SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Genossenschaftliche Förderung endlich ernst nehmen

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Genossenschaften sind neben der privaten und kommunalen Wohnungswirtschaft ein verlässlicher Partner der Wohnungswirtschaft, um die Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu versorgen. Um die Eigentumsbildung gerade bei steigenden Bodenpreisen auch im Ballungsraum zu erleichtern, sollte der Kauf von Genossenschaftsanteilen besser gefördert werden. Das war auch eine Verabredung im Koalitionsvertrag.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Corona-bedingten Verzögerungen zur Umsetzung des Programms jetzt dazu führen, dass das Programm gar nicht aktualisiert wird. Das ist ein schwerwiegendes Versäumnis der KfW und gleichermaßen des zuständigen Ministers Horst Seehofer. Es ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel und angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt auch nicht nachvollziehbar, wenn die Umsetzung weiterhin verhindert wird. Gerade kleinere, neu gegründete Wohnungsgenossenschaften, die dringend auf Förderungen angewiesen sind, warten auf dieses Programm. GdW-Präsident Axel Gedaschko kritisiert zu Recht, dass durch dieses Versäumnis ein wichtiger Baustein der Wohnraumoffensive auf der Strecke bleibt.

Neben den galoppierenden Baukosten und dem Ausbremsen beim Genossenschaftsprogramm ist einer der Gründe für teures Wohnen der stete Preisanstieg beim Bauland, das nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 mit 199 Euro pro Quadratmeter einen Rekordwert erreicht hat. Zehn Jahre zuvor hatte der Durchschnittspreis noch bei 130 Euro gelegen. Daher muss die Politik sich dringend ums Bauland kümmern und die Spekulation von Investoren ins Bauland beenden. Wir werden uns bei einer neuen Regierungsverantwortung dafür einsetzen, dass die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke abgeschafft und einen Planungswertausgleich eingeführt wird, um leistungslose Bodenwertgewinne der Allgemeinheit zukommen zu lassen.“

 

Kein Geld für Luftfilter – Kinder und Jugendliche werden wieder enttäuscht

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Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat beantragt, dass die Kommunen zur Beschaffung mobiler Luftfilter für alle Klassen- und Kita-Räume finanzielle Mittel aus dem Rettungsschirm des Landes erhalten. Mit den Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion wurde dieser Antrag heute im Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Die Politik muss allen Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Gesundheitsschutz garantieren. Allen voran gilt das natürlich für diejenigen, die sich nicht alleine schützen können. Kinder und Jugendliche in Kitas und den Schulen sind deshalb auf unsere besondere Unterstützung angewiesen. Sie können sich derzeit nur teilweise impfen lassen und müssen auf kluge Beschlüsse der Politik vertrauen.

Genau da wurden sie aber heute erneut von den Regierungsfraktionen enttäuscht. Es ist doch nicht zu erklären, dass die Ausstattung aller Schulen und Kitas mit Luftfilteranlagen am Geld scheitert. Vor allem nicht, wenn im Rettungsschirm noch rund 18 Milliarden Euro vorhanden sind.

Mit ihrem heutigen Abstimmungsverhalten schaffen CDU und FDP eine Zweiklassengesellschaft in den Schulen und Kitas: In finanzstarken Städten werden Luftfilter beschafft, in vielen finanzschwächeren Kommunen bleibt es allein beim Lüften. Damit fällt NRW weit hinter andere Länder zurück. In Hamburg werden beispielsweise bis zu den Herbstferien ein Großteil der Schulen mit entsprechenden Anlagen ausgestattet. NRW lässt die Kommunen wieder einmal im Regen stehen. Vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenzen gerade bei Kindern und Jugendlichen ist ein solches Verhalten fahrlässig.“

 

Long Covid ist eine Herausforderung, auf die wir uns längst schon vorbereiten müssen

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In der Sitzung des Begleitgremiums zur Corona-Pandemie im Landtag NRW am vergangenen Dienstag wurden Sachverständige zu Long Covid angehört. Hierzu erklärt Angela Lück, Sprecherin der SPD-Fraktion im Begleitgremium Pandemie und heimische SPD-Landtagsabgeordnete: 

„Noch wissen wir verhältnismäßig wenig über die Langzeitfolgen von Corona. Aber bereits jetzt ist klar, dass Long Covid eine enorme Herausforderungen für Politik und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen ist und noch stärker werden wird.

Long Covid reißt viele Menschen – unabhängig von Alter oder anfänglichem Krankheitsverlauf – vollständig aus ihrem gewohnten Leben. Die medizinischen, psychischen und infolgedessen auch die sozialen Folgen sind für die Betroffenen häufig so extrem, dass sie ohne ein umfassendes Rehabilitationsangebot kaum zu bewältigen sind. Die Anhörung hat gezeigt, dass es hier vor allem eine bessere Zusammenarbeit der Akut- und Rehabehandlung braucht.

Hier schnellstmöglich Expertise aufzubauen ist wichtig, aber nicht genug. Die Politik muss deshalb umgehend Strukturen schaffen, um die Betroffenen gezielt und ganz konkret neurologisch, pneumologisch, kardiologisch, orthopädischen und psychologisch zu unterstützen. Die Experten haben gestern daher die Schaffung einer Fachgesellschaft für Long Covid den Raum gestellt und die Schaffung einer sektorübergreifenden Infrastruktur betont. Hier muss das Land umgehend unterstützend tätig werden.

Gleichzeitig müssen wir die Belastungen für Familien und den Arbeitsmarkt abmildern. Wir werden in der Diagnose und Therapie von Long Covid neue Wege beschreiten müssen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass dafür eine geschaffen werden muss.“

 

Landesregierung blockiert den Erfolg der Impfkampagne

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In Duisburg können sich Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit impfen lassen. Mit von der Stadt organisierten Shuttlebussen werden Impfwillige zu Impfzentren gefahren. Für den Transfer plant die Stadt Ausgaben in Höhe von 27.000 Euro. An den anfallenden Kosten möchte sich das Land nicht beteiligen, wie Medien berichteten. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat und Jochen Ott, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Es ist wirklich unglaublich, dass das Gesundheitsministerium die Kosten für die Shuttlebusse nicht übernehmen möchte. Wirklich absurd wird es jedoch bei der Begründung: Der Transfer der impfwilligen Schülerinnen und Schüler wird mit dem fadenscheinigen Argument abgelehnt, dass die Shuttlebusse Gruppenzwang und Druck auf die Kinder ausüben würden. Das widerspricht völlig der Argumentation des Ministerium, dass sie nach eigenen Angaben Impfangebote an Schulen grundsätzlich befürwortet. Gesundheitsminister Laumann hat angesichts der sich immer schneller ausbreitenden Delta-Variante – insbesondere in NRW – Sorge dafür zu tragen, dass kreative Ideen für niederschwellige Impfangebote von den Kommunen auch umgesetzt werden können. Stattdessen legt er den Kommunen Steine in den Weg und blockiert wiedermal den Erfolg der Impfkampagne.“

Jochen Ott: 

„Für die Schülerinnen und Schüler war die Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen, den Wechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht und unklaren Quarantäneregelungen besonders schwierig. Nach Monaten der Unsicherheit gibt es nun endlich die Möglichkeit der Impfungen für 12- bis 17-Jährige. Damit können die Sorgen der jungen Menschen, sich selbst und andere anzustecken, deutlich reduziert werden.

Duisburg geht mit einem guten Beispiel voran und bietet einen einfachen und schnellen Weg, um möglichst viele Schülerinnen und Schüler, die sich impfen lassen wollen, sich auch impfen zu lassen. Es ist ein echter Skandal, dass das Land die anfallenden Kosten in Höhe von 27.000 Euro nicht übernehmen möchte.

Es ist die Aufgabe des Landes, jetzt alles zu tun, um den Präsenzunterricht in diesem Schuljahr sicherzustellen. Dazu gehört natürlich auch, dass alle impfwilligen Schülerinnen und Schüler ein Impfangebot erhalten – und die Möglichkeit haben, das Angebot auch wahrnehmen zu können. Wer voll auf Präsenz setzt, muss auch für sicheren Unterricht sorgen. Die aktuellen Quarantäne-Situationen an den Schulen zeigen jedoch, dass die Schulministerin dafür gar kein Konzept hat. Wieder herrscht ein völliger Flickenteppich. Hier muss Ministerin Gebauer nachsteuern. Wir fordern, dass sobald ein Corona-Fall in einer Klasse eintritt, die ganze Klasse jeden Tag mit mobilen Testteams getestet werden muss. Und die in Quarantäne befindlichen Kinder müssen sich freitesten können.“

 

Auf Initiative von Olaf Scholz: Bundesregierung will internationalen Klimaclub gründen

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SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz treibt wirksamen Klimaschutz auch international voran. Eckpunkte für einen internationalen Klimaclub hat er nun im Kabinett vorgestellt. Das Ziel: gemeinsame Entwicklung klimafreundlicher Verfahren und Schutz vor Wettbewerbsnachteilen.

Nach seiner erfolgreichen Initiative für eine globale Mindeststeuer, legt SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz jetzt nach. Mit einem internationalen Klimaclub soll die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens einen neuen kräftigen Schub bekommen. Die Idee: Staaten mit ambitionierten Zielen arbeiten eng zusammen für die Umstellung ihrer Industrien auf klimafreundliche Verfahren – zum Beispiel bei der Entwicklung der Wasserstofftechnologie. Sie machen ihre jeweiligen Maßnahmen transparent vergleichbar und legen gemeinsame Zwischenziele für die CO2-Minderung fest. Und: Sie schützen sich gemeinsam vor Wettbewerbsnachteilen, die zu einer Abwanderung von Unternehmen und Arbeitsplätze führen könnten.

Richtiger Zeitpunkt für die Initiative

Dabei kommt die Initiative von Olaf Scholz genau zur richtigen Zeit. Denn mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet sich Deutschland, bis 2045 klimaneutral zu werden. In der gesamten EU soll das bis 2050 gelingen. Jetzt geht es also in die Umsetzung. Und mit dem neuen US-Präsidenten Joe Biden sind auch die Vereinigten Staaten wieder offen für ambitionierte Klimaschutzziele. Der Zeitpunkt scheint also günstig.

Große Aufgaben international lösen

Dass der SPD-Kanzlerkandidat international abgestimmte Politik vorantreiben kann, belegte jüngst auch sein Erfolg für eine globale Mindestbesteuerung von Großkonzernen – sie werden künftig nicht mehr Steuerdumping durch Verlagerung betreiben können. Und bereits vor wenigen Wochen in Venedig als sich die G20-Finanzminister auf die globale Mindeststeuer von mindestens 15 Prozent einigten, warb Scholz im Kreis seiner G20-Kolleginnen und Kollegen für die Initiative des Klimaclubs.

 

50.000 Menschen in NRW haben keine Wohnung

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Am gestrigen Dienstag (24.08.2021) hat NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann die Wohnungslosenstatistik 2020 vorgestellt. Demnach sind rund 50.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen derzeit ohne eigene Wohnung. Hierzu erklären Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher, und Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Josef Neumann:

„Die aktuellen Zahlen zeigen erschreckend deutlich, dass die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, Armut und sozialer Ungleichheit in Nordrhein-Westfalen eine zentrale Aufgabe für die Politik bleibt. Es kann und darf nicht sein, dass in Nordrhein-Westfalen 50.000 Menschen keine Wohnung haben. Die Versorgung mit Wohnraum ist ein elementares Grundbedürfnis, ohne das ein menschenwürdiges Leben nicht möglich ist. Wer keine Wohnung hat, wird an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dass sie Konsequenzen aus der Wohnungslosenstatistik 2020 zieht und die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit endlich zu einem Schwerpunkt ihres Handelns macht.“

 

Eigenlob statt Eigenleistung – Landesregierung beschränkt sich bei Digitalisierung auf Ankündigen und Schönfärben

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Zur heutigen Pressekonferenz von Digitalminister Pinkwart zur Umsetzung der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion für Digitalisierung und Innovation:

„Digitalminister Pinkwart hat sich heute erneut von seiner besten Seite als PR-Minister gezeigt. Statt auf sachgerechte Kritik an seiner Digitalpolitik einzugehen, verharrte Minister Pinkwart in alten Mustern des Ankündigens und Schönfärbens. Es gab wieder einmal viel Eigenlob statt Eigenleistung.

Die sogenannte Digitalstrategie bleibt eine Mogelpackung, die einzelne Leuchtturmprojekte nach vorn stellt, um grundlegende Defizite zu kaschieren. Der Minister hat heute zwar zumindest das seit langem von uns geforderte Monitoring angekündigt. Für die vermeintlich ressortübergreifend angelegte Strategie gibt es aber weiterhin keinerlei Steuerung, stattdessen digitalisiert jedes Ressort ziellos vor sich hin.

Das gilt sogar für das Digitalministerium selbst: Erst kürzlich rügte der Landesrechnungshof die ineffiziente Mittelnutzung und fehlende Steuerung bei der Umsetzung der digitalen Verwaltung. Ähnliche Versäumnisse sind auch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes deutlich erkennbar, wo die Landesregierung die Kommunen weitgehend im Stich lässt. Vor dem Hintergrund des exzessiven Einkaufs externer Beratungsleistungen ist die Bilanz von Minister Pinkwart hier kläglich.

Bei der digitalen Infrastruktur hatte NRW unter der rot-grünen Vorgängerregierung die Spitzenposition unter den Flächenländern inne. Auch wenn diese Position behauptet werden konnte, nimmt die Dynamik beim Gigabitausbau leider stark ab. Lediglich sechs Prozent der Schulen wurden seit Ende 2020 gigabitfähig erschlossen. Damit ist ein Drittel der Schulen zum Start des Schuljahres weiterhin vom schnellen Internet abgeschnitten. Noch verheerender ist das Bild bei den Gewerbegebieten. Hier sind laut „Aktionsplan Gewerbegebiete“ vom August 2021 71 Prozent noch nicht vollständig mit Glasfaser versorgt.

Fest steht: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Deshalb muss der soziale Neustart für Nordrhein-Westfalen auch ein digitaler Neustart sein. Wir benötigen eine stringent gesteuerte Digitalstrategie, die verbindliche und nachprüfbare Ziele enthält. Diese dürfen nicht nur wirtschaftliche Interessen bedienen, sondern müssen einen Beitrag zu Gleichberechtigung, Mitbestimmung und Teilhabe, also zu sozialem Fortschritt leisten. Die Umsetzung der digitalen Verwaltung ist dabei ein wesentliches Element, da diese das Fundament für zukünftiges politisches Handeln legt. Die hierfür eingesetzten finanziellen, fachlichen und personellen Ressourcen müssen unter einer klaren Strategie zusammengefasst werden. Gleichzeitig müssen wir die Bremsen beim Gigabitausbau flächendeckend lösen, indem etwa die Genehmigungsverfahren vereinfacht und standardisiert werden.“

 

NRW braucht eine Stabsstelle zur verbindlichen Förderung von Rad- und Fußverkehr

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Zur heutigen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung für eine Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz enttäuscht auf ganzer Linie. Schöne Worte alleine reichen nicht aus, um die Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen wirksam zu fördern. Dabei kann gerade hier ein wesentlicher Beitrag zu einer Verkehrswende mit Blick auf die Erfordernisse des Klimawandels sichergestellt werden.

Von den Fachleuten gab es überwiegend Kritik für die Landesregierung, weil der Gesetzentwurf die von der Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ definierten Ziele nicht enthält. Damit bleibt im Ungefähren, was die Landesregierung bei der Förderung von Radverkehr und Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen plant. Auch Fragen der Finanzierung und Zuständigkeiten bleiben mit Blick auf die Kommunen in vielen Punkten offen.

Es fehlt ein klares Umsetzungskonzept für Maßnahmen zur Förderung von Rad- und Fußverkehr. Außerdem werden aufgrund des Fehlens verbindlicher Regelungen die zentralen Fragen des Aufgabenfeldes nicht beantwortet. Das betrifft die Verkehrssicherheit und Neuorganisation der bestehenden Verkehrsflächen. Auch die Gesamteinbindung des Rad- und Fußverkehrs in eine umfassende Verkehrswende, insbesondere was den Alltagsverkehr angeht, mit dem Ziel der Ausweitung der Verkehrsanteile ist wichtig.

Unterm Strich hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf die erforderliche Wirksamkeit nicht entfalten wird. NRW braucht eine Stabsstelle zur verbindlichen Förderung von Rad- und Fußverkehr und damit für mehr Lebensqualität. Außerdem braucht es 1.000 Mobilitätsplätze zum sicheren Abstellen von Fahr- und Lastenrädern in den Kommunen des Landes.“

 

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