Bundestag beschließt Finanzierungsrahmen zum Wasserstoffkernnetz

Veröffentlicht am 12.04.2024 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“

Andreas Rimkus, Wasserstoffbeauftragter und zuständiger Berichterstatter:

„Als SPD haben wir uns insbesondere dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für Investitionen in das Wasserstoffkernnetz zu verbessern. Wir flexibilisieren deshalb den Finanzierungsmechanismus für die Realisierung des Kernnetzes. Dadurch können Leitungsbauprojekte bis zu fünf Jahre länger unter dem Schirm der staatlichen Absicherung verbleiben. Zudem sorgen wir dafür, dass sich ein Insolvenzfall bei einem der zukünftigen Kernnetzbetreiber nicht negativ auf die übrigen Netzbetreiber auswirkt. Darüber hinaus erweitern wir die Top-Down-Netzplanung durch die Möglichkeit zur Berücksichtigung von geeigneten Transformationsplänen um eine unverzichtbare Bottom-Up-Perspektive.

Wir machen an dieser Stelle kein Geheimnis aus der Tatsache, dass wir uns noch weitreichendere Verbesserungen der Investitionsbedingungen gewünscht hätten, beispielsweise in der Frage der Höhe des Selbstbehalts der Kernnetzbetreiber. Wir hoffen sehr, dass die Bedingungen in der Gesamtschau nun ausreichend attraktiv sind, damit die nötigen Investitionsentscheidungen gefällt werden."

 

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