Gericht ändert Hiller "Landrecht"

Veröffentlicht am 14.01.2009 in Ratsfraktion

Mit den Gebührenbescheiden 2008 bekommen die Hiller Haushalte in diesen Tagen einen Hinweiszettel, dass diese Bescheide hinsichtlich der Abwassergebühren möglicherweise rechtswidrig sind.

Den Grund für diesen ungewöhnlichen Beipackzettel lieferte bereits am 18. Dezember 2007 das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das entschied (Az: 9A 3648/04), dass ein nur nach dem Frischwasserverbrauch berechneter Einheitspreis für die Einleitung von Schmutz - und Regenwasser bei den Abwassergebühren nicht rechtmäßig ist. 161 vornehmlich ländliche Kommunen nehmen noch den Einheitspreis, berechnen auch Regenwasser nach dem Trinkwasserbedarf. Im Altkreis Minden gehört lediglich noch Hille zu den Kommunen mit Einheitspreis.

Petershagen hat nach Auskunft von Wilhelm Büsching schon seit der Gebietsreform 1973 eine formale Trennung vorgenommen, im Jahr 2006 aber reformiert. Galten bis dahin dort 700 Quadratmeter versiegelter Fläche wie 18 Kubikmeter Schmutzwasser-Einleitung, so ist man dem OVG-Urteil zuvorgekommen und berechnet jetzt total getrennt.

Das wird auch in Porta Westfalica und Minden schon seit ein paar Jahren so praktiziert: So viel Frischwasser jemand aus der öffentlichen Trinkwasserleitung oder eigenen Brunnen entnimmt, so viel Schmutzwasser leitet er auch ins Kanalnetz ein.

Für je 25 Quadratmeter Grundstücksfläche, auf dem das Regenwasser nicht einsickern kann, wird ein gesonderter Beitrag in Rechnung gestellt.

In Hille hat man diese Unterscheidung nicht getroffen. Zwar kennt die Entwässerungs-Gebührensatzung neben dem Vollanschluss (3,65 Euro pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch die Teilanschlüsse Schmutzwasser (3,03 Euro) und Niederschlagswasser (0,62 Euro). Das Regenwasser wird aber nicht nach überbauter Fläche, sondern danach berechnet, was aus dem Wasserhahn läuft. Also ist ein Supermarkt mit großen Hofflächen aber wenig Frischwasserbedarf relativ günstiger als ein Mehrfamilienhaus.

"Das gibt mit Sicherheit Ärger"

In Hille habe es darüber noch nie Klagen gegeben, wundert sich CDU-Fraktionsvorsitzender Heinz-Friedel Fabry über die "nun wohl unumgängliche Anpassung" auch des Hiller Ortsrechts. Man habe eine Änderung "absichtlich nicht in Angriff genommen, weil das mit Sicherheit Ärger gibt", befürchtet der erfahrene Lokalpolitiker. Aber man werde sich "nicht überschlagen und nur wegen des OVG-Urteils jetzt alles über den Haufen werfen," möchte er eine grundsätzliche Überlegung statt kurzfristigen Handelns wegen eines noch nicht rechtskräftigen Urteils. Aber auch Fabry weiß: "Wir müssen in die Gänge kommen".

Klaus Reimler (FDP) zeigt sich überrascht: "Wir glaubten bisher an die Richtigkeit unserer Satzungen. Hier in unserer ländlich strukturierten Gemeinde sind 90 Prozent aller Grundstücke annähernd gleich bebaut". Die Gemeinde werde aber reagieren müssen. "Aber dass es dadurch billiger wird, ist eine falsche Hoffnung," dämpft Reimler Erwartungen.

Gänzlich neu ist das Thema allerdings für Hille entgegen diesen Aussagen nicht: Heide Horstmann, Ex-Ratsfrau der Grünen, verweist darauf, dass ihre Fraktion schon vor einigen Jahren eine Änderung der Gebührensatzung in dieser Beziehung gefordert habe, um "Ungerechtigkeiten" zwischen Supermarktbesitzern und Mieter in Mehrfamilienhäusern zu beseitigen. "Aber das war damals nicht gewollt, weil es auch die Landwirte betrifft, die dann mehr Gebühren zahlen müssen".

Große Hofflächen würden in der Tat dann gebührenpflichtig werden, wenn das Regenwasser nicht versickern kann. "Bei einigen Höfen an der Bergkante geht das nicht und für eine Einleitung in Wegeseitengräben braucht man eine Genehmigung des Kreises," bestätigt Fabry.

Die bisherige Auffassung der Gerichte sei anders gewesen, weiß Wilhelm Rohlfing, Experte in der SPD-Fraktion, wenn das Mischungsverhältnis neutral gewesen sei. "In unserer großen Flächengemeinde sind die meisten Grundstücke nur wenig befestigt." Der Rat habe keinen Anlass zur Regeländerung gesehen. Nun müsse eine für Hille passende neue Satzungsform gefunden werden.

Was die Nachbarn heute nehmen

Wieviel dann welches Wasser kostet, ist offen. In den Hiller Nachbargemeinden werden folgende Sätze für die Schmutzwassereinleitung pro Kubikmeter verlangt: Petershagen 3,49 Euro, Porta Westfalica 3,58 Euro, Minden 2,42 Euro; für Niederschlagswasser je angefangenen 25 Quadratmeter versiegelter Fläche in Petershagen 12,25 Euro, in Porta 31,86 Euro und in Minden 15 Euro. In Petershagen kommt noch eine Grundgebühr von pauschal fünf Euro hinzu.

In der Verwaltung bleibt man gelassen: "Wir sind zwar ein bisschen überrascht, aber schauen uns das Urteil in Ruhge an", bleibt der stellvertretende Verwaltungschef Helmut Spilker gelassen.

Quelle: MT-Online vom 12. Januar 2008

 

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