„Terminservice- und Versorgungsgesetz“

Veröffentlicht am 14.03.2019 in Bundespolitik

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat der Bundestag Verbesserungen für Arztbesuche beschlossen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden künftig mehr Sprechstunden und frühere Termine für gesetzlich Versicherte anbieten. Zugleich vermitteln die Terminservicestellen demnächst rund um die Uhr über die Rufnummer „116 117“ Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

„Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzttermin warten müssen als Privatpatienten. Diese Ungerechtigkeit beseitigen wir jetzt“, sagt SPD-Bundestagsabgeordneter Stefan Schwartze.

„Auch die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen, wie zum Beispiel OWL, wird besser. Ärztinnen und Ärzte erhalten dort zukünftig Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in diesen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten“, erklärt Schwartze.

Mit dem Gesetz einher gehen neben den Erweiterungen der Sprechstunden weitere deutliche Verbesserungen, die die SPD im parlamentarischen Verfahren erreicht hat. So treten beispielsweise die höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits früher als ursprünglich ge-plant in Kraft. Krankenhäuser müssen zukünftig Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen. Und spätestens ab 2021 müssen die Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten sind dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

 

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