155 Tage vor der Bundestagswahl am 26.09.2021 haben die 450 Delegierten der NRWSPD am heutigen Samstag unsere Landesliste aufgestellt.
Auf Listenplatz eins wurde mit rund 97 Prozent der digitalen Stimmen Rolf Mützenich aus Köln gewählt, der seit 2019 SPD-Fraktionsvorsitzender im Deutschen Bundestag ist. Ihm folgt auf Listenplatz zwei Bundesumweltministerin Svenja Schulze aus Münster. Sie erhielt etwa 84 Prozent der Stimmen.
Rolf Mützenich bedankte sich für ein starkes Ergebnis: „Nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens sind und das gehen wir jetzt mit unserem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz an.“ Schulze stimmte in ihrer Rede auf den anstehenden Bundestagswahlkampf ein: „Nur mit einem starken Ergebnis in Nordrhein-Westfalen kann Olaf Scholz Kanzler werden. Dafür werden wir in den kommenden fünf Monaten kämpfen.“ Kanzlerkandidat Scholz wendete sich per Videobotschaft auch selbst an die Delegierten: „Dieses Land muss von Anerkennung getragen werden für die Leute, die jeden Tag für uns alle arbeiten. Dafür stellen wir jetzt die Weichen.“
Dafür wählten die Delegierten eine Landesliste von 82 Personen. Sie kandidieren für die NRWSPD bei der Bundestagswahl im September. Die gesamte Liste ist online einsehbar über www.nrwspd.de/btw21/.
Die heimischen SPD-Kandidaten für den Deutschen Bundestag:
Achim Post (Wahlkreis Minden-Lübbecke I) wurde auf Platz 13 und Stefan Schwartze (Wahlkreis Herford – Minden-Lübbecke II) auf Platz 11 gewählt.
Ähnlich wie beim Landesparteitag Anfang März wurde diese Landesdelegiertenkonferenz als hybride Digitalveranstaltung durchgeführt, bei der nur wenige Personen unter strenger Einhaltung eines Hygiene- und Testkonzeptes an der Aufzeichnung in einem Duisburger TV-Studio beteiligt waren. Das Ergebnis muss nun per Briefwahl in einer Schlussabstimmung bis Anfang Mai formell bestätigt werden.
Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Mit gezielten Investitionen helfen wir Kindern und Familien. Sie stehen im Zentrum unserer Politik.
Dennis Rohde:
„Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Impfkampagne weiter zu verbessern, den Krankenhäusern zu helfen und die Unternehmen weiter zu unterstützen. Auch der Kultur wird weiterhin milliardenschwer geholfen. Nicht nur mit dem Kurzarbeitergeld stehen wir an der Seite der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Darüber hinaus setzen wir ein klares Zeichen an die Familien in unserem Land. Mit gezielten Investitionen schaffen wir Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, um diesen ganz gezielt zu helfen. Wir werden damit Nachhilfeangebote ermöglichen, aber auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten oder etwa die Anschaffung neuer Sportschuhe.
Insbesondere Familien mit Kindern haben in dieser Pandemie viel ertragen müssen. Deren Situation stellen wir in das Zentrum unserer Politik.“
Für den heutigen Nachmittag ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu Protesten vor dem Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück auf. Sie fordert höhere Löhne für die Fleischindustrie.
Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, arbeitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Corona-Infektionen in den Fleischfabriken. Das zeigt, wie gefährlich die Umstände in diesem Job sind. Ein fairer Lohn ist das Mindeste an Wertschätzung und Respekt, was den Beschäftigten entgegengebracht werden muss. Die Proteste der Beschäftigten in der Fleischindustrie sind also vollkommen richtig. Wir stehen mit den rund 160.000 Beschäftigten Seit an Seit im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“
Josef Neumann:
„Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Fleischindustrie davor drückt, bessere Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten umzusetzen. Ein guter Lohn für ehrliche Arbeit ist ein wichtiger Teil dieser Arbeitsbedingungen. Deswegen ist der von der NGG geforderte Lohn von 12,50 Euro die Stunde richtig und angebracht. Vor allem wenn man bedenkt, was das für Knochenjobs sind. Die Diskussion über einen niedrigeren Lohn sind hanebüchen. Wir unterstützen deshalb mit Nachdruck die Forderungen der NGG.“
Am 11. Mai 2021 findet auf Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anhörung zum Fachbeirat Inklusion statt.
Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Dass Ministerin Gebauer während der Pandemie einen Erlass zum gemeinsamen Lernen an den Grundschulen erlässt, ohne dabei die Öffentlichkeit zu informieren und die Betroffenen zu beteiligten, ist schon ein starkes Stück und wird der inklusiven Bildung nicht gerecht. Wir bedauern sehr, dass weder Fachverbände der Schulen, Lehrkräfte, Eltern oder Schülerinnen und Schüler in die Planungen einbezogen wurden. Die schwarz-gelbe Landesregierung versucht das gesamte Thema in der aktuellen Situation ohne große Aufmerksamkeit als erledigt abzuhaken. Dabei muss gerade in der Pandemie das Thema der Inklusion vorangetrieben werden.
Denn Inklusion ist ein Menschenrecht und nach der UN-Behindertenrechtskonvention geschützt. Die große Ankündigung einer Neuausrichtung der Inklusion und der aktuelle Erlass durch die Ministerin bekräftigen leider, dass mit dieser Landesregierung in diesem Bereich keine Weiterentwicklung möglich ist. Alle bisherigen Versprechen sind mit dem Erlass unglaubwürdig geworden.“
Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe hatte angeregt, freiwillige Feuerwehrleute schneller gegen das Coronavirus zu impfen. Nun hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass dieser Anregung gefolgt wird.
Kreisdirektorin Cornelia Schöder: „Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit sowohl der freiwilligen, als auch der Berufsfeuerwehr haben wir auch im Kreis Minden-Lübbecke bereits begonnen, deren aktive Mitglieder zu impfen. Die Durchführung erfolgt überwiegend mobil vor Ort in den örtlichen Wachen und Gerätehäusern. Die ersten Impfungen konnten am vergangenen Freitagabend in Espelkamp verabreicht werden, weitere mobile Impfungen sind am Samstag in Rahden und Porta Westfalica durchgeführt worden. Die Reihenfolge und der Umfang der Impfungen werden in enger Abstimmung zwischen Impfzentrum, Kreisbrandmeister und den örtlichen Wehrführern festgelegt, um sowohl den Kapazitäten des Impfzentrums, der jeweils zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge als auch den Erfordernissen der jeweiligen Feuerwehren Rechnung zu tragen.“
Ernst-Wilhelm Rahe freut sich über diese schnelle Umsetzung: „Herzlichen Dank wohl auch im Namen aller aktiven Kameraden, auf deren Einsatzbereitschaft und -fähigkeit wir alle jeden Tag angewiesen sind.“
Der Städtetag NRW fordert von Bund und Land finanzielle Hilfen für die durch Corona stark belasteten Kommunen. Sie rechnen derzeit mit rund 10 Milliarden Euro Corona-bedingten Ausfällen in den kommunalen Haushalten.
Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:
„Die Sorgenfalten in den Rathäusern werden immer tiefer. Und der Ton gegenüber der Landesregierung wird aus den Städten und Gemeinden immer rauer. Ministerpräsident Laschet und Heimatministerin Scharrenbach können nicht länger die Hände in den Schoß legen. Die Kommunen leiden nicht nur unter dem chaotischen Krisenmanagement der Landesregierung, sie werden auch von ihnen auch im Regen stehen gelassen. Eine echte Hilfe für die Kommunen wäre es, für dieses und das kommende Jahr die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Das ist bisher nur für 2020 geschehen.
Gegenüber der gut drei Milliarden Euro, die der Bund im letzten Jahr für unsere Kommunen in die Hand genommen hat, stehen nur knapp 1,8 Milliarden Euro wirksamer Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung. Das zeigt, dass vor allem das Land gefordert ist.“
Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, basiert auf einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und sieht deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln vor.
Dirk Wiese:
„Unser Parlament hat durch die zahlreichen Korruptionsskandale der Unionsfraktion erhebliche Schäden erlitten. Die Vorwürfe über Maskengeschäfte und Bestechung durch Drittländer stehen immer noch im Raum. Die umfassende Aufklärung läuft noch und muss dringend abgeschlossen werden. Heute stellen wir sicher, dass solche Fälle sich nicht wiederholen.
Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, basiert auf einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und sieht deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln vor. Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden künftig auf Euro und Cent, Unternehmensbeteiligungen ab fünf statt bisher ab 25 Prozent veröffentlicht. Auch Aktienoptionen werden veröffentlichungspflichtig. Wir verbieten entgeltliche Lobbytätigkeiten von Abgeordneten und die Annahme von Geldspenden. Das ist ein echter Paradigmenwechsel bei den parlamentarischen Transparenzregeln. Umso mehr freut es mich, dass unsere Reformvorschläge nicht nur den Koalitionspartner überzeugt haben. Auch die Linken und die Grünen konnten wir für diesen gemeinsamen Gesetzentwurf gewinnen.“
Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen.
Die Regelungen werden heute vom Bundestag mit dem Fondstandortgesetz beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.“