Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Das Sanktionsrecht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss geändert werden. Dies haben zahlreiche Experten aus der Richterschaft, von DGB, Wohlfahrtsverbänden und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihren Beiträgen zur heutigen Anhörung bestätigt.
Als SPD sehen wir Änderungsbedarf insbesondere bei folgenden Punkten:
- Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Sanktionen. Wenn ein Arbeitsuchender erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat, dann muss eine Sanktion auch zurückgenommen werden können.
- Wir fordern eine weitergehende rechtliche Bewertung zur Prüfung der Frage, ob eine Sanktion das Existenzminimum einer Familie gefährdet.
- Bevor eine Sanktion verhängt wird, muss vorher zwingend eine schriftliche Belehrung erfolgen. Die Neuregelung der schwarz-gelben Koalition, die unter bestimmten Voraussetzungen eine schriftliche Information für entbehrlich hält, schafft nur Rechtsunsicherheit.
- Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sollten von den Sanktionen ausgenommen werden, weil sonst auch Familienangehörige in Haftung genommen werden für Fehlverhalten eines Einzelnen.
- Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum Jugendliche härter sanktioniert werden als Ältere. Hier muss abgerüstet werden.
Wir fordern die Bundesregierung auf, hier Lösungsvorschläge zu präsentieren.