SPD setzt deutliche Stärkung von Mieterinnen und Mietern um und verlängert die Mietpreisbremse

Veröffentlicht am 14.02.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Mit der heutigen Verabschiedung einer weiteren Mietrechtsnovelle tragen wir der Mietenrealität in unseren Land Rechnung. Ohne den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wäre die Mietpreisbremse zum Jahresende ausgelaufen. Wir verlängern diese jetzt bis 31. Dezember 2025 und sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt beziehungsweise gerade in Großstädten wieder bezahlbar wird. Wohnen ist für die SPD ein Grundrecht. Deswegen setzen wir uns vehement für Verbesserungen ein. Wir sind die Partei für die Mieterinnen und Mieter.

Johannes Fechner, rechtspolitsicher Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Die Mietpreisbremse wird gebraucht, weil sie ein wirksames Instrument gegen überhöhte Mieten ist. Zahlreiche Studien sowie alle bisherigen Rechtsverfahren belegen das eindrucksvoll. Wir stärken die Rechte der Mieterinnen darüber hinaus an einer ganz entscheidenden Stelle. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern. Dies stärkt noch einmal mehr die Regelungen zur Mietpreisbremse und wird dazu führen, dass Menschen wegen ihrer Miete nicht mehr in finanzielle Schieflagen geraten.

Aber uns geht das alles nicht schnell genug. CDU und CSU stehen zu oft auf der Bremse in Mietrechtsfragen. Wir bleiben hartnäckig und wollen in dieser Legislatur weitere Mieterrechte stärken. Wir wollen den Mietspiegel gerechter gestalten und Mietenwucher noch härter sanktionieren.“

 

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