„Inklusion wird die Schullandschaft in NRW nicht auf den Kopf stellen“

Veröffentlicht am 25.04.2013 in Schule und Bildung

Anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur schulischen Inklusion (9. Schulrechtsänderungsgesetz) erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit diesem Gesetzentwurf geht NRW einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem. Damit haben wir im Blick, jedem Kind den bestmöglichen Bildungsweg zu ermöglichen und kein Kind zurückzulassen. Inklusion wird die Schullandschaft in NRW nicht auf den Kopf stellen. Wir werden die individuelle Förderung jedes Kindes stärken.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen in der Regel in allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet werden sollen. Entscheidend ist der Elternwille. Damit sorgen wir erstmalig dafür, dass Eltern von behinderten Kindern die gleichen Rechte in der Gestaltung der Schul- und Lebensperspektive ihrer Kinder zugesprochen werden wie Eltern von nicht-behinderten Kindern. Dabei wird berücksichtigt, wo es die beste Möglichkeit der sonderpädagogischen Unterstützung für jedes einzelne Kind gibt. Eine Öffnungsklausel soll den Kommunen zukünftig ermöglichen, auf Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen zu verzichten. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, dass die vorhandenen Kompetenzen und Netzwerke vor Ort beibehalten werden können.

Nach der heutigen Einbringung des Gesetzes in den Landtag, wird die Beratung an die Fachausschüsse überwiesen und geht in die Verbändeanhörung. Hinweise und Anregungen aus dem Dialog mit den Beteiligten wird die SPD sehr ernst nehmen und in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes miteinbeziehen, bevor es zum Schuljahr 2014/15 wirksam wird.“

 

Homepage Inge Howe

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