Regionale Brauereivielfalt erhalten – Biersteuer erstatten

Veröffentlicht am 22.02.2021 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Der Lockdown in der Gastronomie sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen ist für viele Unternehmen existenzbedrohend. Hiervon betroffen sind auch die Lieferanten der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche einschließlich der Brauwirtschaft. Vor allem regional ausgerichtete und oft familiengeführte Brauereien stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat dazu jetzt einen Lösungsvorschlag vorgelegt: Mit einer Erstattung der Biersteuer in Höhe von rund 20 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm für Betriebe mit einer Produktionsmenge von unter 200.000 Hektolitern wäre kleineren und mittleren Betrieben schnell geholfen. Diese sind von den Wirtschaftshilfen für die Gastronomie und deren Lieferpartnern bisher so gut wie ausgeschlossen.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vor allem kleinere und mittlere Brauereien leben zu einem hohen Anteil vom Fassbier-Verkauf. Und der findet größtenteils auf Veranstaltungen, bei Volksfesten, bei privaten Feiern und nicht zuletzt in der Gastronomie statt. Seit fast einem Jahr geht in diesem Bereich aber so gut wie gar nichts mehr. Und spätestens seit dem erneuten Lockdown im November kann man sagen: Für die regionale Brau-Wirtschaft ist dauerhaft Fastenzeit.

Um die regionale Biervielfalt zu sichern, sollte das Land den betroffenen Brauereien entsprechende Unterstützung gewähren. Unsere Idee ist dabei pragmatisch und leicht umsetzbar: Die Biersteuer könnte kleinen und mittleren Brauereien erstattet werden. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Sie bemisst sich nicht an den Erträgen, sondern aufgrund der Menge des hergestellten Bieres. Bei der Festsetzung des Steuerbetrages ist eine gesetzliche Staffelung bis zu einer Produktionsmenge von 200.000 Hektolitern festgeschrieben. Diese Staffelung ist eine gesetzliche Mittelstandsregelung, mit der anerkannt wird, dass kleinere Brauereien zu deutlich höheren Kosten je Hektoliter produzieren. Wir schlagen daher vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, die Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.

Es sind gerade die regionalen Brauereien, die das Heimatgefühl fördern, lokaler Identitätsfaktor sind und nicht zuletzt lokale Arbeitsplätze und die Steuerkraft der Kommunen sichern. Bier ist Heimat, und die wollen wir schützen. Unser Ziel ist es deshalb, zusammen mit den demokratischen Fraktionen im Landtag eine gemeinsame Lösung für die regionale Brau-Wirtschaft zu entwickeln. Ich bin überzeugt, das ist in unser aller Sinne. Im Sinne unserer Heimat NRW.”

 

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