SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Der Bundeswirtschaftsminister bekommt die Gelder nicht ausgezahlt

Der für die Administration der Wirtschaftshilfen zuständige Bundeswirtschaftsminister bekommt die Gelder seit Wochen nicht ausgezahlt, weil seine Online-Plattform nicht funktioniert.

Dazu Dennis Rohde:

„Olaf Scholz hat nicht gezögert, um die notwendigen Mittel für die Wirtschaftshilfen an Unternehmen und Selbstständige zur Verfügung zu stellen. Der für die Administration der Hilfen zuständige Bundeswirtschaftsminister bekommt die Gelder seit Wochen nicht ausgezahlt, weil seine Online-Plattform nicht funktioniert. Wenn CDU und CSU Peter Altmaier etwas antreiben könnten, trifft die Kritik dann nicht nur den richtigen Minister, sondern hilft vielleicht auch unserer Wirtschaft. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn alle Ministerien in der Bundesregierung so gut arbeiten würden, wie das Bundesfinanzministerium.“

 

Eine Impfpflicht lehnen wir ab

Viele Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und lassen sich selbstverständlich impfen. Die Bereitschaft dazu steigt.

Dazu Bärbel Bas:

“Unser Ziel ist es, Menschen zu überzeugen. Eine Impfpflicht lehnen wir ab. Die Pflegekräfte arbeiten hart daran, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu schützen. Viele Pflegekräfte sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und lassen sich selbstverständlich impfen. Die Bereitschaft dazu steigt. Die, die noch skeptisch sind, gilt es zu überzeugen – mit einem funktionierendem Impfmanagement, mit einer transparenten Begleitforschung und mit einer umfassenden, innovativen öffentlichen Kampagne, oder ganz praktisch durch den Arbeitgeber.”

 

Ein starker Tag für Kinder und ihre Familien

Auf dem langen Weg hin zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat die SPD einen zentralen Durchbruch erreicht.

Dazu Katja Mast:

“Das ist ein starker Tag für Kinder und ihre Familien. Auf dem langen Weg hin zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat die SPD einen zentralen Durchbruch erreicht. Bis zur Verfassungsänderung ist es noch ein Stück – mit klarem Kurs für mehr Kindeswohl schaffen wir das. Wir werden jetzt auf die Opposition zugehen, um gemeinsam eine breite Mehrheit zugunsten der Kinder zu erreichen. CDU/CSU haben das Vorhaben jahrezehntelang blockiert. Endlich ist es der SPD mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gelungen, den Knoten zu durchschlagen. Allen, die dazu beigetragen haben, dass wir heute so weit sind, danke ich von Herzen – natürlich auch ganz besonders den Kinderrechtsorganisationen.“

 

Mögliche Übergriffe u. Misshandlungen gegenüber Menschen mit Behinderung im Wittekindshof sind nicht hinnehmbar

Anlässlich der jüngsten Medienberichterstattung über mögliche Übergriffe und Misshandlungen gegenüber Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist unfassbar, dass Menschen mit Behinderung möglicherweise Opfer von Misshandlungen und Gewalt in Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof geworden sind. Das Fehlverhalten und die Missstände sind zwingend aufzuklären und abzustellen. Es bedarf eines Höchstmaßes an Transparenz. Mögliche Straftaten von Beschäftigten an Bewohnern müssen konsequent geahndet werden.

Darüber hinaus muss die Landesregierung jetzt alles tun, um den Vorwürfen nachzugehen und eine fachliche Aufarbeitung einleiten. Dabei geht es auch darum, das Wirken der Leistungsträger, Leistungserbringer und der zuständigen Behörden zu überprüfen. Ziel muss es sein, Lösungen zu entwickeln, die den Schutz der Menschen mit Behinderung garantieren.

Wir wollen daher gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen die Landesregierung um einen Bericht zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 20. Januar 2021 bitten. Mit dem Bericht soll die Landesregierung den Menschen mit Behinderung und der Öffentlichkeit erklären, wie sie die Vorkommnisse bewertet und welche Maßnahmen sie ergreift, um weitere Vorfälle dieser Art zu vermeiden.“

 

Schulpolitik in NRW ist abgestürzt

Zur heutigen Sondersitzung des Schulausschusses im Landtag NRW erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Der Absturz von Lernplattformen und die Überlastung von Schulservern am ersten Tag des Distanzunterrichts ist symptomatisch für den Zustand der Schulpolitik dieser Landesregierung. Es gibt keinerlei Vorkehrungen für die Zeit nach dem 31. Januar. Stattdessen waren von der Schulministerin einmal mehr nur trügerische Versprechungen zu vernehmen, wonach die Rückkehr zum Präsenzunterricht ganz oben auf der Agenda stehe.

Ganz offensichtlich hat bei dieser Landesregierung noch immer kein Lernerfolg eingesetzt. Auch mit Blick auf die Einschätzung der Infektionsverbreitung an Schulen und bei Kindern verschließt Frau Gebauer weiterhin die Augen vor neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Bildungsministerin muss endlich akzeptieren, dass dieses Schuljahr kein normales mehr sein wird. Sie muss das System Schule in dieser Pandemie jetzt krisenfest machen. Dazu gehört, Lehrkräften, Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern einen langfristigen Plan dafür aufzuzeigen, welche Regelungen für den Rest des Schuljahres gelten sollen. Es muss doch jetzt das oberste Ziel sein, Ruhe in das System zu bringen und den Druck aus dem Kessel zu nehmen. Leistungsüberprüfungen sollten – von den Abschlussklassen abgesehen – deshalb in dieser Situation nicht die allererste Priorität sein und Lehrpläne so angepasst werden, dass verlorengegangene Inhalte in den kommenden Jahren aufgefangen werden können. Qualität geht dabei eindeutig vor Quantität.

Die Landesregierung fährt in ihrem Tunnel aber weiter nur auf Sicht. Das erzeugt Unsicherheit und letztlich auch Angst und Stress.

Die Schulpolitik in NRW ist abgestürzt. Es wird Zeit, sie wieder hochzufahren.“

 

100 Millionen Euro für berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat der Bundestag den Corona-Teilhabe-Fonds bereitgestellt. Darin werden mit 100 Millionen Euro Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen unterstützt, die durch die Corona-Pandemie einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Der Corona-Teilhabe-Fonds schließt eine Lücke in den Pandemiehilfen für Unternehmen. Denn auch rund 900 Inklusionsunternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe waren von Schließungen betroffen und haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.

Die Zuschüsse umfassen 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Eine Förderung ist von September 2020 bis März 2021 möglich und kann rückwirkend beantragt werden. Bis Ende März können die Hilfen bei den jeweiligen Integrationsämtern beantragt werden.

Es ist ganz wichtig, dass wir diese Lücke nun schließen und den betroffenen Unternehmen mit 100 Millionen Euro aus dem vom SPD-geführten Bundesarbeitsministerium neu eingerichteten Corona-Teilhabe-Fonds unter die Arme greifen. Denn für einen inklusiven Arbeitsmarkt spielen Inklusionsunternehmen eine wichtige Rolle. Viele schwerbehinderte Menschen werden durch die Unterstützung aus dem Corona-Teilhabe-Fonds auch in der Krise weiter am Arbeitsleben teilhaben können.“

 

Mehr Sicherheit beim Arbeitslosengeld II

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zieht die richtigen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie: Mehr Sicherheit und neues Vertrauen beim Arbeitslosengeld II.

Dazu Katja Mast:

„Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zieht die richtigen Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie: Mehr Sicherheit und neues Vertrauen beim Arbeitslosengeld II. Die letzten Monate haben gezeigt: Auf den Sozialstaat ist Verlass, aber er muss unbürokratischer und zugewandter werden. Dadurch wird der Sozialstaat gestärkt und fit für die Zukunft gemacht. Die Vorschläge machen die Grundsicherung für Arbeitsuchende zugänglicher, einfacher und unkomplizierter. Wer vorübergehend auf Arbeitssuche ist und durch die Grundsicherung aufgefangen wird, muss sich voll auf Weiterbildung bzw. die Suche nach Arbeit konzentrieren können. Die Angst um die eigene Wohnsituation und mühsam Erspartes darf dem nicht im Wege stehen. Deshalb ist es richtig, dass wir hier für mehr Sicherheit und mehr Weiterbildung sorgen und damit Menschen nachhaltig in Arbeit bringen.“

 

Rechte von Mietern von Wohnungen und Gewerberäumen stärken

Die Mieterinitiative der SPD-Bundestagsfraktion nimmt Fahrt auf. Dass Beschlusspapier der Klausur stellt klar: Mietwohnungen und Gewerberäume müssen für die breite Masse bezahlbar sein. Mit diesem Ziel im Blick arbeiten wir für eine weitere Stärkung des sozialen Mietrechts, wollen den Mietspiegel rechtsicher machen sowie kleine Gewerbetreibende und soziale Einrichtungen besser schützen.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Wir stehen zur Einhaltung der Klimaschutzziele und sehen den dringenden Bedarf, die energetische Sanierung im Gebäudesektor voranzutreiben. Die seit 1. Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung ist dafür ein weiterer wichtiger Schritt. Dieser darf allerdings nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehen. Wer in schlecht sanierten Wohnungen lebt, darf nicht noch zusätzlich belastet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und will die Kosten der CO2-Bepreisung zu 100 Prozent auf die Eigentümerinnen und Eigentümer umlegen.

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für die Reform des Mietspiegels vorgelegt. Diesen wollen wir schnellstmöglich umsetzen. Hierbei wollen wir – um Schlupflöcher zu schließen – auch die Möglichkeit streichen, Mieten unter Angabe dreier Vergleichswohnungen erhöhen zu können, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist.

Vor allem die Kleinstgewerbetreibenden sowie soziale Projekte und Einrichtungen in Innenstädten bedürfen des besonderen mietrechtlichen Schutzes. Um deren zunehmende Vertreibung zu stoppen, wollen wir die soziale Funktion des Mietrechts, wo es sinnvoll ist, auf Gewerbetreibende übertragen. Für diese sollen dann ebenfalls Regelungen des sozialen Mietrechts gelten, wie ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen. Denkbar ist auch die Einführung eines Gewerbemietspiegels analog zur Mietpreisbremse. Ein solcher Schutz ist unverzichtbar, um die vielfältige Mischung aus kleinen Gewerbebetrieben, sozialen und kulturellen Projekten sowie Wohnraum in den Städten zu erhalten.“

 

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