Zur heutigen gemeinsamen Anhörung des Hauptausschusses und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag NRW zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:
Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf einen wunden Punkt getroffen haben. In der Anhörung wurde beispielsweise deutlich, dass entgeltliche Beratertätigkeiten neben dem Mandat, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Interessenvertretung bei Gesetzgebungsprozessen stehen, verboten werden sollten. Auch die Annahme direkter Spenden an Landtagsabgeordnete wollen wir mit unserem Gesetzentwurf verhindern.
Abgeordnete bleiben dennoch auch weiterhin Privatpersonen. Und das private Leben von Abgeordneten muss auch weiterhin geschützt bleiben. Transparenzregeln stehen also immer in einem Spannungsfeld zwischen einem ‚gläsernen Abgeordneten‘ und einer Verschleierung von unlauteren wirtschaftlichen Interessen einzelner. Beide Extreme wollen wir nicht.
Die Bertelsmann-Stiftung hat heute ihr aktuelles Ländermonitoring frühkindlicher Bildungssysteme veröffentlicht. Wieder einmal zeigt eine Studie, dass die Erzieherinnen und Erzieher in Nordrhein-Westfalen zu viele Kinder gleichzeitig betreuen müssen. Satte 77 Prozent der Kinder in NRW werden der Studie zufolge in Kita-Gruppen mit zu wenig Personal betreut. Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
In den letzten Jahren hat die Landesregierung leider viele Chancen vertan, um eine sinnvolle und nachhaltige Personaloffensive in der frühkindlichen Bildung voranzubringen. Auch unsere Anträge zu diesem Thema wurden durch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Dabei ist die Lage schon seit Jahren bekannt. Mit der Studie der Bertelsmann-Stiftung ist jetzt erneut klar belegt worden, dass wir handeln müssen.
Während der Pandemie wurden beispielsweise Alltagshelfer in den Kitas finanziert. Sie haben das pädagogische Personal entlastet und konnten selbst erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, vor allem auch mit jungen Kindern, sammeln. Das Programm ist aber zum 31.07. diesen Jahres ausgelaufen. Wir finden das wirklich bedauerlich und haben uns dafür eingesetzt, dass das Programm fortgeführt wird. Hier gab es die Möglichkeit eine zweite Säule zur Fachkraftgewinnung aufzubauen und parallel die Bedingungen in den Kitas und für die Ausbildung des Personals zu verbessern. So hätte man das Arbeitsfeld der frühkindliche Bildung attraktiver gestalten können.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit Anfang des Jahres, neben den Inzidenzwerten auch die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenauslastung als Maßstab für die Bewertung der Pandemie heranzuziehen. Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Gesetzesänderung hierzu stets abgelehnt. Rechts- und Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen, dass Jens Spahn sich nun ihrer Auffassung angeschlossen hat.
Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Der Inzidenzwert ist als Frühwarnsystem weiterhin wichtig. Er hat mit steigender Impfquote allerdings eine andere Aussagekraft als bisher. Um die Dynamik des Infektionsgeschehens und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems präziser bewerten zu können, ist eine Berücksichtigung weiterer Indikatoren wie der Hospitalisierungsrate und der Intensivbettenauslastung sinnvoll. Eine Gesetzesänderung ist daher der richtige Schritt, um Einheitlichkeit und Rechtssicherheit im Pandemiemanagement zu erzielen. Ich begrüße es, dass sich der Gesundheitsminister nun nach über einem halben Jahr unserer Forderung angeschlossen hat.“
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
„Der Inzidenzwert allein gibt keine Auskunft über die Gefahr für die Bevölkerung. Gut, dass Herr Spahn das jetzt auch endlich erkannt hat. Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Gesetzesänderung hierzu noch letzte Woche abgelehnt. Wenn die Inzidenzen steigen, aber wegen hoher Impfquote weniger Bürger ins Krankenhaus müssen, liegt keine Gefahr vor, die erhebliche Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte. Wir planen deshalb in der Sondersitzung des Bundestags im September zu regeln, dass die Krankenhausauslastung das entscheidende Kriterium wird, ob eine Gefahr für die Bevölkerung besteht, die Schutzmaßnahmen erfordert und rechtfertigt. Wir haben einen konkreten Formulierungsvorschlag vorgelegt. Die Antwort von Herrn Spahn hierauf scheint nun ein Gesetzesentwurf zu sein. Wir sind gespannt, ob Herr Spahn sich in seiner Fraktion durchsetzt.”
Zum Stopp der Kontaktdatenerfassung und den steigenden Inzidenzwerten in NRW erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Die Inzidenzwerte in NRW steigen erneut dramatisch an. Nordrhein-Westfalen liegt jetzt mit einer Inzidenz von 103 fast doppelt so hoch wie der bundesweite Durchschnittswert (56,3). Von den 25 bundesweit am stärksten betroffenen Kommunen liegen 24 in NRW.
Die Erfahrung aus dem letzten Jahr wiederholt sich, nur dass der Anstieg dieses Mal viel schneller und im Angesicht der Deltavariante mit einem unberechenbareren Ausgang erfolgt. Auch in diesem Jahr findet das mit Ansage statt. Zum wiederholten Male hat die Landesregierung es versäumt, ihre Arbeit zu machen. Es ist geradezu unverantwortlich, dass die Landesregierung ausgerechnet jetzt die Kontaktnachverfolgung aussetzt. Wie sollen denn Infektionsketten durchbrochen werden? Das ist das absolut falsche Signal, das man in dieser Zeit setzen kann. Gleichzeitig düpiert der Gesundheitsminister damit auch noch seinen Kabinettkollegen Minister Pinkwart, indem er dessen Pläne zur digitalen Kontaktnachverfolgung schlicht ignoriert. Wieder einmal zeigt sich die Uneinigkeit und der Zickzack-Kurs der schwarz-gelben Koalition.
Wir brauchen weiter jetzt vor allem ein niederschwelliges Impfkonzept, um die Impfquote voranzutreiben. Die Impfberatung und Impfangebote müssen flächendeckend auch in Schulen erfolgen. Das Auslaufen der Impfzentren zum Ende September muss unbedingt verschoben werden. Jetzt ist aktives Corona-Management gefordert!
Und was ist eigentlich aus den Plänen von Ministerpräsident Armin Laschet aus der jüngsten Sondersitzung des Landtags geworden, die Landesregierung werde zukünftig nicht nur auf die Inzidenzwerte schauen, sondern auch neue Parameter zur Coronabewertung hinzuziehen. Bis heute ist da nichts gekommen.
Auch in den NRW-Schulen sind wenige Tage nach Beginn des Schulbetriebes Coronafälle wieder zum Alltag geworden. Wieder gibt es nicht ausreichend Luftfiltergeräte und wieder berichten Eltern über Unzulänglichkeiten beim Testen. Und was macht die Landesregierung? Sie erklärte zwischenzeitlich den Schülerausweis zum Testzertifikat! Und das, obwohl gerade Kinder und Jugendliche jetzt besonders der Deltavariante ausgesetzt sind. Die Landesregierung muss jetzt ein Konzept vorlegen, wie sie die Ausbreitung an den Schulen verhindern will.
“Der sichere Betrieb in KiTas und Schulen im Herbst hat absolute Priorität”, sagt Oliver Kaczmarek. Heißt vor allem: schnell zugängliche Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.
„Für die SPD-Fraktion ist klar: der sichere Betrieb in KiTas und Schulen im Herbst hat absolute Priorität. Wir erwarten, dass die Bundesregierung dafür die notwendigen Voraussetzungen schafft. An erster Stelle stehen schnell zugängliche Impfangebote für junge Menschen ab 12 Jahren und Gruppen mit bisher großer Impfzurückhaltung. Gleichzeitig muss Bundeswirtschaftsminister Altmaier endlich dafür sorgen, dass mobile Luftfilteranlagen in die Klassenzimmer kommen! Seit über einem Monat warten hier die Schulen und Schulträger auf eine konkrete Förderung des Bundes, für die Finanzminister Olaf Scholz die benötigten Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro längst bereitgestellt hat. Von Forschungsministerin Anja Karliczek erwarten wir mehr als mahnende Interviews. Sie muss die Forschung zu Post- und Long-Covid-Effekten in den verschiedenen Altersgruppen und zu Therapiemöglichkeiten deutlich engagierter ausbauen.“
Zu den heute von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vorgestellten Grundzügen einer neuen Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen, nach denen sich Krankenhäuser künftig auf bestimmte Leistungen spezialisieren sollen, erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Wir appellieren eindringlich an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass er es nicht zu einem Kahlschlag in der Fläche bei den Krankenhäusern kommen lässt. Die Erfahrungen der Pandemie haben uns doch gezeigt, wie wichtig ein flächendeckend funktionierendes Krankenhaussystem ist. Die Krankenhäuser sind ein Teil unserer Daseinsvorsorge.
Es darf nicht allein um die Frage von ökonomischer Effizienz gehen. In der Gesundheitspolitik muss immer der Mensch im Mittelpunkt stehen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass sich einzelne Standorte spezialisieren. Es ist nur die Frage, bis zu welchem Grad. Die Allgemeinmedizin, die Chirurgie und die innere Medizin muss es in jeder Klinik geben. Auch die Kinder- und Jugendmedizin muss flächendeckend vorhanden sein. Es ergibt zwar durchaus Sinn, dass es Spezialzentren für Knie- oder Hüft-Operationen, die Behandlung von Schlaganfallpatienten, Herzzentren, Diabeteszentren oder die Wundbehandlung von Brandverletzungen gibt. Darunter darf aber die Grundversorgung in der Fläche nicht leiden. Jedes Krankenhaus, das in der Fläche wegfällt, wird vor Ort fehlen. Wir lehnen jede Form von Krankenhausschließung ab.
Wohnen und Arbeiten sind die Themen, die den Vorsitzenden der NRW-SPD und Fraktionsvorsitzendem im Düsseldorfer Landtag Thomas Kutschaty auf seiner Sommertour begleiten. Was liegt da näher, als sich ein aktuelles Modellprojekt dazu in Espelkamp genauer anzusehen.
„Das Welcomehaus in Espelkamp ist ein Vorzeigeprojekt für ganz NRW“ ist sich Hans-Jörg Schmidt als Geschäftsführer der Aufbaugemeinschaft Espelkamp als Bauherr sicher.
Gemeinsam mit den heimischen Firmen Harting und Mittwald CM Service errichtet die Aufbaugemeinschaft als Projektträger attraktive Wohnungen insbesondere für junge Fach- und Führungskräfte. Damit sollen junge Nachwuchskräfte an den Wohnort Espelkamp und damit auch langfristig an ihren Arbeitsplatz hier in Espelkamp gebunden werden.
Zusammen mit Nachwuchskräften der Firma Mittwald CM Service hat die Aufbau im Vorfeld mehrere Workshops durchgeführt, um deren Wünsche und Anforderungen an ein solches Wohnangebot zu erfahren und in die Planungen einfließen zu lassen.
„Wir wollen diese Mitarbeiter willkommen heißen“ kommt Hans-Jörg Schmidt auf die Namensgebung des Hauses zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent für verfassungswidrig erklärt. Erforderlich ist jetzt eine baldige Neuregelung auf der Basis eines niedrigeren Zinssatzes.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen, die jeweils 15 Monate zinsfrei sind und anschließend mit jährlich sechs Prozent verzinst werden, nicht mehr realitätsgerecht und deshalb verfassungswidrig sei.
Mit seiner Entscheidung hat das Gericht einen Rahmen für die Neuregelung vorgegeben, die nun zügig in der nächsten Wahlperiode bis Juli 2022 umgesetzt werden und auf einem realitätsgerechten Zinssatz beruhen muss.
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss sich die Neuregelung rückwirkend auf das Jahr 2019 erstrecken. Es bewährt sich nun, dass Bund und Länder die Zinsbescheide bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig ergehen ließen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können somit von der rückwirkenden Neuregelung profitieren.“