Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Berechnungsweise der Bundesregierung für die Hartz-IV-Sätze aufgeschlüsselt und auf dieser Basis eine Alternativberechnung vorgenommen. Das Ergebnis: Der Regelbedarf dürfte nicht um fünf Euro, sondern müsste um 35 Euro auf 394 Euro angehoben werden.
Das Ministerium von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nach Forderung der Opposition sein Material zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze auf den Tisch gelegt. Eine Nachberechnung – wie es die Opposition von der Regierung fordert – nehme viel Zeit in Anspruch und könne erst Ende Januar vorgelegt werden, sagte von der Leyen Ende Dezember.
Ein Plus von 35 Euro
Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnete schneller und übernahm für seine Alternativberechnung die Berechnungsmethode der Bundesregierung – ungeachtet seiner Kritik an Einzelpunkten. Einziger Unterschied: Der Verband legte seinen Zahlen eine andere Referenzgruppe zugrunde. Während Schwarz-Gelb die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte in Deutschland berücksichtigte, zog der Paritätische Wohlfahrtsverband die statistischen Daten der unteren 20 Prozent der Haushalte (wie bislang üblich) heran. In beiden Fällen wurden Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger herausgerechnet.
Die alternative Hartz-IV-Berechnung des Wohlfahrtsverbandes ergab einen Regelsatz von 394 Euro – ein plus von 35 Euro für jeden der knapp fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger im Erwachsenenalter. Das Statistische Bundesamt lieferte der Bundesregierung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Daten zu knapp 200 Einzelposten. Die Liste des monatlichen Grundbedarfs schließt unter anderem Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnen, Ausstattung, Gesundheit, Verkehrsmittel, Telefon, Freizeit und Kultur, Bildung sowie Restaurantkosten ein.
Bundesregierung in Erklärungsnot
Zu den Zahlen der Bundesregierung sagt Manuela Schwesig, SPD-Vize und Verhandlungsführerin der Sozialdemokraten im Vermittlungsausschuss: „Wir vermuten, dass bei der Neuberechnung der Regelsätze sehr stark nach der Haushaltslage entschieden wurde.“ Nun sei es an von der Leyen, den Regelsatz selbst anhand der veränderten Berechnungsmethode zu ermitteln und zu begründen, warum sie sich bislang für die billigere Rechenvariante entschieden habe.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert von der Bundesregierung, „auf willkürliche methodische Eingriffe in die Statistik“ zu verzichten und verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Sein Fazit: „Der Regelsatz kann kaum unter 400 Euro betragen." Denn der errechnete Betrag von 394 Euro müsse – bei einer „sauberen Herausrechnung von Tabak und Alkohol“ – noch aufgestockt werden. „Wenn der Gesetzgeber sich entscheidet, Ausgaben für Tabak und Alkohol beispielsweise aus Gründen der Gesundheitsprävention als nicht regelbedarfsrelevant anzusehen, muss er konsequenterweise als Referenzgruppe ausschließlich abstinente beziehungsweise Nicht-Raucher-Haushalte betrachten, was er bisher nicht gemacht hat“, so die Begründung. Und diese neue Gruppe gibt nach Ansicht des Wohlfahrtverbands mehr für Nahrungsmittel, Gesundheitspflege und Freizeit aus, so „käme man im Ergebnis auf einen Regelsatz von 410 Euro.“