Sachspenden bleiben in der Corona-Pandemie umsatzsteuerfrei

Veröffentlicht am 01.03.2021 in Bundestagsfraktion

Bundesfinanzminister Olaf Scholz sorgt dafür, dass Saisonwaren, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr verkauft werden können, umsatzsteuerfrei an caritative Einrichtungen gespendet werden können. Wir erwarten, dass die Händlerinnen und Händler Taten folgen lassen und unverkäufliche Waren einem guten Zweck zukommen lassen. Das hilft Menschen in Not und schont Ressourcen.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die dafür sorgt, dass unverkäufliche Saisonwaren nicht wegen der Umsatzsteuer auf dem Müll landen. Wir erwarten von den Ländern, dass sie dem Vorschlag zustimmen, den das Bundesfinanzministerium bereits in der vorvergangenen Woche gemacht hat. Dann ist der Einzelhandel gefragt, seinen Ankündigungen ebenfalls Taten folgen zu lassen.

Nach den Vorgaben der EU unterliegen Sachspenden grundsätzlich der Umsatzsteuer. Bund und Länder haben in den letzten Jahren intensiv an Lösungen gearbeitet, wie diese Vorgaben rechtssicher umgesetzt werden können und gleichzeitig keine Fehlanreize entstehen, die dazu führen, dass Waren weggeschmissen werden, anstelle sie für caritative Zwecke zu spenden. Auch über die Pandemie hinaus müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass sie Spenden für caritative Zwecke fördern. Hier ist vor allem bei der EU-Kommission Augenmaß gefordert, die über die Einhaltung der EU-weit geltenden Mehrwertsteuerregelungen wacht.“

 

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