Michael Thews zum Plastiktütenverbot

Veröffentlicht am 26.11.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Der Deutsche Bundestag verabschiedet in 2./3. Lesung eine Änderung des Verpackungsgesetzes. Demnach sind künftig Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und weniger als 50 Mikrometern verboten. Die Plastiktüte als Symbol unserer Wegwerfgesellschaft hat ausgedient.

Michael Thews, zuständiger Berichterstatter:

„Die Gesetzesänderung setzt den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel zur Reduzierung von Plastiktüten fort. 2015 verbrauchten die Deutschen noch 68 Stück pro Kopf, heute sind es nur noch 20. Mit dem Gesetz reduzieren wir den Verbrauch gen null.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer betont: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wenn wir Abfälle jedoch nicht vermeiden können, müssen wir die darin enthaltenen Wertstoffe noch viel stärker als bisher wieder nutzbar machen. Darüber hinaus brauchen wir ein nachhaltiges und schadstofffreies Produktdesign für langlebige, reparierbare, wiederverwendbare Produkte, Mehrweglösungen. Vorgaben für einen verstärkten Einsatz von Sekundärrohstoffen und zwar unabhängig vom Rohölpreis, Investitionen in innovative Recycling-technologien, einen Rezyklatmindestanteil, ambitionierte Recyclingquoten und entsprechende Förderprogramme.

Mit dem Plastiktütenverbot und dem kürzlich auf den Weg gebrachten Verbot von Einwegkunststoffen setzen wir unseren Weg der Abfallvermeidung und der konsequenten Ressourcenschonung fort.

Wir müssen weg von der Wegwerfmentalität, denn nur so sichern wir unseren Kindern und Enkeln eine gesunde und lebenswerte Umwelt. Dafür brauchen wir die Transformation zu einer zirkulären Wirtschaft.“

 

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