Gesetzentwurf zur Begrenzung von Share Deals im Kabinett beschlossen

Veröffentlicht am 31.07.2019 in Bundespolitik

Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Finanzstarke Unternehmen nutzen hingegen in immer größerem Umfang sogenannte Share Deals als Schlupfloch, um die Steuer zu umgehen. Im Kern werden bei diesem Geschäft nicht Grundstücke erworben, sondern Anteile an einer Gesellschaft, die die Grundstücke hält. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, diese Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht zu beenden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung nun handelt.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, stellvertretende finanzpolitische Sprecherin:

„Es kann nicht sein, dass der Grundstückskauf privater Käufer zum Hausbau grunderwerbsteuerpflichtig ist, der Kauf ganzer Straßenzüge durch eigens gegründete Gesellschaften hingegen nicht. Das Problem der Share Deals ist seit Jahren bekannt. Finanzstarke Unternehmen umgehen auf diese Weise bei großen Immobilientransaktionen ihre Grunderwerbsteuerpflicht. Die Einnahmeverluste für die Länder bei der Grunderwerbsteuer durch Share Deals werden auf bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr geschätzt. Es wird höchste Zeit, dieses Steuerschlupfloch zu stopfen. Die zusätzlichen Einnahmen erhalten die Länder, die dann mehr Spielräume hätten, die Grunderwerbsteuer wieder zu senken.

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Share Deals müssen deutlich unattraktiver werden. Wir begrüßen darum ausdrücklich, dass das Bundeskabinett jetzt den von Olaf Scholz gemeinsam mit den Ländern entwickelten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Wir werden den Gesetzentwurf prüfen.  Wir wollen wirkungsvolle Regelungen zur Einschränkung von Share Deals durchsetzen.“

 

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