Werbetrommel für Hilfeersuchen an den Landtag

Veröffentlicht am 25.02.2010 in Landespolitik

Petitionsausschuss vor Ort

RHEIN-ERFT-KREIS. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW bietet regelmäßig Bürgersprechstunden vor Ort an. In der laufenden Legislaturperiode kamen 14 Kreise in den Genuss, als letzter steht am Montag, 8. März, der Rhein-Erft-Kreis auf der Liste.

Ausschussvorsitzende Inge Howe erläuterte gestern bei einer Pressekonferenz in Bergheim die Arbeit des Gremiums und rührte zusammen mit Ministerialrat Franz Muschkiet die Werbetrommel für die Bürgersprechstunde.

Die Petition (Gesuch, Bitte) sei ein Grundrecht für jedermann, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Howe. „Wir können nicht immer helfen“, „aber alles wird bearbeitet und beantwortet.“ Vom formlosen Brief bist zur E-Mail wird alles akzeptiert, was eine Anschrift, den Grund der Eingabe oder Beschwerde und eine Lösungserwartung enthält. Nur anonyme Eingaben finden keine Berücksichtigung.

Rund 5000 Eingaben pro Jahr bearbeitet der Petitionsausschuss des Landtags. Die Bandbreite der Beschwerden ist groß. Soziale Probleme machen fast 20 Prozent der Fälle aus - die ARGEn helfen kräftig mit -, die Rechtspflege steht mit mehr als 10 Prozent der Fälle an zweiter Stelle. Ansonsten kämen alle Themen des Lebens vor: Schule, Behörden, Strafvollzug, Ausländerrecht.

Bislang 647 Petitionen aus Rhein-Erft-Kreis

Kuriose Dinge kommen da auf den Tisch. So der Fall einer Autobesitzerin, die ihren schrottreifen Pkw nicht von der Straße entfernen mochte mit der Begründung, das Fahrzeug spiele in einem geplanten Roman eine wichtige Rolle und müsse deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Hier konnte der Ausschuss nicht helfen.

In einem Fall existenzieller Bedrohung konnte er es. Eine Gemeinde hatte Ferienhausbesitzer aktiv angeworben, doch ihren ersten Wohnsitz ans Urlaubsziel zu verlegen. Einige Pensionäre folgten dem Ruf und richteten sich zum Teil mit erheblichem finanziellen Aufwand dauerhaft ein. Umbauten, Anbauten, genehmigungspflichtige Veränderungen. Erst dem Bauamt fiel dann auf, dass es gar nicht erlaubt ist, ein Ferienhaus dauerhaft zu bewohnen, und verlangte Rückbau und Auszug. „Einige Rentner standen ohne eigene Schuld vor dem Nichts. Weder die Gemeinde noch Verkäufer oder Notare hatten sie über die Beschränkung aufgeklärt“, berichtet Howe. Der Petitionsausschuss konnte in Abstimmung mit den Behörden Ausnahmeregelungen durchsetzen.

Aus dem Rhein-Erft-Kreis sind im Laufe der Wahlperiode 647 Petitionen an den Landtag gerichtet worden. Weitere können jetzt am Montag, 8. März, dazukommen. Von 14 bis 18 Uhr haben Bürger im Kreishaus Gelegenheit, mit Landtagsabgeordneten, die dem Ausschuss angehören, zu sprechen und Rat zu suchen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet Muschkiet alle Interessenten, sich ab Montag, 1. März, werktags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr unter der Rufnummer (02 11) 8 84-4333 anzumelden.

Schriftlich kann man sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden unter Postfach 101143, 40002 Düsseldorf. Die E-Mail-Adresse lautet petitionsausschuss@landtag.nrw.de - außerdem gibt es über die Internetseite des Landtags unter dem Link Petitionen Hilfestellung.

www.landtag.nrw.de

Quelle: kölnische rundschau

 

Homepage Inge Howe

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