Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Veröffentlicht am 12.10.2010 in Presse

Abwasserdiskussion: Minden erhält landesweite Bedeutung

Die seit rund zwei Jahren geführte Abwasser-Diskussion in Minden hat landesweite Bedeutung erlangt: Zu einen liegt jetzt druckfrisch ein umfangreicher Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vor, der die Umsetzung von Paragraf 61a Landeswassergesetz „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen“ konkretisiert. Zum zweiten wird in Minden ein vom Land finanziertes Pilotprojekt starten.

"Hier ist Pionierarbeit geleistet worden. Dass so viel erreicht werden konnte, haben wir auch den Bürgerinnen und Bürgern in Haddenhausen und Häverstädt zu verdanken", betonte Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD), die auch stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist. Ein Bürger aus Haddenhausen hatte vor rund einem Jahr eine Petition - bezogen auf die Fremdwasserproblematik und die Dichtheitsprüfungen - eingereicht, die den Stein in der Landeshauptstadt ins Rollen brachte.

Mit der Abwasserdiskussion in Minden sei ein Thema angestoßen worden, das deutlich gemacht habe, dass landesweit Regelungsbedarf bestehe. Es gebe Gesetze, die den Rahmen stellten, aber es fehlten in diesem Fall Ausführungsbestimmungen, fasste Inge Howe in einem Pressegespräch am Freitag zusammen. Der neue Erlass des Ministeriums fülle die bisherige Lücke. In dem Pilotprojekt soll es um eine Verhältnismäßigkeitsüberprüfung im Zusammenhang mit der Umsetzung von § 61a in Gebieten mit Mischkanalisation und Drainageanschlüssen gehen. Es ist geplant, das Projekt in Haddenhausen durchzuführen.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis des am Donnerstag geführten Abstimmungsgespräches zwischen Vertretern des Petitionsausschusses, des Ministeriums, der Bezirksregierung Detmold, der Stadt Minden, den Städtischen Betrieben und Fraktionsvertretern der im Rat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften sei auch die berücksichtigte soziale Komponente gewesen. So könnten an Bürgerinnen und Bürger für Kanalsanierungsmaßnahmen günstige Kredite der KfW-Bank vermittelt werden. In bestimmten Fällen könne die Zahlung auch ausgesetzt werden, so Inge Howe. Auch bestünden gute Aussichten, dass das laufende Förderprogramm zur ganzheitlichen Kanalsanierung in ausgewiesenen Fremdwasserschwerpunktgebieten über Ende 2011 hinaus weitergeführt werde, kündigte Bert Schumacher, Technischer Dezernent bei der Bezirksregierung Detmold, an.

Bürgermeister Michael Buhre sprach von einem positiven Ergebnis des Abstimmungsgespräches. Dieses könnte Grundlage für einen wieder gemeinsamen Weg zwischen Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadt Minden sein. Er hoffe, dass der "runde Tisch" wiederbelebt werden könne. Der Erlass bringe Klarheit, auch in der Frage der Drainagen, so Buhre. Hierzu formuliert das Ministerium ganz deutlich, dass Drainageanschlüsse an Schmutz- oder Mischwasserkanäle grundsätzlich eine Bescheinigung der Dichtheit ausschließen.

Der neue Erlass zur Umsetzung des § 61a LWG regelt unter anderem die Reihenfolge der zu erlassenden Satzungen zu den Dichtheitsprüfungen und legt entsprechende Fristen fest. So müssen Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten gestaffelt vorgezogen bis spätestens 2015 erfolgen und die entsprechenden Satzungen vorrangig, d.h. noch im Frühjahr 2011 verabschiedet werden. In zweiter Priorität sind die Fremdwassergebiete abzuarbeiten, aber auch für alle anderen Gebiete sollte eine Staffelung erstellen werden, die eine kontinuierliche Abarbeitung ohne Zeitverzug sicherstellt.

Dieser Weg ermöglicht den Kommunen - außer in Wasserschutzgebieten – ihren Bürgern Fristverlängerungen für den Nachweis der Dichtheit von Abwasseranlagen über 2015 hinaus zu gewähren. Spätestens aber müssen die Prüfungen bei zeitlicher Koppelung an die kommunale Kanalzustandsüberwachung bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Geregelt wird in dem Erlass auch die Art der Dichtheitsüberprüfung. So ist beispielsweise in Fremdwassergebieten eine ausschließlich optische Prüfung der Rohrleitungen nicht ausreichend. Hier muss eine Druckprüfung erfolgen, da bei schwankenden Grundwasserständen Undichtigkeiten ansonsten nicht sicher erkannt werden.

Eine weitere Aufgabe für die Stadt Minden und die Städtischen Betriebe ist, ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen - rund 5 bis 6 Millionen Kubikmeter Fremdwasser aus undichten Kanälen und Anschlussleitungen, aus Drainagen und Fehlanschlüssen kommen jährlich im Klärwerk Leteln an.

Danach sollen Fremdwasserschwerpunktgebiete ausgewiesen und eine Priorisierung für die Sanierung in den einzelnen Bereichen erfolgen. Bis dahin sei die Umsetzung des Ratsbeschluss vom Juli 2010 in Bezug auf die Sanierung des Mischwasserkanals in Haddenhausen und Häverstädt ausgesetzt. Nach Auskunft von Dezernent Bert Schumacher kann die Aufstellung eines solches Konzept durch das Land mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.

Der Petitionsausschuss des Landtags in NRW wird voraussichtlich in vier Wochen über die Mindener Petition beraten und beschließen, kündigte Inge Howe an. Es liege eine Stellungnahme und eine Beschlussempfehlung des Ministeriums vor. Danach sollen die weiteren Schritte, unter anderem der Start des Pilotprojektes, erfolgen.

Quelle: europaticker vom 11.10.2010

 

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