Zur geplanten Verschärfung des Ausländerrechts durch CDU/CSU und FDP, die ein gemeinsamer Änderungsantrag vorsieht, erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit:
In Zeiten des Fachkräftemangels und einer älter werdenden Gesellschaft müsste diese Art von restriktiver Diskussion eigentlich längst beendet sein. Aber die grundlegende Idee im vorliegenden Änderungsantrag weist in eine andere Richtung. Sie ist eine des Zwangs und der Kontrolle, nicht der des Angebots an integrationswillige und -bereite Zugewanderte. Man sollte abgeschlossene Integrationskurse und Tests nicht zur Voraussetzung für eine dann lediglich auf ein Jahr begrenzte Aufenthaltserlaubnis machen, wie jetzt gefordert wird. Das ist für eine überzogene ordnungspolitische Maßnahme.
Integration kann auf vielerlei Weise gelingen. Der Staat sollte nicht mit dem Damoklesschwert bestandener und nicht bestandener Prüfungen unter hohem Zeitdruck drohen. Sprache ist zwar immer ein wichtiges Element der Integration, aber FDP und CDU/CSU versuchen einmal mehr über dieses Vehikel Menschen auszugrenzen. Mit solchen Änderungen im Ausländer- und Aufenthaltsrecht verfehlt man jedenfalls das Ziel, Neuzugewanderte dauerhaft zu integrieren.
Gänzlich verlogen wird dieser Ansatz, wenn man sich die schwarz-gelbe Sparpolitik bei den Integrationskursen ansieht. Vergangenes Jahr mussten rund 20.000 integrationswillige Migrantinnen und Migranten auf einen Integrationskurs warten, weil nicht genügend Plätze zur Verfügung standen. Der Grund: Die Koalition hatte zu wenig Geld bereitgestellt. Und diesen Fehler hat sie im aktuellen Haushalt erneut begangen. Warteschlangen sind vorprogrammiert. Die wirklichen Integrationsverweigerer sitzen also wie eh und je in der Regierung.