“Produkte aus Zwangsarbeit verbieten”

Veröffentlicht am 09.06.2022 in Europa

Foto: pixabay.com

Die S&D-Fraktion fordert von der Kommission ein EU-Instrument, um Produkte aus Zwangsarbeit aus dem gemeinsamen Binnenmarkt zu verbannen. Vor Debatte und Abstimmung am heutigen Donnerstag im Europäischen Parlament in Straßburg über eine entsprechende Resolution bekräftigen die Sozialdemokrat*innen dieses zentrale Vorhaben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits im September 2020 zugesagt, die S&D-Initiative umzusetzen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament:

“Der internationale Kampf gegen Zwangsarbeit ist eine große Herausforderung, der sich die EU endlich gemeinsam stellen muss. Ein Importverbot ist ein wichtiges Instrument – allein wird es jedoch nicht ausreichen, um die Ursachen von Zwangsarbeit zu bekämpfen. Dazu ist das globale Problem zu komplex. 

Internationale Zusammenarbeit und die Koordinierung verschiedener Instrumente sind der einzig gangbare Weg, wenn es uns ernst damit ist, systemische Veränderungen durchzusetzen. Auf ebensolche strukturellen Fortschritte drängen wir Sozialdemokrat*innen jetzt abermals. Damit wir mit der Arbeit beginnen können, muss die EU-Kommission endlich das Instrument schmieden, dessen Bauplan wir heute vorlegen.”

In der Parlamentsentschließung wird gefordert, EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den Import von Produkten aus Zwangsarbeit an den Grenzen zu stoppen:

  • Behörden der Mitgliedstaaten sollen Produkte beschlagnahmen, wenn es hinreichende Beweise gibt, dass Zwangsarbeiter*innen diese Waren hergestellt oder transportiert haben. Die Behörden können auf der Grundlage von Informationen handeln, die von Interessengruppen, NGO, betroffenen Beschäftigten oder anonymen Eingaben stammen.
  • Die beschlagnahmte Fracht wird freigegeben, wenn (a) das Unternehmen nachweisen kann, dass keine Zwangsarbeit eingesetzt wurde, oder (b) wenn die verantwortlichen Unternehmen den betroffenen Arbeitnehmer*innen Abhilfe geschaffen haben und es vor Ort keine Zwangsarbeit mehr gibt.
  • Die Behörden können von Unternehmen verlangen, dass sie einschlägige Informationen über ihre Lieferketten offenlegen. Zollbehörden in der EU sollen enger koordinieren.

Dieses neue Handelsinstrument soll mit dem künftigen EU-Lieferkettengesetz abgestimmt werden.
Eine Mehrheit für die Resolution im Plenum des Europäischen Parlaments erhöht den Druck auf die EU-Kommission, innerhalb kurzer Zeit ein Instrument gegen Zwangsarneit vorzulegen.

 

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