Mit Wohnungslosigkeit nicht abfinden – Hilfsangebote flächendeckend ausbauen!

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit dem Thema Wohnungslosigkeit auseinandergesetzt.

 
Gesetzliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Koalitionspartner auf wichtige Verbesserungen geeinigt. Damit reagierten sie auf Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen.

„Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern konnten“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD). Zusammen mit seinen Kollegen im Landtag, Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe (beide SPD), hatte Achim Post im Spätsommer die Lebenshilfe in Minden und Lübbecke besucht, um über notwendige Verbesserungen im Gesetzentwurf zu sprechen.

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass erwerbstätige Leistungsbezieher künftig mehr von Ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Damit werden die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe ausgeweitet.

Zudem soll das Wunsch- und Wahlrecht gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt werden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung sollen besser berücksichtigt werden. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

 
MdB Achim Post und MdL Inge Howe im Gespräch mit den Betreuungsvereinen im Kreis Minden-Lübbecke

Die Anforderungen an Betreuungsvereine wachsen stetig. Während der Bedarf an rechtlicher Betreuung in den letzten Jahren stark gestiegen ist, bleiben die finanziellen Rahmenbedingungen schwierig. Durch die demographische Entwicklung und das Wegbrechen von sozialen Systemen sind immer mehr Menschen auf eine Betreuung angewiesen. Besonders auffällig ist der Anstieg von psychisch Erkrankten und Suchtabhängigen. Doch für zeitaufwendige Betreuungen ist das seit 2005 geltende Finanzierungsmodell nicht ausgelegt.

Wolfram Schül vom Evangelischen Betreuungsverein Minden erklärt hierzu, dass nur durch qualifizierte Betreuung die Interessen der Betroffenen wahrgenommen werden können. Zeit- und Kostendruck gefährden die erwünschte Selbstbestimmung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitpauschale entspricht daher schon längst nicht mehr den Bedürfnissen und Nöten der Betreuten. Die aktuellen Rahmenbedingungen zwingen Vereine immer mehr Betreuungen zu übernehmen. Dies sei aber keine Perspektive für eine respektvolle, den Menschen zugewandte Betreuung.

 
SPD wird Pflege weiter stärken

Zum „Tag der Pflege“ am 12. Mai erklären die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

Pflege geht uns alle an. Die SPD will daher den Herausforderungen begegnen und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter stärken. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist dabei ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können.

Die SPD hat in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht, betonen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe, Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

Das Pflegestärkungsgesetz I hat zahlreiche Verbesserungen gebracht. Rund 2,7 Millionen Pflegedürftige erhalten seit dem 01.01.2015 mehr Leistungen. In die ambulante und stationäre Pflege wurde jeweils mindestens 1 Mrd. Euro investiert. Ein Pflegevorsorgefonds wurde eingerichtet und Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege ausgeweitet. Das entlastet pflegende Angehörige. Auch die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen hat sich deutlich erhöht.

 
Neue Wege in der Pflegeberufeausbildung - Stefan Schwartze und Petra Crone diskutierten mit Experten vor Ort
Fachgespräch Pflegeberufegesetz - Stefan Schwartze, Petra Crone, Thorsten Kroll

Der Bundestag befasst sich seit kurzem mit dem Regierungsentwurf zum geplanten Pflegeberufegesetz. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze hat sich jetzt gemeinsam mit seiner Kollegin Petra Crone ein Bild davon gemacht, welche Vor- und Nachteile Experten sehen, die vor Ort in der Pflege tätig sind. Stefan Schwartze ist wie Petra Crone Mitglied im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und hatte zum Fachgespräch nach Herford eingeladen. „Ich möchte die Konsequenzen eines solchen Gesetzes mit Praktikern besprechen und die Meinung dieser Experten zum Entwurf diskutieren. Zeigen Sie uns auf, wo wir noch nachbessern müssen“, erläutert er den Hintergrund der Veranstaltung, die im Heinrich-Windhorst-Haus, stattfand.

Nach einer kurze Begrüßung durch Thorsten Kroll, der als Gastgeber deutlich machte, dass die Diakonie dem Gesetz generell positiv gegenübersteht, führte Schwartze grundsätzlich in die Thematik ein. Er verdeutlichte die hohe Bedeutung für seinen Wahlkreis (Kreis Herford und die Stadt Bad Oeynhausen) mit seiner großen Dichte an Institutionen im Bereich der Gesundheit und Pflege sowie vielen Ausbildungseinrichtungen und –schulen in diesem Bereich.

 
"CDU/FDP-Fundamentalopposition schadet den Menschen in Nordrhein-Westfalen"

Der nordrhein-westfälische Landtag diskutierte heute über die Ausweitung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus in NRW. Dazu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion: 

"Diese Debatte war ein Stück aus dem Tollhaus. CDU und FDP haben die Ausweitung der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und die Ausweitung des jährlichen Fördervolumens von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro abgelehnt. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Millionen Bürgerinnen und Bürger, die auf mietpreisgebundenen Wohnraum aus finanziellen Gründen angewiesen sind. Denn es reicht nicht aus, nur freifinanzierten Wohnungsbau zu betreiben, wie es die FDP ideologisch und realitätsfern will. 

Dieses skandalöse Abstimmungsverhalten ist nicht nur sozial- und wohnungspolitisch ein Offenbarungseid, sondern zeigt zugleich, dass auch wirtschaftspolitische Kompetenz bei CDU und FDP nicht vorhanden ist. Denn ein solches Programm ist zugleich ein riesiges Förderprogramm für die Binnenkonjunktur und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen, insbesondere für die Bau- und Immobilienwirtschaft. 

Die Koalition aus SPD und Grünen sorgt in NRW dafür, dass die Interessen aller Mieter gewahrt bleiben. Das haben wir versprochen, das halten wir."

 
"Neuer Heimkinderfonds muss jetzt so schnell wie möglich kommen"

Nicht nur Menschen ohne Behinderungen, sondern auch mit Behinderungen, die in Kinder- und Jugendheimen gelebt haben, waren Opfer von körperlichen und seelischen Misshandlungen. Deshalb sollte der neue Heimkinderfonds II so schnell wie möglich eingerichtet werden. Doch einige Bundesländer haben noch immer Beratungsbedarf. Dazu erklärt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag: 

"Der neue Unterstützungsfonds für Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben, muss schnell an den Start gehen. NRW hatte bereits im vergangenen Jahr den Weg für den neuen Fonds geebnet. Für die Opfer haben wir ab 2016 und für die folgenden Jahre fünf Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Da die Bundesländer Sachsen und Baden-Württemberg derzeit jedoch noch weiteren Beratungsbedarf über die Ausgestaltung des Fonds haben, verschiebt sich die Einsetzung des Fonds auch noch weiter. 

Wir haben kein Verständnis dafür, dass einzelne Länder den Prozess verzögern und einem Start des neuen Unterstützungssystems für die Leidtragenden entgegenstehen. Für die Betroffenen ist es unabdingbar, dass die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen kann und einen Beitrag zur Anerkennung des geschehenen Leids und Unrechts leistet."

 
„Eine überfällige Reform“

Die SPD fordert eine Mindestrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Eine sogenannte Lebensleistungsrente, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Eine neue Analyse des Handelsblatt Research Instituteunterstützt die SPD-Forderung.

Mit einer solidarischen Lebensleistungsrente soll sich Arbeit und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wieder auszahlen. Mit dieser Forderung ist die SPD in die Koalition gegangen. Es geht um Gerechtigkeit und um Zusammenhalt. Wer 40 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, muss im Alter mehr haben, als beispielsweise jemand, der nicht gearbeitet hat. 

„Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen“

„Um den eingeschlagenen rentenpolitischen Kurs durchhalten zu können, ist eine Antwort auf die gestiegenen Risiken der Altersarmut überfällig“, heißt es in einer aktuellen Analyse des Handelsblatt Research Institute. Eine Lebensleistungsrente leiste einen wichtigen Beitrag, um den eingeschlagenen Konsolidierungskurs hin zu einem garantierten Mindestsicherungsniveau durchhalten zu können, betont Wirtschafsexperte Bert Rürup in dieser Studie mit dem Titel „Lebensleistungsrente: Eine überfällige Reform“. Darin heißt es weiter: „Kein Rentensystem kann auf Dauer unverändert bestehen, und Rentenpolitik besteht immer in einem Nachsteuern vor dem Hintergrund sich ändernder ökonomischer und demografischer Rahmenbedingungen.“

 

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