Bundesbauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, eine weitere Klimamilliarde für den Bau und Sanierung von Sozialwohnungen bereitzustellen. Mit den Mitteln werden Wohnungen des Energieeffizienzstandards 55 gefördert. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ankündigung.
Verena Hubertz:
„Mit der Einigung bei der Klimamilliarde geben wir dem Wohnungsbau einen zusätzlichen Schub. Wir denken Klimaschutz und bezahlbaren Wohnraum zusammen. Jetzt kommt es darauf an, für das nächste Jahr weitere Mittel des Bundes zu mobilisieren, aber auch Planung- und Genehmigungsverfahren im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zu entschlacken. Wir haben noch viel vor.“
Zur Abschaffung der PCR-Pooltests an Grund- und Primusschulen erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das veränderte Verfahren in den Grund- und Primusschulen ist die logische Folge daraus, dass der Landesregierung die Kontrolle über das Testregime aus der Hand geglitten ist. Da die PCR-Pooltests in zahlreichen Fällen durch die neu beschafften Antigen-Schnelltests nicht mehr aufgelöst werden konnten, blieb der Schulministerin offenbar nichts anderes übrig, als die weiße Fahne zu hissen. Mit Öffnungsschritten hat das wenig zu tun, das ist ein Verschließen der Augen vor der Realität. Anstatt für Möglichkeiten zu sorgen, die PCR-Pooltests auch weiterhin qualitativ wertvoll aufzulösen, hat sich die Landesregierung für den Blindflug entschieden. Leidtragende sind die Grund- und Primusschüler:innen sowie deren Eltern, die nunmehr mit den schlechteren Schnelltests auf sich alleine gestellt sind.“
Der Bundestag diskutiert heute im Vorfeld des Internationalen Frauentages über die Gleichstellung von Frauen und Männern. Eines der ersten Projekte, dass die Ampel-Koalition angeht: die ersatzlose Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.
Sönke Rix, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird bald Geschichte sein. Längst überfällig lösen wir einen Widerspruch auf: zwischen einem regulierten erlaubten Schwangerschaftsabbruch und der unerlaubten sachlichen Information darüber. Das stärkt die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten, die Abbrüche vornehmen. Und es stärkt Frauen in ihrem Recht, sich umfassend zu informieren: über Methoden, Ablauf, Risiken und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs. Um diese Frauen auch vor Stigmatisierungen und Anfeindungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern zu schützen, werden wir auch sogenannten Gehsteigbelästigungen gesetzlich einen Riegel vorschieben. Frauen wollen im 21. Jahrhundert zu Recht nicht länger bevormundet werden, sondern brauchen eine Rechtsgrundlage, sich eigenverantwortlich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.“
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Es ist höchste Zeit für eine fortschrittliche Politik, die einer modernen und vielfältigen Gesellschaft entspricht. Aufgrund der jahrelangen Blockade von CDU und CSU können Ärztinnen und Ärzte am Anfang des Jahres 2022 noch immer nicht sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen. Diese Situation ist nicht mehr hinnehmbar. Der § 219a StGB passt nicht in die Zeit. Die Ampel-Koalition sorgt nun mit neuen Mehrheiten dafür, künftig Ärztinnen und Ärzte sachgerechte Aufklärung zu ermöglichen und Frauen dabei zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen.“
Heute bringt die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalrechts in den Landtag ein. Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Gegen alle Warnungen sowie den lauten und vereinten Widerstand der Akteure im Denkmalschutz will die Landesregierung auf den letzten Metern ihrer Amtszeit noch eine Reform des Denkmalrechts durch das Parlament peitschen. Trotz dringender Warnungen will Ministerin Scharrenbach mit dem Kopf durch die denkmalgeschützte Wand.
Der zeitliche Druck für die parlamentarischen Beratungen ist völlig unangemessen. Eine dem Thema und Gewicht der Angelegenheit angemessene Auseinandersetzung im Landtag ist praktisch unmöglich.
Inhaltlich wird mit dem Gesetzentwurf die Expertise des Denkmalschutzes ausgehebelt. Die Behörden vor Ort werden mit den komplexen Fragen des Denkmalschutzes alleine gelassen. Somit droht dem kulturellen Erbe unseres Landes ernste Gefahr. Der bauliche Schatz unserer Heimat wird ideologischen und bornierten Vorstellungen geopfert. Dem stellt sich die SPD-Fraktion im Landtag entgegen.“
Die Regierungskoalition verlängert die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. März 2022 in Kraft. Auch die Zugangserleichterungen gelten weiterhin. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verlängerung.
Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitscher Sprecher:
„Noch ist die Corona-Pandemie nicht vorbei. Die Krise spüren wir auch weiterhin am Arbeitsmarkt. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld garantieren wir Planungssicherheit für die Betriebe und sorgen dafür, dass die Brücke des Kurzarbeitergeldes weiterhin trägt.“
Jens Peick, zuständiger Berichterstatter:
„Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten haben Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen weiter um jeden Arbeitsplatz.“
Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro werden in NRW unmittelbar rund 1,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Das bedeutet, dass 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in Nordrhein-Westfalen künftig deutlich mehr Geld bekommen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 17/16335) hervor. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Der Mindestlohn wirkt! 1,6 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen werden nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehr Geld im Portemonnaie haben. Gerade in Branchen ohne Tarifvertrag in Nordrhein-Westfalen hilft der höhere Mindestlohn, weil mehr als 40 Prozent der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sofort mehr verdienen als bislang.“
Josef Neumann:
„Die Erhöhung des Mindestlohns ist auch deshalb unabdingbar, weil sie ein Zeichen von Respekt, Solidarität und Gerechtigkeit gegenüber allen ist, die jeden Tag mit ihrer Arbeit unsere Gesellschaft am Laufen halten. Vom Lohn muss man auch leben können. Deswegen ist der höhere Mindestlohn gerade jetzt in Zeiten steigender Kosten wichtig. Außerdem führt ein höherer Mindestlohn zu Mehreinnahmen der Sozialversicherung in Höhe 0,7 Milliarden Euro. Damit kann auch drohende Altersarmut besser bekämpft werden.“
Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.
Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein klares Ausrufezeichen für eine starke europäische Werte- und Rechtsgemeinschaft. Polen und Ungarn wären jetzt gut beraten, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren, sondern den Dialog mit den europäischen Institutionen zu suchen. Bleibt es beim Konfrontationskurs der Regierungen in Polen und Ungarn, bin ich dafür, dann auch das volle Instrumentarium zum Schutz der EU Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu finanziellen Sanktionen, so wie es der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht.“
Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:
„Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick darf dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssen die Rechtsstaatlichkeit beachten.
Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht. Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäischen Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft.“
Heute hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Antrag „Vom Regierungswechsel 2017 zur Mobilitätskrise 2022: Diese Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld!“ (Drs. 17/16479) für das kommende Plenum vorgestellt. Neben der grundsätzlichen Bestandsaufnahme bringt die SPD-Fraktion einen Antrag für Hilfen rund um die gesperrte A45-Talbrücke Rahmede (Drs. 17/16481) ein.
Hierzu erklären André Stinka, stellvertretender Vorsitzender, und Carsten Löcker verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
André Stinka:
„Um die Mobilität in NRW ist es schlecht bestellt. Von intakten Brücken und staufreien Straßen kann keine Rede sein. Verlässlichkeit im Öffentlichen Personennahverkehr und bei den Regionalbahnen ist ein Fremdwort. Die Landesregierung hinterlässt ein verkehrspolitisches Trümmerfeld. Die Verantwortung für diesen desaströsen Zustand trägt Hendrik Wüst. Als Verkehrsminister hat er sich nicht um verlässliche Mobilität gekümmert. Seine Nachfolgerin Ina Brandes tut es auch nicht. Dabei hat die Landesregierung eine Gewährleistungspflicht für eine reibungslose Mobilität und eine intakte sowie leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in NRW. Doch diese Landesregierung hat eine Mobilitätskrise geschaffen.
Die Brücken etwa werden zur Achillesferse der Verkehrsinfrastruktur. Die Landesregierung hat es nicht geschafft, diesem Problem Herr zu werden. Doch NRW kann es sich nicht leisten, von Brückenlockdown zu Brückenlockdown zu stolpern. Das zeigen die chaotischen Zustände rund um die A45-Talbrücke Rahmede. Für die Anwohner, Pendler und Unternehmer ist die aktuelle Lage rund um die A45 Brücke eine enorme Belastung. In so einer Situation sollten schnelle und effektive Hilfen eine Selbstverständlichkeit sein. Doch seitens des NRW-Verkehrsministeriums mangelt es an Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort. Das muss besser werden. Zudem fordern wir finanzielle Hilfen. Beispielsweise für Lärmschutz an den Ausweichstrecken. Notwendig ist ebenso ein Sonderfonds für die Region. Dieser soll dazu dienen, die durch den Ausweichverkehr beschädigte Infrastruktur instand zu setzen.“