SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Sanktionsrecht muss geändert werden

Veröffentlicht am 06.06.2011 in Soziales

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Sanktionsrecht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss geändert werden. Dies haben zahlreiche Experten aus der Richterschaft, von DGB, Wohlfahrtsverbänden und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihren Beiträgen zur heutigen Anhörung bestätigt.

Als SPD sehen wir Änderungsbedarf insbesondere bei folgenden Punkten:

  • Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Sanktionen. Wenn ein Arbeitsuchender erkennt, dass er einen Fehler gemacht hat, dann muss eine Sanktion auch zurückgenommen werden können.

  • Wir fordern eine weitergehende rechtliche Bewertung zur Prüfung der Frage, ob eine Sanktion das Existenzminimum einer Familie gefährdet.

  • Bevor eine Sanktion verhängt wird, muss vorher zwingend eine schriftliche Belehrung erfolgen. Die Neuregelung der schwarz-gelben Koalition, die unter bestimmten Voraussetzungen eine schriftliche Information für entbehrlich hält, schafft nur Rechtsunsicherheit.

  • Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sollten von den Sanktionen ausgenommen werden, weil sonst auch Familienangehörige in Haftung genommen werden für Fehlverhalten eines Einzelnen.

  • Es gibt keinen erkennbaren Grund, warum Jugendliche härter sanktioniert werden als Ältere. Hier muss abgerüstet werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, hier Lösungsvorschläge zu präsentieren.

 

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