Union blockiert weiteren Schutz für Mieterinnen und Mieter

Veröffentlicht am 27.06.2020 in Bundestagsfraktion

Viele Menschen sind durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Nicht wenige können heute nicht mehr ihre Miete vollständig zahlen. Schlimmer noch, ihnen droht über weitere Monate ein spürbarer Ausfall des Haushaltseinkommens. Der im März für drei Monate beschlossene Kündigungsstopp bei Mietausfall in Folge Corona-bedingter Zahlungsschwierigkeiten soll bis 30. September 2020 verlängert werden.

Michael Groß, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Mietrecht:  

„Wir sind der festen Überzeugung, dass viele Menschen im Land, die unverschuldet auf einen Großteil ihrer Einkommen in den zurückliegenden und vor uns liegenden Monaten verzichten mussten und müssen, eine Verlängerung des Mietmoratoriums dringend brauchen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine Verlängerung jetzt definitiv abgelehnt. Sie stellen sich damit gegen notleitende Mieter*innen und Verbraucher*innen und auf die Seite der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Wir sind Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dankbar, dass sie für eine weitere Verlängerung gekämpft hat. Für das Scheitern tragen nun CDU und CSU die volle Verantwortung. 

Die Mietstundung war ein Ausnahmeinstrument in der Krise. Das ist keine Lösung für das grundsätzliche  Problem zu hoher Mieten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen nachhaltigen Schutz von Mieterinnen und Mietern ein. Den erreichen wir vor allem durch eine Reform der Kappungsgrenzen im Mietrecht. Wir fordern eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Kappungsgrenzen von 20 bzw. 15% für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder bis zu einer Höhe von max. 6 Prozent absenken zu können. Das schützt effektiv vor zu hohen Mieten. Auch hier müssen CDU und CSU endlich ihren Widerstand aufgeben und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen. Wir wollen keine Kosmetik im Mietrecht. Wir wollen die soziale Funktion des Mietrechts in den Vordergrund stellen und stärken.“

 

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