Steuerumgehung: Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Veröffentlicht am 11.12.2019 in Bundespolitik

Der Finanzausschuss bringt eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auf den Weg. Damit können Finanzverwaltung und Gesetzgeber frühzeitig gegen unerwünschte Steuerumgehungen vorgehen.

Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Durch immer komplexere und grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle entziehen sich internationale Konzerne ihrer Steuerpflicht. Diese Umgehungen sind zwar formal legal. Sie führen aber zur Erosion der Steuerbasis des Staates, zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen national und international tätigen Unternehmen und untergraben die Legitimität des Besteuerungssystems.

Mit dem Gesetz führen wir jetzt eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Meldungen versetzen die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage, gegn unerwünschte Gestaltungen vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Steuergerechtigkeit.

Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte folgen. Wir setzen uns vor allem für die Einführung einer Meldepflicht auch für nationale Steuergestaltungen ein.“

 

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