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Politik mit Herz

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt

Veröffentlicht am 07.09.2021 in Bundestagsfraktion

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Bund und Länder gestern Abend auf die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geeinigt. Sofern Bundestag und Bundesrat noch zustimmen, haben Kinder der ersten Klasse ab August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Danach kommt jedes Jahr eine weitere Klassenstufe dazu. Ab 2029 gilt der Anspruch dann für alle Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse. 

Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag:

“Es ist ein Riesenerfolg für Kinder und Familien, dass wir zum Abschluss dieser Legislaturperiode dieses wichtige Vorhaben noch umsetzen können – dafür hat die SPD-Fraktion im Bundestag lange und beharrlich gekämpft. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir für mehr Chancengleichheit und dafür, dass nach der Kita die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überall möglich wird. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir daran anknüpfen und mit der Kindergrundsicherung und dem Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit die Rahmenbedingungen für Kinder und Familien weiter verbessern. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt alles daran, dass alle Kinder bestmöglich ins Leben starten und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen”.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

“Der Bund ist den Ländern erneut deutlich entgegengekommen. Neben den Investitionen für den Ausbau in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund ab 2026 stufenweise an den Betriebskosten – ab 2030 mit bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Damit investieren wir in die Zukunft unserer Kinder und sorgen dafür, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungs- und Teilhabechancen bekommen”.

 

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