Anlässlich der Plenardebatte zur Novelle des Umwandlungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka:
Die SPD hat für den Schutz der Rechte von Betriebsräten bei Konzernverschmelzungen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes gesorgt. Durch den Regierungsentwurf ließ sich der Zeitpunkt, zu dem die Betriebsräte über geplante Konzernverschmelzungen zu unterrichten sind, nicht mehr exakt bestimmen. Darauf hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hingewiesen.
Wir haben diesen Kritikpunkt des DGB in die Beratungen mitgenommen, ihn auch bei der Expertenanhörung in den Fokus gerückt und eine Klarstellung erreichen können. Eine drohende Beschneidung der Betriebsrats-Rechte ist dank sozialdemokratischen Engagements erfolgreich verhindert worden.
Durch das Gesetz der Regierung werden Konzernumwandlungen und
-verschmelzungen künftig kosteneffizienter und es entfallen unnötige Berichts- und Informationspflichten. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch darf die Vereinfachung von Konzernverschmelzungen nicht so weit gehen, dass als "Nebenwirkung" die Rechte von Betriebsräten unter den Tisch fallen. Eben diese Gefahr barg die Regierungsvorlage: Vorgesehen war der Wegfall des Erfordernisses eines Verschmelzungsbeschlusses des Anteilsinhabers der übertragenen Kapitalgesellschaft für den Fall, dass das gesamte Stamm-Grundkapital einer übertragenen Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft befindet. Damit war quasi der Anknüpfungspunkt für die Betriebsratszuleitung "weggespart". Diese Gefahr haben wir gebannt.