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NRW braucht einen neuen Aktionsplan “NRW inklusiv” für bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht am 02.12.2021 in Landtagsfraktion

Am morgigen 3. Dezember 2021 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW will die Inklusion im Land mit einem neuen Aktionsplan stärken. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„NRW hat viel zu viele Defizite bei Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW will das verändern. Daher fordern wir einen neuen Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv‘.

Unser Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Teilhabe an allen Facetten des täglichen Lebens muss für alle Menschen möglich werden.  Doch nach wie vor gibt es viel zu tun, damit die UN-Behindertenrechtskonvention in NRW vollständig umgesetzt ist. Defizite existieren in etlichen gesellschaftlichen Bereichen. Das betrifft unter anderem die Teilhabe am Arbeitsleben, inklusive Bildung, barrierefreie Mobilität, bezahlbares und barrierefreies Wohnen, barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sowie die Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung.

Die schwarz-gelbe Landesregierung muss endlich Verantwortung für die Menschen übernehmen und dringend handeln. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann hat im Juli des vergangenen Jahres angekündigt, in diesem Jahr einen aktuellen Aktionsplan vorzulegen. Passiert ist bis heute nichts. Das ist nicht akzeptabel.

Die knapp 3,7 Millionen Menschen mit Behinderung in NRW haben das Recht, endlich zu erfahren, welche Ziele und Schritte die Landesregierung plant, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, unverzüglich einen neuen Aktionsplan ‚NRW inklusiv‘ vorzulegen. Diesen muss die Landesregierung mit Verbänden und Betroffenen abstimmen. Der Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen, Projekten und Zielen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinterlegt sein. Zudem muss die Umsetzung durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.“

 

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