Für Menschenrechte dürfen keine Grenzen gelten

Veröffentlicht am 01.12.2020 in Arbeit und Wirtschaft

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Die heute verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen zu einem EU-Aktionsplan für „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ sind ein wichtiger Schritt nach vorne.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriela Heinrich, zum Entschluss der EU-Mitgliedstaaten, sich für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz auszusprechen:

„Für Menschenrechte dürfen keine Grenzen gelten. Dies gilt auch für global agierende Unternehmen. Als weltweit größter Binnenmarkt kann die Europäische Union großen Einfluss darauf nehmen, dass dieser Grundsatz auch weltweit gilt.

Die heute verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen zu einem EU-Aktionsplan für „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ sind ein wichtiger Schritt nach vorne. Sie ergänzen unsere Bemühungen um ein nationales Lieferkettengesetz, das nicht weiter blockiert werden darf. Die Erfahrung zeigt, dass es verbindliche gesetzliche Vorgaben zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht braucht. Es ist gut, dass dies nun auch Konsens unter den Mitgliedstaaten ist. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist hier im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein großer Erfolg gelungen.“

 

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