Arbeitszeit: EuGH schafft mehr Schutz für die Beschäftigten

Veröffentlicht am 14.05.2019 in Arbeit und Wirtschaft

Die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng begrüßt das EuGH-Urteil zur Erfassung von Arbeitszeiten

„Der EuGH hat heute ein wichtiges Urteil für die Arbeitnehmer*innen in Europa und in Deutschland gefällt.

Die Unternehmen in die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so können Verstöße gegen die wöchentlichen Ruhezeiten und täglichen Höchstarbeitszeiten oder beim Mindestlohn aufgedeckt werden. Mit diesem Urteil werden gerade die Interessen der Arbeitnehmer*innen in Betrieben gestärkt, in denen es keinen Betriebsrat gibt.

Seit Jahren häufen die Arbeitnehmer*innen in Deutschland unbezahlte Überstunden in einer inakzeptablen Höhe an. Laut einer Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sparen sich die Arbeitgeber durch unbezahlte Überstunden ihrer Angestellten rund 18 Milliarden Euro jährlich. Dies ist faktisch eine Gewinnmaximierung der Unternehmen auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen.

Deshalb ist es erforderlich eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu schaffen, denn nur so kann die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten kontrolliert werden.

Bislang sind deutsche Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, Überstunden zu erfassen, das heißt Arbeitszeiten, die über acht Stunden täglich hinausgehen. Für ca. 1/5 aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland besteht aktuell überhaupt keine Arbeitszeiterfassung.

Die Arbeitswelt ist im Wandel und damit auch die Arbeitszeiten – die immer flexibler werden. Auch deshalb ist eine systematische Dokumentation der Arbeitszeiten wichtig. Und statt wie früher mit der Stechuhr kann man heute einfach mit dem Smartphone und einer entsprechenden App die Arbeitszeit dokumentieren.“

 

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