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Parlament stärkt Verbraucherrechte: Die Europäische Verbandsklage kommt

Veröffentlicht am 26.03.2019 in Europa

„Nach einem langen und harten Kampf gegen die Verschleppungstaktik der Konservativen und Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, haben sich unsere Anstrengungen gelohnt. Den Kommissionsvorschlag konnten wir an entscheidenden Stellen verbessern“, so Tiemo Wölken, Mitglied im Rechtsausschuss. Das Plenum des Europäischen Parlaments stimmt am Dienstag, 26. März 2019, über eine Stärkung der kollektiven Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab.

„Damit wollen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern EU-weit Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung ermöglichen“, erläutert Evelyne Gebhardt, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments.

„Konsumentinnen und Konsumenten müssen nicht jahrelang auf Entschädigung warten, da sie diese bereits parallel einklagen können. Das ist besonders wichtig, da die Verfahren mit verschiedenen Einspruchsmöglichkeiten in den Mitgliedsstaaten sehr lange dauern können. Zudem konnten wir durchsetzen, dass auf diesem Wege auch Entschädigungen für Kundinnen und Kunden im Flug- und Bahnverkehr erlangt werden können. Die Flugausfälle bei Ryanair und anderen Airlines in den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass auch hier neue Regeln dringend notwendig sind. Die Richtlinie gilt darüber hinaus auch im Bereich der Gesundheit, sowie im Umwelt- und Datenschutz. Allerdings ausschließlich, wenn Konsumentinnen und Konsumenten, z.B. beim Kauf von Medizinprodukten oder Software, betroffen sind“, so Tiemo Wölken.

Nach dem Willen des Parlamentes sollen auch Drittmittel für die Finanzierung der Klagen durch Verbraucherschutzorganisationen verwendet werden dürfen. Dabei gelten allerdings strenge Transparenzregeln. Tiemo Wölken: „Das ist wichtig, damit Verfahren nicht einfach daran scheitern, dass Großunternehmen den längeren Atem haben“.

Evelyne Gebhardt erläutert weiter: „Mit diesem Vorschlag schaffen wir die Grundlage für ein Recht, dass den europäischen Werten entspricht und nicht den Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger schützen und kein neues Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien schaffen. Es wird deshalb weder einen Missbrauch von Verbandsklagen geben, noch ist eine Klagewelle zu erwarten.“

„Nun muss der Europäische Rat endlich seine Blockade aufgeben. Wir werden in der kommenden Legislaturperiode jedenfalls alles daran setzen die Europäische Verbandsklage allen Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren“, so Evelyne Gebhardt.

 

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