SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Verkleinerung des Deutschen Bundestags verfassungsgemäß

Veröffentlicht am 30.07.2024 in Bundestagsfraktion

Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit halten wir unser Versprechen und Sichern die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß. Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht entgegen aller zuvor erhobenen verleumderischen Vorwürfe des Wahlbetrugs das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist. Wir sichern damit die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein faires, transparentes und einfaches neues Wahlrecht. Es macht Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben.“

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:

„Der Bundestag wird nachvollziehbar und verlässlich kleiner. Erstmalig haben wir eine feste Größe des Bundestages: 630 Mandate. Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese seit Langem notwendige Reform in einem breiten parlamentarischen Konsens beschlossen hätten. Leider hatte die Union aber in zahlreichen Gesprächen nicht mehr anzubieten als Modelle, die die ungerechte Bevorteilung der CSU gesichert hätten. Umso mehr freuen wir uns heute, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Lösung zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und somit das Herz unserer Demokratie nachhaltig gestärkt hat.

Das Gericht erachtet trotz aller Bedenken die Grundmandatsklausel weiterhin für notwendig, um der Integrationsfunktion der Wahl gerecht zu werden. Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden. Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden.“

 

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