Schwarz-Gelb schafft wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen ab

Veröffentlicht am 11.04.2019 in Landespolitik

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Wohn- und Teilhabegesetz verabschiedet.

Dazu erklären Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Britta Altenkamp, Expertin für Pflegepolitik der SPD-Landtagsfraktion:

„CDU und FDP haben mehrheitlich den Entwurf des Wohn- und Teilhabegesetzes der schwarz-gelben Landesregierung verabschiedet. Damit werden wichtige Schutzrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen einfach abgeschafft. Das Gesetz sieht nun zum Beispiel vor, dass Einrichtungsleitungen gar keine Qualifikationen aus dem Bereich Pflege vorweisen müssen. Ab jetzt wäre es denkbar, dass ein ehemaliger Leiter eines Lebensmittelmarktes die Verantwortung für eine Pflegeeinrichtung übernehmen kann.

Die SPD-Landtagsfraktion hat durch eigene Änderungsvorschläge noch versucht, der Verwässerung von Bewohnerrechten entgegenzuwirken. Doch CDU und FDP haben wichtige Regelungsvorschläge zum Verbraucherschutz, zur Barrierefreiheit und zum Schutz von Nichtrauchern abgelehnt. Die Devise von Schwarz-Gelb lautet: Das Schicksal der Menschen in den Einrichtungen soll nun der Markt lenken und Entbürokratisierung ist wichtiger als Schutzrechte. CDU und FDP haben daher mit der Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes einmal mehr bewiesen, dass sie eine Koalition der sozialen Kälte gebildet haben!“

 

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