Der Staat muss mehr investieren
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Die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft waren sich bei der Auftaktsitzung der Begleitgruppe „Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse“ der SPD-Bundestagsfraktion einig: Deutlich mehr finanzielle Investitionen sind erforderlich, um die gewaltigen Herausforderungen der aktuellen Zeit für Gesellschaft und Wirtschaft zu meistern.

Der Umbau der Energieversorgung, die klimaneutrale Transformation der Industrie, die Stärkung der äußeren, inneren und sozialen Sicherheit des Landes, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Wohnungsbau und auch: der Alltag der Menschen – zur Wohlstandssicherung aktueller und zukünftiger Generationen sind in den kommenden Jahren massive zusätzliche Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe nötig, die im Rahmen der aktuell geltenden Haushaltsregeln nicht zu stemmen seien werden.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Bund, Länder und Kommunen müssen in der Lage sein, genug Geld zu investieren in saubere und moderne Schulen, effiziente und bürgernahe kommunale Verwaltungen auf dem Land und in der Stadt, Straßen ohne Schlaglöcher, gute Schienenverbindungen, eine saubere Umwelt und vieles mehr. Der Bund tätigt in diesem Jahr Investitionen in Rekordhöhe, dennoch merken die Bürger und Betriebe Tag für Tag, dass das nicht genügt und der Alltag nicht einfacher wird. Klar ist also: Der Staat muss mehr tun und mehr Geld investieren. Das ist im Rahmen der derzeit gültigen Schuldenbremse jedoch nicht möglich. Die derzeitigen Regeln wurden vor über 15 Jahren entwickelt und immer mehr zeigt sich: Die Schuldenbremse ist ein Relikt vergangener Zeit. Die derzeit starren Regeln sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und kommende Generationen und müssen geändert werden. Die Begleitgruppe ‚Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse‘ wird sich damit befassen, wie verantwortliche Haushaltsführung in der Gegenwart mit einer generationenübergreifenden solidarischen Finanzierung der großen Zukunftsaufgaben und der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Land verbunden werden kann.“

 
Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen

Zur Veröffentlichung der Zahlen für die Baugenehmigungen im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

"Die Bilanz, die IT.NRW für das Jahr 2023 vorgelegt hat, ist eine Bilanz der Wahrheit. Entgegen den blumigen Darstellungen der schwarz-grünen Landesregierung, beispielsweise von Bauministerin Scharrenbach zur Wohnraumförderung des Landes, wird hier der Blick auf die Realität gerichtet: Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen. Die Situation ist mehr als dramatisch, sei es im Mietwohnungsbau, bei Eigenheimen oder im Bereich von An-, Um- und Ausbau.

Überall sind erhebliche Einbrüche bei den erteilten Genehmigungszahlen zu beklagen. Die Förderpolitik der schwarz-grünen Landesregierung ist gescheitert. Folge dieser desaströsen Entwicklung wird ein weiter steigender Druck auf dem Wohnungsmarkt sein. Er bedeutet zugleich einen weiteren Anstieg des Mietpreisniveaus und damit eine noch stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Wohnkosten. Für immer größere Teile der Bevölkerung wird angemessenes Wohnen zu einer Existenzfrage.“

Sebastian Watermeier:

"Darüber hinaus entsteht ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger und die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, sondern auch zu einer noch stärkeren Schieflage auf dem Arbeitsmarkt führt. Denn gerade in den Hotspots des Wohnungsmarktes wird sich der Fachkräftemangel verschärfen, weil die dortigen Wohnraumangebote insbesondere für berufstätige Familien nicht mehr finanzierbar sind. Wir haben zahlreiche Vorschläge für ein aktives Umlenken vorgelegt. Diese Koalition ist dazu aber nicht bereit und nicht in der Lage. Sie will nicht und sie kann nicht."

 
Gemeinsam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen
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Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

 
Die gesetzliche Rente ist der Schlüssel

Das Bundeskabinett hat die zum 1. Juli geplante Rentenerhöhung beschlossen. Damit steigen die Bezüge zur Jahresmitte um 4,57 Prozent. Rentnerinnen und Rentner können sich auf uns verlassen, sagt Dagmar Schmidt.

„Während andere darüber sprechen, die Renten zu kürzen und das Renteneintrittsalter zu erhöhen, können sich alle Rentnerinnen und Rentner auf uns verlassen. Zum 1.7. werden die Renten um 4,57 % steigen, damit steigen sie im dritten Jahr in Folge um über vier Prozent.

Gute Löhne, die aus einer starken Tarifbindung und unserer entschlossenen Arbeitsmarktpolitik resultieren, sind der Garant für die Stabilität der gesetzlichen Rente. Sie ist der Schlüssel, damit alle, die hart und lange arbeiten, auch gut im Alter davon leben können. Und wer 45 Jahre lang hart gearbeitet hat, muss auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Das ist eine Frage des Respekts.“

 
Bankenunion muss Institutssicherungssysteme mitdenken
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Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bestrebungen zur Vollendung der europäischen Bankenunion, die auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Gleichzeitig bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems und die bestehenden dezentralen Institutssicherungssysteme bei den laufenden Verhandlungen zur Überprüfung des Krisenmanagements (CMDI) und schließlich zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS) zu berücksichtigen.

Eine Initiative des zuständigen Berichterstatters Othmar Karas (EVP) hat überraschend dazu geführt, dass die Vorschläge zu EDIS in der vergangenen Woche im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt wurden. Dieser Schritt wird von der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert, da er keine Ausnahme oder zufriedenstellende Berücksichtigung der deutschen dezentralen Institutssicherungssysteme vorsieht und vor allem vor dem Hintergrund des noch laufenden CMDI-Reviews verfrüht erscheint.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Die vor kurzem vom Abgeordneten Othmar Karas aus der konservativen EVP-Fraktion initiierte, überstürzte Abstimmung über EDIS ist besorgniserregend. Die Überprüfung des europäischen Bankenkrisenmanagements (CMDI) ist derzeit noch in Verhandlung. Jetzt über ein europäisches Einlagensicherungssystem abzustimmen, greift dieser Diskussion sowohl politisch als auch fachlich vor und macht wenig Sinn. Der Vorstoß der EVP unter Federführung des zuständigen Sprechers im ECON-Ausschuss, Markus Ferber von der CSU, ist daher gerade aus deutscher Sicht verwunderlich.“

 
Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

 
Bundestag beschließt Finanzierungsrahmen zum Wasserstoffkernnetz
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Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“

 
KRUSE/NESTLE/SCHEER: Ampel-Einigung stellt wichtige Weichen für Wasserstoff-Kernnetz
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Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestages behandelt. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.

Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Nina Scheer erklärt dazu:

„Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“

Die Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ingrid Nestle erklärt dazu:

„Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen. Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, auf künftige Entwicklungen zu reagieren“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Kruse erklärt dazu:

„Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg, Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation zu machen.“

 

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19.03.2024 09:56
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