Sven Wolf: „Es gibt keinen Skandal im NRW-Justizvollzug“

Veröffentlicht am 19.03.2014 in Justiz und Inneres

Die Situation im Sicherungsverwahrungsvollzug war heute Thema im Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Dazu erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
 
„Die CDU hat mal wieder zu früh Alarm geschlagen. Es gibt keinen Skandal im Justizvollzug Nordrhein-Westfalens. Der Sicherungsverwahrungsvollzug funktioniert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen sieben Geboten zur Sicherungsverwahrung – unter anderem dem Therapiegebot und dem Abstandsgebot – den Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu finden. Der Bundesgesetzgeber hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt. Wir in NRW haben sie verfassungskonform umgesetzt. Zur Stärkung der Sicherungs verwahrung wurden und werden die Justizvollzugsanstalten in Werl und Aachen personell und baulich gut ausgestattet.
 
Der in der JVA Werl untergebrachte Inhaftierte, dessen Fall der CDU als Aufhänger ihrer fehlgeleiteten Skandalisierung diente, bleibt auch weiterhin in Sicherungsverwahrung. Das hat das OLG Hamm am 14. März 2014 so entschieden. Die Entscheidung begrüßen wir. Die JVA Werl hat dem Untergebrachten eine ausreichende therapieausgerichtete Betreuung im Sinne des Sicherungsverwahrungsvollzugs angeboten. Auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit ist die weitere Unterbringung verhältnismäßig.

 

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