SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Qualifiziertes Quorum für Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten sinnvoll

Veröffentlicht am 13.05.2011 in Landespolitik

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben für die abschließende Beratung zum Gesetzentwurf der Fraktion „Die Linke“ zur erleichterten Abwahl von Hauptverwaltungsbeamten einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Stärkung der direkten Mitbestimmungsmöglichkeiten vorsieht.

Dazu erklären die kommunalpolitischen Sprecher von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Marc Herter und Mehrdad Mostofizadeh:

„Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vereinbart, dass die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten initiativ werden sollen. Daher begrüßen wir den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Gesetzentwurf. Allerdings hat die Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 25. März 2011 deutlich gemacht, dass aufgrund der ursprünglich vorgeschlagenen geringen Quoren zur Einleitung und Durchführung eines Abwahlverfahrens der vorliegende Gesetzentwurf für die Koalitionsfraktionen nicht zustimmungsfähig ist.

Die nun vorgeschlagene Regelung nimmt einen konsensfähigen Vorschlag aus der Anhörung auf und wahrt sowohl die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Hauptverwaltungsbeamten. Diese erhalten eine größere Sicherheit für ein kontinuierliches und sachbezogenes Wirken in der Gemeinde. Es ist gut, dass die Fraktion „Die Linke“ sich den Argumenten anschließt und als Mitantragsteller ein, gestaffelt nach der Einwohnerzahl, höheres Quorum unterstützt.“

Mehr zum Thema:
Änderungsantrag

 

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