Thorben Wengert / pixelio.deDie SPD fordert umfangreiche Änderungen bei der geplanten Reform der Hartz-IV-Regelsätze: eine transparente und sachgerechte Berechnung, mehr Anstrengungen für bessere Bildung, ein allgemeiner Mindestlohn und konsequente Arbeitsmarktförderung. Ohne Nachbesserungen im Gesetzentwurf will die SPD weder im Bundestag noch im Bundesrat zustimmen.
Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Ursula von der Leyen zur Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze bleibt nach Überzeugung der SPD in zentralen Punkten hinter verfassungsrechtlich und sozialpolitische notwendigen Lösungen zurück. Darum hat die SPD-Fraktion am Donnerstag einen Antrag [PDF] in den Bundestag eingebracht, in dem sie ihre Kritik an den neuen Hartz-IV-Regelsätzen, den Berechnungen der Bundesregierung und dem so genannten Bildungspaket für Kinder zusammenfasst und zahlreiche Forderungen formuliert.
Keine Regelsätze nach Kassenlage
„Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Ermittlung der Regelsätze und Regelbedarfe ein transparentes und sachgerechtes Verfahren, schlüssige Berechnungsverfahren, realitätsgerechte und nachvollziehbare Leistungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erfüllt diese Vorgaben nur unzureichend“, stellt die Fraktion in ihrem Antrag [PDF] fest.
Die zentralen Forderungen im Überblick
- Die Regelsätze sollen neue vermittelt und bemessen werden, um eine korrekte und verfassungsgemäße Bemessung der Regelsätze zu erreichen;
- Das „Bildungspäckchen“ muss zu einem ernsthaften Bildungspaket ausgebaut werden und auf die Kinder von Geringverdienern ausgeweitet werden. Unter anderem sollen die Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen (Ganztagsschulen, Kitas, Schulsozialarbeiter, Förderunterricht etc.) bedarfsgerecht und verbindlich bis zum Jahr 2020 ausgebaut werden;
- es muss ein gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,50 Euro/Stunde eingeführt werden, der einen „Sozialleistungsabstand“ schafft;
- die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik müssen rückgängig gemacht werden.
SPD wird Hartz-IV-Gesetz so nicht zustimmen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann kündigte am Mittwoch an, die SPD werde weder im Bundestag noch im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der jetzigen, ungenügenden Fassung billigen. Schwarz-Gelb ist für die vom Verfassungsgericht verlangte Neuregelung der Hartz-IV-Sätze auf die Zustimmung der Länderkammer angewiesen.