Solidarität mit der Kultur: Hilfe für Künstlerinnen und Künstler

Veröffentlicht am 17.03.2020 in Bundestagsfraktion

Der Kultur- und Medienbereich ist existentiell von den Maßnahmen zum Schutz vor der Coronavirus-Pandemie betroffen und das gleich mehrfach. Kultureinrichtungen wie Veranstaltern von Kulturevents bricht die Einnahmebasis weg. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, weitere Maßnahmen zur Hilfe zu prüfen.

Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher und Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter für den Bereich Wirtschaft und Energie:

„Da sich das Corona-Virus immer weiter ausbreitet, müssen wir auf die Belange von Künstlerinnen und Künstlern, Medienschaffenden sowie Kultureinrichtungen in besonderer Weise achten. Kunst und Kultur bilden das Fundament unserer Gesellschaft.

In Folge der Coronavirus-Krise werden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt, Events verschoben und kulturelle Einrichtungen geschlossen. Viele Kultur- und Medienschaffende, die sich nicht in regulären Arbeitsverhältnissen befinden, fallen daher aufgrund fehlender Einnahmen in sozial prekäre Lagen bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern von Kulturevents bricht die Einnahmebasis weg.

Insbesondere freischaffende und selbstständige Künstlerinnen und Künstler benötigten daher in dieser Zeit der Krise Unterstützung. Erste Schritte hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit der Gewährung von Steuerstundungen und der Anpassung von steuerlichen Vorauszahlungen unbürokratisch erreicht, damit keine unnötigen Härten auf die Betroffenen zukommen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus dafür ein zu prüfen, wie über eine gemeinsame Bund-Länder-Initiative Freischaffende und Selbständige in dieser schweren Zeit unterstützt werden können.

Außerdem ist schon seit 1. Januar 2020 der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert: Wer innerhalb der von 24 auf 30 Monate verlängerten Rahmenfrist auf Versicherungszeiten von zwölf Monaten kommt, kann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Die erweiterte Rahmenfrist gilt auch für die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen (so g. ‚Künstlerregelung‘), die unter bestimmten Voraussetzungen eine auf sechs Monate verkürzte Mindestversicherungszeit vorsieht und bis Ende 2022 gilt.“

 

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