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Politik mit Herz

Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen

Veröffentlicht am 22.03.2024 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

 

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