Bundespolizeigesetz im Kabinett beschlossen

Veröffentlicht am 20.12.2023 in Bundestagsfraktion

Das Bundespolizeigesetz wird im Zuge der Novellierung an die aktuelle Sicherheitslage und die Bedürfnisse der Polizei angepasst. Um den heutigen Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen Befugnisse angemessen erweitert und die Bundespolizei insgesamt bürgernah und transparent werden.

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender:

„Mit diesem Gesetz bringen wir die Modernisierung eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes auf den Weg und setzen ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Bundespolizei ist ein entscheidender Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Sie trägt dazu bei, die Sicherheit an Grenzen, auf See, an Flughäfen und im Bereich der Bahn zu gewährleisten. Damit sie weiterhin ihre sehr engagierte Arbeit im Kampf gegen Kriminalität und zur Sicherung unserer Demokratie leisten kann, werden wir der Bundespolizei neue rechtsstaatliche Befugnisse verleihen und sie auf den neuesten Stand bringen. So begegnen wir der aktuellen Gefährdungslagen effektiv.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Die Erleichterung über den nun endlich erfolgten Kabinettsbeschluss ist groß. Das seit 1994 im Wesentlichen unveränderte Bundespolizeigesetz bedurfte einer lang überfälligen Novellierung. Wir setzen auf eine zügige, ergebnisorientierte Beratung im Bundestag und umgehenden Beschluss. Mit dem neuen Bundespolizeigesetz schaffen wir moderne und zeitgemäße Rechtsgrundlagen für einen attraktiven Dienst bei der Bundespolizei. Zugleich tragen wir den veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen Rechnung und weiten Befugnisse entlang tatsächlicher und technischer Bedarfe sowie entsprechend rechtlicher Vorgaben angemessen aus.

Die Leitgedanken des neu strukturierten Bundespolizeigesetzes sind Transparenz und Bürgernähe sowie Vertrauen und Verlässlichkeit. Sowohl eine Kennzeichnungspflicht im Interesse jedes rechtstreuen Polizisten als auch eine Sicherheitsüberprüfung jeder und jedes neuen Bediensteten der Bundespolizei sind Merkmale einer resilienten Bundespolizei.“

 

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