Gesetz gegen Hasskriminalität – Bestandsdatenurteil umsetzen für schnelles Inkrafttreten

Veröffentlicht am 08.10.2020 in Bundestagsfraktion

Weil Hass und Hetze im Netz stark zunehmen, muss das Gesetz gegen Hasskriminalität schnell in Kraft treten. Das Bundesinnenministerium muss daher zügig ein Gesetz vorlegen, das die Regelungen in seinem Zuständigkeitsbereich repariert.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Es ist nachvollziehbar, dass Bundespräsident Steinmeier das Gesetz gegen Hasskriminalität nicht ausfertigt und abwartet, bis die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen am Bundeskriminalamtsgesetz und Telemediengesetz vorgenommen worden sind. Bundesinnenministerium und Bundeswirtschaftsministerium müssen als federführende Ministerien jetzt schnell ein Reparaturgesetz vorlegen, das die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Herausgabe von Bestandsdaten berücksichtigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte in den Gesetzesberatungen der Koalition ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, wonach ein soziales Netzwerk zunächst nur den Text eines ihm als strafrechtlich relevant erscheinenden Inhaltes an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleitet. Nur wenn das BKA den Text als strafbar einschätzt, muss das soziale Netzwerk im zweiten Schritt die Daten der Bürger übermitteln.“

 

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