SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wichtige Einigung zur Stärkung der Hausärzte

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Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.

„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“

 

»Altschuldenlösung darf nicht am mangelnden fachlichen Wissen des Ministerpräsidenten scheitern«

Achim Post und Jochen Ott kommentieren die Aussagen von Hendrik Wüst über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine Altschuldenlösung

Zu den Meldungen über Aussagen von Ministerpräsident Hendrik Wüst, wonach eine Lösung der kommunalen Altschuldenfrage vor der Bundestagswahl nicht realistisch sei, weil der Kanzler über keinen Haushalt mehr verfüge, erklären Achim Post, Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, und SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Jochen Ott:

Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine kommunale Altschuldenlösung könnte der historische Wendepunkt in der Geschichte überschuldeter Städte werden. Kein Bundesland würde davon so sehr profitieren wie Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden können zu Recht erwarten, dass sich ihr Ministerpräsident für sie und somit für eine Altschuldenlösung einsetzt.

Es wäre daher ein unfassbares Versagen, wenn die Altschuldenlösung am fachlichen Wissen von Hendrik Wüst scheitern würde – darauf lassen seine Aussagen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung schließen. Die Übernahme von kommunalen Altschulden ist eine sogenannte finanzielle Transaktion und fällt damit nicht unter die strengen Vorgaben der Schuldenbremse. Kürzungen in anderen Bereichen des Bundeshaushaltes wären also nicht notwendig, um diese einmalige Chance für überschuldete Kommunen zu realisieren.  Lediglich die Tilgung der laufenden Zinsen fällt unter die Finanzierungsvorgaben der Schuldenbremse. Nach Beschluss der vorgelegten Grundgesetzänderung könnte die Umsetzung der Altschuldenübernahme gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung getätigt werden. Insofern steht der Lösung der Altschuldenfrage kein sachlicher Grund im Wege.“

 

CDU/CSU verweigert sich bei wichtigen Sicherheitsfragen

Die erklärte Blockade von CDU/CSU bei zentralen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben zeigt einmal mehr die Verantwortungslosigkeit der Union. Sie hat schlicht kein Interesse an einer zeitnahen Einigung. Damit bleibt sie hinter dem Versprechen einer Kooperationsbereitschaft in Sicherheitsfragen mehr als zurück, sagt Dirk Wiese.

„Die Absage von CDU und CSU, keines der wichtigen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben vor der Bundestagswahl im Parlament umzusetzen, ist reine Verantwortungslosigkeit. Nichts ist mehr übrig von der angeblichen Kooperationsbereitschaft bei wichtigen Sicherheitsfragen. Die Union lässt damit weitere wertvolle Wochen ins Land gehen, die man für gesetzgeberische Anpassungen so dringend benötigen würde. Schon vor Weihnachten hat Friedrich Merz zentrale Gesetzesänderungen vor sich hergeschoben.

Denn unser Land muss sicherer werden. Das hat nicht zuletzt die gestrige Sonder-Innenausschusssitzung zu den furchtbaren Vorgängen in Magdeburg eindrücklich gezeigt. Dass CDU und CSU, statt an die Menschen und ihre Sicherheit in unserem Land zu denken, lieber verantwortungsbefreit die Hände in den Schoß legen, ist schon ein starkes Stück. Wieder einmal zeigt sich: Die Friedrich-Merz-Union kann es nicht.“

 

Gespräche zum Düngegesetz gescheitert

Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“

 

Bundesregierung legt Gesetzesentwurf für Altschuldenfonds vor

Am Montag, den 13. Januar 2025, hat die Bundesregierung die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 143) gestartet, mit dem die Einführung eines kommunalen Altschuldenfonds ermöglicht werden soll. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, gegenüber der Funke Mediengruppe:

»Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine kommunale Altschuldenlösung kann ein historischer Wendepunkt in der Geschichte vieler überschuldeter Städte und Gemeinden werden. Anstatt jährlich Millionensummen für die Tilgung bestehender Kredite aufzubringen, könnten hochverschuldete Kommunen endlich den finanziellen Spielraum erhalten, um in Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen zu investieren. Von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung profitieren nicht nur die Städte. Die eigentlichen Gewinner sind mittelfristig die Menschen, die von den möglichen Investitionen und der Modernisierung ihres Lebensumfelds profitieren. Diese Chance sollten wir nutzen.

Das Ermöglichen eines historischen Neustarts für überschuldete Städte und Gemeinden genießt im Ziel einen breiten parteiübergreifenden Konsens unter den demokratischen Parteien in Nordrhein-Westfalen. Es wäre fahrlässig und ein historischer Fehler, wenn durch die anstehende Bundestagswahl der Gesetzesentwurf parteipolitisch instrumentalisiert würde. Eine kommunale Altschuldenlösung kann es nur dann geben, wenn sich alle Parteien ihrer staatspolitischen Verantwortung für die Menschen in den überschuldeten Städten stellen und so die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ermöglichen. SPD und Grüne werden sich ihrer Verantwortung stellen. Der Ball liegt nun aber auch beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, diese historische Zeitenwende für kommunale Haushalte mitzugestalten.«

 

Kommunale Finanzkrise vermeiden – Altschuldenhilfe jetzt

Wenn die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet ist, wird der soziale Frieden im Land brüchig. Deshalb müssen jetzt Zeichen gesetzt werden.

Bernhard Daldrup, Sprecher der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

„Die Lage der Kommunen spitzt sich weiter zu. 2024 werden sie mit einem Finanzierungsdefizit von voraussichtlich bis zu 17 Milliarden Euro abschließen. Der Sanierungsbedarf bleibt mit 186 Milliarden Euro auf hohem Niveau und die Zukunftsfähigkeit der Kommunen verlangt hohe Investitionen.

Die SPD hat sich in ihrer Regierungszeit stets als verlässlicher Partner der Kommunen erwiesen und wird es auch künftig sein. Der Bund hat in den vergangenen Jahren die finanziellen Folgen von Pandemie und Energiekrise, von Inflation und Klimawandel mit dreistelligen Milliardenbeträgen weitgehend ausgeglichen. Die Komplexität der verschiedenen gleichzeitigen Krisen verlangt jetzt und in Zukunft mehr finanzielle Verantwortung seitens des Bundes.

Seit dem Bruch der Ampel-Koalition arbeitet die Regierung an der Änderung des Grundgesetzes, um die Altschuldenhilfe zu ermöglichen. Sie muss im Kabinett beschlossen und unverzüglich dem Parlament vorgelegt werden. Hier müssen alle Fraktionen Farbe bekennen.

Die Forderung der Kommunen zur Änderung der staatlichen Steuerverteilung entspricht der Absicht der SPD in ihrem Regierungsprogramm. Wir stärken durch zahlreiche Förderprogramme die Investitionskraft der Kommunen. Beispielhaft sei die Städtebauförderung mit 790 Millionen Euro jährlich genannt. Dennoch brauchen wir eine bessere Grundfinanzierung der Kommunen. Klar sein muss auch, dass die Länder ihre finanzielle Verantwortung für die Kommunen besser wahrnehmen müssen.

Die dynamische Entwicklung der Sozialkosten muss gebremst, ihre Finanzierung verbessert werden. Sowohl bei den Kosten der Unterkunft als auch für die Aufnahme und Integration Geflüchteter ist die Unterstützung des Bundes deutlich erhöht worden. Die Kommunen brauchen dennoch weitergehende Entlastungen.

Wir unterstützen ausdrücklich den von den Kommunen geforderten Investitionsfonds zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung von Erhaltungs- und Transformationsaufgaben. Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird das nicht zu bewältigen sein.

Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung, mehr für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Stärkung der Demokratie vor Ort zu tun. Förderprogramme müssen dafür konzentriert und radikal vereinfacht werden.“

 

Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten: Gemeinsam für bessere Rechte von Frauen

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Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten erzielt. Es ist wichtig, dass wir hier endlich handeln.

Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion;
Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss und im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für B90/DIE GRÜNEN:

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, als Regierungsfraktionen gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten zu erzielen. Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz. Deshalb ist es umso wichtiger, hier endlich zu handeln. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.

Unser Ziel ist es, den gestaffelten Mutterschutz als gemeinsames Projekt aller demokratischen Fraktionen zu verabschieden. Noch sind einige Verfahrensfragen zu klären, die wir in Kürze im Gespräch mit der Union besprechen werden. Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden.

In der letzten Sitzungswoche werden wir den gestaffelten Mutterschutz verabschieden. Dazu laden wir alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam mit uns und Natascha Sagorski, die von Anfang an unermüdlich für den Mutterschutz eingetreten ist, bei einem Empfang zu feiern.“

 

Steuerentlastungen von 14 Milliarden Euro beschlossen

Der Finanzausschuss hat heute Steuerentlastungen für Einkommensteuerzahler über 14 Milliarden Euro beschlossen. Insbesondere Familien werden davon profitieren.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Die Einkommensteuerzahler werden in den Jahren 2025 und 2026 um 14 Milliarden Euro entlastet. Profitieren werden vor allem Familien. Mit dem heute im Finanzausschuss beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetz werden Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag über das zur Freistellung des Existenzminimums erforderliche Maß hinaus erhöht und damit vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen stärker entlastet.

Außerdem wird das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Monat angehoben. Wir stellen damit die erforderliche Steuerfreistellung des Existenzminimums nicht nur sicher, wir gehen darüber hinaus.

Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet dies bei einem Bruttolohn von 30.000 Euro eine Gesamtentlastung von 120 Euro, bei 60.000 Bruttolohn von 306 Euro und bei 90.000 Bruttolohn eine Entlastung von 378 Euro pro Jahr.

Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden in den Jahren 2025 und 2026 zum Ausgleich der Belastungen aus der kalten Progression abgesenkt. Durch diese Absenkungen werden ansonsten drohende inflationsbedingte Mehrbelastungen abgewendet. Dies sichert die Kaufkraft insbesondere der Familieneinkommen. Auch der Kindersofortzuschlag wird um fünf Euro erhöht. Davon profitieren Familien mit kleinen Einkommen und in der Grundsicherung.“

 

News der Bundes-SPD

13.07.2026 09:38
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

26.06.2026 13:36
Stark gegen rechts.
Wir verteidigen unsere Demokratie - mit Haltung, klaren Argumenten und unseren Werten: Freiheit. Gerechtigkeit. Solidarität. Du willst mehr als zuschauen?

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News der NRWSPD

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Am 16.07.2026 haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Dazu erklärt Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027:

Am 02.07.2026 haben die Vorsitzenden der Berliner Regierungskoalition umfassende Reformpläne vorgestellt, die im Koalitionsausschuss am Tag zuvor geeint wurden. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Berliner Reformplänen.

NRWSPD-Generalsekretär Frederick Cordes zum GFF-Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD

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