch. Die Arbeit von Finanzminister Olaf Scholz habe sich gelohnt.

„Der heutige Beschluss der G7-Finanzminister ist ein historischer Durchbruch für eine gerechtere Besteuerung gerade auch der großen Digitalkonzerne. Die Politik zeigt Zähne und macht den Internet-Giganten deutlich, dass auch sie sich nicht länger ihrer Steuerverantwortung entziehen können. Der Beschluss ist ein wichtiger Etappenerfolg für den Primat der Politik gegenüber den Gewinninteressen global agierender Großkonzerne.

Die unermüdliche Arbeit des deutschen Finanzministers Olaf Scholz hat sich gelohnt. Es zeigt sich einmal mehr: schöne Worte und hehre Ziele allein reichen nicht aus, um Fortschritte auf dem internationalen Parkett zu erreichen, dafür braucht es Erfahrung und Beharrlichkeit. Eine globale Mindestbesteuerung internationaler Großkonzerne von mindestens 15 Prozent hätte noch vor einiger Zeit kaum jemand für möglich gehalten. Jetzt besteht eine ausgezeichnete Perspektive diesen Fortschritt auch im Rahmen der G20 zu verankern.“

 

Stärkung der Verbraucher auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt

Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen ist längst überfällig. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir eine Einigung erzielen, somit steht dieses Gesetzesvorhaben kurz vor dem Abschluss. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht dem Anwaltsrecht beseitigt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Die Angebote von Inkassorechtsdienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Legal Tech-Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die – zurecht – sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.

Erfolgshonorare dürfen nun unter anderem bei Forderungen bis 2.000 Euro, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden. Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen ‚core values‘ gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg.

Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassorechtsdienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.“

 

News der Bundes-SPD

13.07.2026 09:38
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

26.06.2026 13:36
Stark gegen rechts.
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NRWSPD-Spitzenkandidat, Bundesminister der Verteidigung und stellvertretender Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Übergabe der Gestapo-Kartei von Ernst von Harnack an die Friedrich-Ebert-Stiftung

Am 16.07.2026 haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Dazu erklärt Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027:

Am 02.07.2026 haben die Vorsitzenden der Berliner Regierungskoalition umfassende Reformpläne vorgestellt, die im Koalitionsausschuss am Tag zuvor geeint wurden. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Berliner Reformplänen.

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