SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wir begrüßen die rechtliche Klarstellung des Verfassungsgerichts

Veröffentlicht am 30.10.2012 in Landespolitik

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts in Münster erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Börschel:

"Wir bedauern, dass es der Landesregierung beim Haushalt 2012 nicht möglich war, eine frühzeitigere Einbringung sicherzustellen. Die Wahrung des Budgetrechts des Parlaments ist ein sehr hohes Gut und daher begrüßen wir die rechtliche Klarstellung des Verfassungsgerichtshofs. Wir sind sehr zuversichtlich, dass künftig eine rechtzeitige Einbringung erfolgt, die den heute vom Verfassungsgerichtshof formulierten zeitlichen Anforderungen entspricht.“

 

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