Uneinigkeit der Mitte-Rechts-Koalition bei der Abschaffung des § 219a StGB

Veröffentlicht am 30.05.2018 in Frauenpolitik

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde über die Abschaffung des § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) beraten.

Dazu erklärt Lisa Kapteinat, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heutige Debatte hat gezeigt, dass es erhebliche Differenzen innerhalb der Mitte-Rechtes-Regierung bei der Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt.

Der schriftliche Bericht der Landesregierung an den Rechtsausschuss macht deutlich, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Straftat wegen § 219a StGB in Nordrhein-Westfalen deutlich gestiegen ist. Das belegt nachdrücklich den dringenden Handlungsbedarf.

Es ist deshalb völlig unverständlich, dass sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Bundesrat bei dieser wichtigen und aktuellen Frage nun der Stimme enthalten will. Sie agiert entschlossen unentschlossen – zu wenig, für den Gestaltungsanspruch des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.

Die Position der SPD-Fraktion bleibt unverändert: Wir setzen uns für eine Abschaffung der Vorschrift ein.“

 

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